Beiträge von Super112

    Richtig !.

    Der PR ist automatisch im Boot. Auf Wunsch begleitet er alles. Das ist positiv zu werten.

    Und wenn man nicht zum Amtsarzt muss,ist es immer besser,als sich freiwillig zu melden. Der PR hat lediglich die ärztliche Prognose darüber, dass von einer Wiederaufnahme der Arbeit im Februar ausgegangen wird .

    Wenn man zum Amtsatzt muss, muss man sowieso alle ärztlichen Berichte, Befunde usw vorlegen.

    PR sagt: er wird schriftliche Bedenken gegen die Absicht zur Einbestellung zum Amtsarzt einreichen. Hintergrund ist, dass aus den ärztlichen Befunden hervorgeht, dass eine Wiederaufnahme des Dienstes voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten erfolgen wird.


    VG

    Naja...

    Danke.

    Dann hoffen wir mal, dass erkannt wird, was meine Ärzte ja auch schon schriftlich in Aussicht gestellt haben, dass die Rückkehr in den Dienst im Februar 2026 erfolgen könnte.

    Solange brauchen die komplizierten Brüche eben zum Heilen. Und mit Mitte 40 bin ich eindeutig zu jung für das Abstellgleis.

    Das ist ja eigentlich eine greifbare und klare Geschichte....

    Mal sehen, was der PR heute berichtet...

    Dann mal abwarten.

    Ist das eine feste Größe und gesetzlich verankert mit den 6 Monaten?

    An der Schule unterrichte ich ein Mangelfach und habe ein Beförderungsamt mit der Übernahme von vielen Aufgaben.

    Will unbedingt wieder voll arbeiten.

    Herzlichen Dank...

    VG

    Ok. Dankeschön.

    Normale Krankschreibung AU.

    Schriftliche Prognose des Hausarztes : bis einschließlich Januar 26 nicht arbeitsfähig.

    Es ist einfach eine Verletzung, die Zeit benötigt. Es wurde viel operiert und geschraubt und Titanplatten verbaut.

    Da dauert die Genesung leider noch.

    Ein Gespräch mit dem PR kommt heute.

    Der Behandlungsverlauf mit verschiedenen Operationen ist komplett nachvollziehbar und dürfte eigentlich darstellen, dass es nicht darum geht, möglichst lange zu Hause zu bleiben, sondern man erkennt, dass alles getan wird, um schnell fit zu werden.

    Hoffentlich erkennt der Amtsarzt das auch.

    Die Bezirksregierung sieht das zumindest schon einmal so.

    Es ist quasi eine ganz "handfeste" Erkrankung, die gut nachvollziehbar und recht gut prognostizierbar ist.

    Laut ärztlicher Prognose halte ich es auch für realistisch, im Februar, nach dem BEM-GESPRÄCH, wieder mit einer Wiedereingliederung zu starten.

    Hallo!

    Ich habe eine allgemeine Frage:

    Wenn man zum Amtsatzt eingestellt wird, weil man nach einem Unfall und 3 Operation insgesamt bereits 1 Jahr dienstunfähig ist und wohl noch 6 Monate folgen werden, was muss man dort erwarten?

    Leider gab es bei der letzten OP Komplikationen und die Heilung wird noch einige Monate incl Reha betragen. Aktuell ist die Dienstfähigkeit nicht gegeben, da starke bis stärkste Schmerzen mit starken Bewegungseinschränkungen bestehen und mehrmals täglich Opiate eingenommen werden.

    Regulär dauert es bis zur Pensionierung noch knapp 20 Jahre und es besteht der große Wille, wieder voll zu arbeiten. Das wird, laut der behandelnden Ärzte auch möglich sein. Nur nicht in den nächsten Monaten.

    Personalrat ist mit im Boot.

    Der gab den Hinweis, dass eine amtsärztliche Untersuchun im Raum stünde....

    Die Sachbearbeiterin der Bezirksregierung sagte am Telefon, dass es sich bei der Untersuchung um eine Formsache handeln würde und es wohl nicht um eine Pensionierung oder Teilzeitverpflichtung gehe.

    Aber aufgrund der Lehrerin, die 16 Jahre krankgeschrieben war, wären sie nun vorsorglich zum Handeln verpflichtet.

    Was meint ihr? Was erwartet mich beim Amtsarzt?


    VG

    Danke für die ausführliche Information.

    Eine Frage OHNE bösen Hintergedanken:

    Wie können Grundschullehrkräfte auf 28 Unterrichtsstunden kommen?

    Quasi immer von 8.00-13.00 Uhr Unterricht?

