Verbeamte Lehrkraft in NRW - potenzieller Wechsel zu einem privaten Berufskolleg mitsamt einem kirchlichen Träger

  • Hallo allerseits, ihr habt doch bestimmt das Wissen darüber :)

    Wie schaut es aus, wenn ich eine Versetzung von einem städtischen Berufskolleg zu einem privaten Berufskolleg in kirchlicher Trägerschaft anstrebe?

    Gelten dafür die gleichen Bestimmungen?

    Das heißt mit A13 muss ich einen Versetzungsantrag stellen und dieser muss vom SL gewährt werden?

    Und was passiert mit dem "Beamtenstatus" an einem privaten Berufskolleg? Werde ich trotzdem danach besoldet oder...

    Danke für ein paar Anregungen:gruss:

  • faming_teach

    Hat den Titel des Themas von „Verbeamte Lehrkraft in NRW - potenzielle Tätigkeit an einem privaten Berufskolleg mitsamt einem kirchlichen Träger“ zu „Verbeamte Lehrkraft in NRW - potenzieller Wechsel zu einem privaten Berufskolleg mitsamt einem kirchlichen Träger“ geändert.
  • Ich bin vom Landesdienst an eine Schule in privater Trägerschaft gewechselt und es lief genau wie beschrieben. Bewerben, nach der Zusage die Entlassung aus dem Dienst beantragen und dann erfolgt die Neueinstellung beim Träger der neuen Schule zu den alten Konditionen, sprich Erfahrungsstufe und Dienstzeiten im Landesdienst werden anerkannt.

  • Ich bin vom Landesdienst an eine Schule in privater Trägerschaft gewechselt und es lief genau wie beschrieben. Bewerben, nach der Zusage die Entlassung aus dem Dienst beantragen und dann erfolgt die Neueinstellung beim Träger der neuen Schule zu den alten Konditionen, sprich Erfahrungsstufe und Dienstzeiten im Landesdienst werden anerkannt.

    Das ist eine sehr hilfreiche Information - danke!

    Somit verlief der Wechsel ohne einen entsprechenden Versetzungsantrag, nehme ich an, oder? Sprich, der SL kann die Lehrkraft nicht zwingend "halten"...


    Und wie ich es aus dem entsprechenden Link entnommen habe, sind die Konditionen - Rechte und Pflichten - sowie Bezüge in der privaten (kirchlichen) Trägerschaft identisch, oder?


    Viele Grüße:wink_1:

  • Wenn der Träger entsprechende A-Stellen anbietet ja. Manche bieten sogar extra Zulagen.

  • Wenn der Träger entsprechende A-Stellen anbietet ja. Manche bieten sogar extra Zulagen.

    Ob A-Stellen angeboten werden, kann man ja im Bewerbungsverfahren erkunden ;)

    Und extra Zulagen...klingt interessant, was ist damit gemeint?

  • Nö, gehalten werden kann man nicht. Man kündigt ja ganz normal. Bei mir dauerte die Entlassung allerdings ewig, weil die zuständigen Stellen irgendwie nicht so ganz auf zack waren... inklusive Gehaltsüberweisungen für Monate (Mehrzahl), in denen ich eigentlich schon raus war. Für die Rücküberweisung wird dann unverschämterweise das Bruttogehalt eingefordert, das nervte schon ziemlich. Hier würde ich rückblickend rechtzeitig regelmäßig penetrant nachhaken, wie der Stand der Dinge ist.



    Ob die Konditionen bei kirchlichen Trägern 1:1 identisch sind, weiß ich nicht. Mein Vertretungsvertrag beim Bistum Münster enthielt damals durchaus Passagen, die über die Pflichten im Staatsdienst hinaus gingen (betraf so Dinge wie unverheiratetes Zusammenleben und christliche Taufe möglicher Kinder)

  • Ob A-Stellen angeboten werden, kann man ja im Bewerbungsverfahren erkunden ;)

    Und extra Zulagen...klingt interessant, was ist damit gemeint?

    Kein kirchlicher Träger, aber bei uns gibt es z.B. für manche Zusatzaufgaben monatliche Zulagen, die man woanders einfach so macht oder zuletzt etwas vom Inflationsbonus. Die Zulagen sind natürlich nicht auf die Pension anrechenbar, aber z.B. ein schöner Urlaub.

  • Achte ggf auch auf die Probezeit.

    Hierzu hatte ich mich vor Jahren mal, gemeinsam mit einer Kollegin, informiert.

    Wenn man das Amt als Landesbeamter quittiert und zum Beispiel erst 3 Monate beim kirchlichen Träger ist und zum Beispiel einen Herzinfarkt erleidet oder aus anderen Gründen dienstunfähig wird, fühlt sich weder das Land noch die Kirche zuständig.

    Das war ein Problem in der Übergangszeit/ Probezeit etc...

  • Ein Gruß in die Runde, für mich könnte das Thema "Wechsel verbeamtetet Lehrer an einen kirchlichen Träger (BK)" auch interessant werden.


    Gibt es hierfür Tipps oder Hinweise, wie ich vorgehen muss?

    Wo und wie kann ich erfahren, welches Gehalt bzw. Bezüge mir zustehen?

    Im Schuldienst des kirchlichen Trägers bin ich ja kein Beamter, sondern?

    Bin ich ebenso "unkündbar" etc.


    Vielleicht hat der ein- oder andere Erfahrungswerte. Vielen lieben Dank!!!

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