Beiträge von Super112

    Moin,


    ich habe mich im Juni auf eine A13-Stelle mit einer klaren Aufgabenbeschreibung beworben.

    Dann im September alle Revisionen etc. beendet. ( 6- zügige Gesamtschule mit 2 Standorten)

    Mit Wirkung zum 1.11.22 wurde ich per Urkunde "befördert".

    In dem Schreiben der Bezreg steht, dass der Schulleiter mir sicher schon eine Aufgabe zugewiesen habe.. Wenn nicht, wird das umgehend folgen.

    Ich möge beachten, dass, so wie in der Ausschreibung vorgesehen, sich die Aufgaben im Zuge dieser Beförderung, im Rahmen der stetigen Schulentwicklung jederzeit ändern können....

    ( ich mache diese Aufgabe, die erhebliche Mehrarbeit und Verantwortung mit sich bringt, und voraussetzt, dass ich immer up to date bin und mich fortbilde, seit 14 Jahren. Ich bekam bis jetzt eine Entlastungsstunde. Diese fällt mit der Eingruppierung in die "A13-Planstelle" nun unverzüglich weg.)


    Und nun? Diese Zusatzsaufgabe mache ich dann aber demnächst dann nicht mehr für taube Nüsse!


    Da muss eine Zulage in der Höhe des Abstandes von A12 zu A13 her. Alles andere wäre ja schön blöd...!

    Es geht grundsätzlich darum, dass der Dienstherr eine amtsangemessene und verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen hat- was er jedoch nicht ausreichend für seine Beamten tut.

    Nun versucht man es über die Familienzuschläge und Mietenstufen.

    Ob das verfassungsgemäß ist, wage ich zu bezweifeln.

    Eigentlich müsste das Grundgehalt angehoben werden.

    Ich habe übrigens selbst 2 pubertierende Kinder.

    Mietenstufe 3.

    Ich glaube, hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

    Es geht hierbei in der Tat ausschließlich um Beamte, da es um die Frage der amtsangemessenen Besoldung - wie vom Bundesverfassungsgericht angemahnt- geht.

    Das geht aus dem Gesetz zur Beamtenbesoldung und nicht aus dem TÖD etc. hervor.

    Ich möchte mich grundsätzlich erstmal nicht dafür rechtfertigen oder schämen, dass man nun den Versuch unternommen hat, die Verfassung zu wahren und die Besoldung anzupassen.

    Der Weg, wie das geschieht, ist aus meiner Sicht nicht der optimale.

    Es ist KEIN Mietzuschuss sondern ein minimales Reagieren der Landesregierung auf eine zu niedrige amtsangemessene Besoldung.

    Eigentlich hätte besser das Grundgehalt angehoben werden müssen.

    Nun gibt es erstmal nur etwas für Familien mit Kindern. Abhängig nach Wohnort!

    Evtl wird das Besoldungsgesetz ab 2026 neu überarbeitet und es gibt für jetzige A13 - Beförderungsstellen doch A14. Als neues Zwischenamt zwischen ehem. gehobenen und höherem Dienst.

    Wenn alle Lehrer gleich sind, warum soll dann eine Studienrätin mit A13 Z die gleiche Revision machen wir ihr Kollege in der Sek 1 mit A12. Sie bekommt aber A14 nach bestandener Prüfung und der Sek 1 Kollege A13 ? Oder später bekommt der Sek 1 Kollege dann A13 Z und die Sek 2 Kollegin A14....? Das hat mit dem Gleichheitsprinzip nix zu tun.

    1. Beförderungsamt muss für ALLE A14 sein.

    Abteilungsleiter bekommen von mir aus dann A14 mit Z und Entlastungsstunden.

    Mit ner Zulage von 250 Euro für die beförderten A13er, die tatsächlich eine beförderungswürdige Aufgabe übernehmen, könnte ich leben.

    Obwohl der eigentliche, ursprüngliche Unterschied nach Beförderung von A12 auf A13 brutto schon eher 450 Euro sind als nur 250...!

    Vorlage 18/277


    " Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften A Problem Mit dem Gesetz zur Anhebung der Ämter von Schulleiterinnen und Schulleitern an Grund- und Hauptschulen (GV. NRW 2017 S. 414-423) sowie dem Haushaltsbegleitgesetz 2018 (GV. NRW 2018 S. 94-95) wurde durch Ämterhebungen bereits die Besoldungsstruktur im Schulleitungsbereich gestärkt. Durch das Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (GV. NRW 2021 S. 1071-1098) und das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW 2022 S. 377-388) wurden zusätzliche Stellen im Schulleitungsbereich für kleine Grundschulen und für Haupt- und Realschulen geschaffen. Im Nachgang zu diesen Maßnahmen ist es nunmehr Ziel der Landesregierung, zur Attraktivitätssteigerung des Lehramtes auch die Einstiegsbesoldung der Lehrkräfte im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I anzuheben und bis zum Jahr 2026 in fünf Schritten in die Besoldungsgruppe A 13 zu überführen. Die Landesregierung wird in der Folge mögliche Auswirkungen der Neubewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer auf die Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämter im Schulbereich sowie auf die Besoldung der Fachleitungen prüfen. ...."


    https://www.landtag.nrw.de/hom…/lehrkraftebesoldung.html

    Hallo zusammen!


    Eine Frage:


    Habt ihr schon eine Idee, was nun mit Lehrern geschieht, die zum Beispiel in 2022 auf A13 - aufgabengebunden- befördert wurden. Nach bestandener Revision usw...?

    In meinem Schreiben zur Beförderungsurkunde stand, dass der Schulleiter, soweit noch nicht geschehen, mir eine Aufgabe zuteilen wird.

    Ich habe die Aufgabe schon über 10 Jahre ausgeführt. Nun auch ohne Entlastungsstunde.

    Nun erhalten ja- berechtigter Weise- alle Lehrer stufenweise A13. Was geschieht dann mit den Beförderten? Ich rede von Beförderungsämtern! Nicht von Funktionsstelleninhabern wie Abteilungsleitern usw!

    Bekommt man dann A13 Z oder 14?

    Das 1. Beförderungsamt wird ja in Zukunft A14 sein. Wie in der Sek 2 auch...

    Ich befinde mich ja auch im 1. Beförderungsamt....!

    Wird das alles gestrichen und ich kann die Urkunde wegwerfen? Und die sehr zeitintensive Zusatzaufgabe abgeben?

    Was meint ihr?


    Viele Grüße

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