    Ich habe bei meinen Kindern erlebt, dass sie oft nur bis 11.15 oder 12.00 Uhr tatsächlich Unterricht hatten. Meiner Erinnerung nach zumindest bist zur 3. Klasse. Erst in der 4. Klasse kamen sie mal erst um 13.00 Uhr. Aber nur an 2-3 Tagen. An einer 3 -zügigen Grundschule können dann nicht viele Vollzeitkräfte arbeiten, oder?

    Bei uns am Ort war das halbe Schulgebäude ab 12.00 Uhr verwaist.

    Wenn ich mir das Treiben an der Gesamtschule ab der 5. Klasse angucke, dann sind die Schüler Montag, Mittwoch, Donnerstag von 7.55 bis kurz vor 16.00 Uhr in der Schule. 8 Stunden Unterricht.

    Dienstag 6 ( bis 13.15 Uhr) und Freitag 7 Stunden Unterricht ( bis 15.15 Uhr).

    Da ist bis 16.30 immer Betrieb in der Schule.

    Das bietet natürlich mega Platz für Springstunden. Die bieten super Platz für Vertretungsstunden. Dazu mindestens 75 Minuten Pausenaufsicht. ( 3 Pausen).

    Gibt es dann an der Grundschule viele Teilzeitkräfte?

    Nicht böse gemeint. Ich will es nur verstehen!

    Vor 6 Jahren hat mein Sohn die Grundschule verlassen.

    Da war um 13.30 alles zu. Abgeschlossen.

    Feierabend.

    In Niedersachsen wurde das alles in einem Rutsch 2024 umgesetzt. Für den GHRS-Bereich gilt: Eingangsbesoldung A13, ehemalige Lehrkräfte mit Sonderaufgaben, die bereits zuvor von A12 auf A13 hochgestuft wurden, erhalten eine Zulage, also A13Z.

    Konrektoren A14 (gibt es hier erst ab einer Schülerzahl von 180), Rektoren kleiner Schulen ebenfalls A14, ab 180 SuS A14Z.

    Die größten Profiteure waren in diesem Fall die Konrektoren von Grundschulen, sie sprangen von A12Z auf A14.

    Alles übrigens ohne erneute Revision. Es kam nur ein förmliches Schreiben.

    Wie hoch ist das Z brutto?

    Dankeschön.

    Ich denke auch, dass eigentlich ALLE KuK A13 Z bekommen sollten. Warum nur Gymnasiallehrkräfte und Lehrkräfte an der Berufsschule.?

    1. Beförderungsamt A14. Diejenigen, die schon im 1. Beförderungsamt A13 sind, werden entsprechend - ohne weitere Revision und bei weiterer Übernahme von beförderungswürdigen Tätigkeiten- auf A14 befördert. Titel: Oberstudienrat. Ein Bundesland macht das schon so....! Welches?

    Korrektor A15 / 15 Z,

    Abteilungsleiter A14 Z /A15,

    Schulleiter A16 oder man müsste noch ein A16 Z ( Leitungszulage) einführen.

    Kann doch nicht so schwer sein.

    Dazu dringend kleinere Klassen, Entschlackung des Lehrplans, weniger Stundendeputat....!

    Okay, danke für die Aufklärung!

    Wie unterschiedlich das doch in den einzelnen Bundesländern gehandhabt wird!.

    Jo. Das ist korrekt.

    In NRW erhalten nicht nur Grundschullehrkräfte A12 sondern auch alle Sek-1 Lehrkräfte an allen Schulformen. Nun erhalten alle A12 + X.

    Ab August 2026 ALLE A13. Studuenräte A13 Z .

    Studienräte erstes Beförderungsamt =A14

    Lehrer A12 = A13 im 1. Beförderungsamt.

    Das habe ich nicht geschrieben. Ich habe A14 und mit der Beförderung ein Aufgabe übernommen ohne eine Ermäßigung zu bekommen. Das ist in SH so. Für die Beförderung zu A14 ist das vorgeschrieben.

    Meine Kollegin ist im Zuge der Gleichsetzung zu A13 gekommen, da ist es nicht so.

    Kolleg*innen, die immer schon A13 hatten (Realschullehrkräfte und Studienrät*innen), sind nicht dazu verpflichtet, Sonderaufgaben zu übernehmen.

    Warum sollten denn bei der Aufwertung des GS-und-HS-Lehramtes plötzlich alle irgendwelche Aufgaben ohne Ermäßigung übernehmen? Das wäre ja komplett unlogisch da keine Aufwertung.

    @SH :

    Kam die Ernennung von A13 auf A14 einfach so, oder musste man nochmal eine Revision durchlaufen?

    ZUR INFO:

    NRW:

    Grundschule, Realschule, Sek-1 an der Gesamtschule = A12.

    Nur Berufsschule, gymnasiale Oberstufe = A13 mit Amtszulage ( A13 Z ).

    NUN bald komplette Anhebung auf A13 für ALLE. Nur eben Studienräte bekommen A13 Z.

    1. Beförderungsamt für diese Gruppe= A14 / Oberstudienrat.

    Ab August 2026 erhalten ALLE ( außer die A13 Z - Gruppe)) A13 .

    1. Beförderungsamt ist auch A13. Irgendwie passt das nun nicht mehr.

    Übrigens übernimmt man, wie die meisten Kollegen auch, Klassenleitung, Klassenfahrt, Projekte, Arbeitsgruppen, Fachvorsitz, Teamleitung usw .! Natürlich meist ohne Entlastungsstunden oder gar eine Beförderung....!

    Aber noch speziellere Aufgaben werden teilweise als Beförderungsamt landesweit ausgeschrieben. Dann natürlich ohne noch zusätzliche Entlastungsstunden.

    An der Gesamtschule hat man oft mit voller Stelle nach" Dienstschluss nachmittags " , wie hier jemand schrieb, keine Zeit bzw Möglichkeiten mehr, irgendwas zu organisieren in der außerschulischen Zusammenarbeit.

    Ich selbst hatte nicht selten montags bis 16.00 Uhr Unterricht, dienstags fast immer Konferenzen, Sitzungen etc., mittwochs, donnerstags lang. Bis vor 1 Jahr auch freitags bis 15.30 Uhr.

    Bis man aus dem Laden raus ist, ist es immer 16.30 Uhr.

    Springstunden werden meist zu Vertetung genutzt. Am Nachmittag werden nicht angerechnete Bereitschaften gesetzt...

    Da hat man insgesamt nicht auch noch Lust, sein sehr arbeitsintensives Beförderungsamt bald unentgeltlich und ohne Entlastungsstunden auszuführen.

    Der erste Kollege hat sein A13- Amt vor 1 Jahr zurückgegeben. Er bekam dann eine neue A12er Urkunde und wurde von der Verpflichtung zur Übernahme von dieser Zusatzsufgabe entbunden.

    Ich hoffe, dass es in NRW nun mindestens ein großes Z gibt. Dieses müsste dann eigentlich knapp 500 brutto betragen.

    Das war damals der Unterschied von A12 zu A13 bei mir.

    Die Größe der Schule bedingt auch, dass es sehr viel mehr Lehrkräfte gibt. Da könnte man ja ansonsten - verglichen zur Grundschule - auf die Idee kommen, dass man sich alles nur gut aufteilen muss, dann passt das schon.

    Naja. Ob ich 400 oder 1400 Schülerinnen und Schüler in einer Schule habe, 6-zügig, an 2 Standorten, mit gymnasialer Oberstufe, Altersklasse von 10 bis 20.

    Da wird es auch mit 120 Lehrerinnen und Lehrern oft eng.

    Deshalb wäre eine Landesregierung gut beraten, die Beförderungsstelleninhaber nicht zu verprellen, da diese Aufgaben eben nicht mal eben so mitgemacht werden können. Ohne Weiterqualifzierung usw...!

    Ich war - wie gesagt , lange an Hauptschulen, hab im Schulamt gleichzeitig gearbeitet, im Schulleitungsteam, im Brennpunkt, in Gesamtschulen usw.!

    Alles für A12. Bis es nach fast 20 Jahren endlich eine Beförderungsstelle gab. Die bekommt man auch an einem großen System nicht mal eben so....

    Glaubst du das wirklich? Man mache sich noch einmal klar, dass auch die Übernahme außerunterrichtlicher Aufgaben zu den Pflichten von Lehrkräften gehört. Dazu gehören neben unterrichtsnahen Tätigkeiten wie Beratung und Bewertung auch die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht.

    Ist dann die Frage, in welcher Qualität dann die Aufgabe erledigt wird.

    Es geht um Steuerungsaufgaben oder Koordinierungsaufgaben - also beförderungswürdige Stellen mit deutlichem Mehraufwand.

    Das kann man nicht nebenbei mit übernehmen. Bzw. man kann nicht erwarten, dass das jemand ohne Beförderungsamt oder ohne Aussicht auf eine Beförderung qualitativ hochwertig ausführen wird.

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