Beiträge von Super112

    Ganz Klasse!

    Das war es dann wohl....

    https://www.gew-nrw.de/meldungen/deta…ht-am-ziel.html


    Und was ist für Kolleginnen und Kollegen erreicht worden, die seit zum Beispiel 15 Jahren auf das 1. Beförderungsamt hingearbeitet haben? Für maximal 1 Entlastungsstunde ( 45 Minuten) aber 5 Stunden a 60 Minuten pro Woche investiert haben? Die dann nun endlich ein Beförderungsamt - nach bestandener Revision- erhalten haben, nun 0,0 Entlastungsstunden bekommen?

    Sollen wir die Verantwortung und die deutliche Mehrarbeit hinwerfen wenn alle bald A13 haben( was ich befürworte).?

    Oder gibt es da in Kürze eine Zulage oder Änliches für das 1. Beförderungsamt von 12 auf 13?

    ..

    Herzlichen Dank.

    Ja, die Funktionsstelleninhaber an der Gesamtschule sind zum Beispiel die Abteilungsleiter. Treten diese von der Funktion zurück, entfällt auch die Beförderung und die höhere Besoldung fällt m.W. weg.

    Im 1. Beförderungsamt nach von A12 auf A13

    ( ohne Z) , ist die Beförderung lebenslang.

    Dann sind die Unklarheiten beseitigt.

    Mal schauen, was dann demnächst mit den bereits auf A13 Beförderten geschieht und diese auch Zusatzaufgaben ohne Entlastungsstunden übernehmen, wenn alle A13 erhalten....

    ...die Übernahme von Aufgaben sind im Rahmen des Direktionsrechts des AG sogar für Lehrkräfte im Eingangsamt verpflichtend...

    Insofern mag es de jure zutreffen, dass Stellen des 1. Beförderungsamts anders als Koordinationsstellen u.ä. nicht von vorneherein relativ feste Aufgabenzuschreibungen haben. De facto wird bei Übernahme einer solchen Stelle aber auch eine herausgehobene Tätigkeit im Alltag erwartet und auferlegt. Dass diese später auch abgeändert werden kann, liegt in der Natur der Sache.

    PS: Ich teile dementsprechend deine Interpretation:

    Herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung!

    Bin auf weitere Meinungen gespannt.

    Habe das grad noch gefunden....!

    Mir geht es ja um eine Beförderung in der Gesamtschule. Diese wird hier mit der eingeführten funktionslosen Beförderung an Grundschulen verglichen.

    Aber es scheint sich trotzdem um eine Beförderung in das 1. Beförderungsamt zu handeln und nicht rein um die Zuweisung in eine freie A13-Planstelle.

    "Dieses funktionsloses Beförderungsamt an Grundschulen ist ähnlich dem an Hauptschulen sowie an Real-, Sekundar- und Gesamtschulen. An das Amt sind keine Aufgaben und keine Anrechnungsstunden gebunden, und es wird der ausgewählten Person zeitlich unbefristet übertragen. Ausgeschrieben wird das Beförderungsamt über STELLA, das Ausschreibungsportal des Landes NRW."

    Folgendes gilt es des Weiteren zu beachten:

    • Bewerben können sich auf ausgeschriebene Stellen an Grundschulen interessierte Kolleg*innen mit der Lehramtsausbildung für Grund-, Haupt- und Realschulen, die an einer dieser Schulformen eingesetzt sind.
    • Das Amt wird vergeben aufgrund vorausgegangener Leistungen gemäß der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG beziehungsweise § 14 Abs. 1 LBG. Es gelten die Beurteilungsrichtlinien „vor der Übertragung des ersten Beförderungsamtes einer Laufbahn“ (gemäß Art. 33 Abs. 2 Nr. 3 GG). Eine Ausnahme besteht, wenn bereits eine hinreichend aussagekräftige Beurteilung vorliegt.
    • Es müssen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nach § 24 Abs. 1 LVO und § 7 Abs. 2 LVO erfüllt sein, das heißt, eine Beförderung auf diese A13-Stellen ist nach einer Dienstzeit von drei Jahren in A12 sowie frühestens ein Jahr nach Ende der Probezeit möglich. Eine Grundschullehrkraft hat normalerweise eine dreijährige Probezeit in A12 und verbleibt anschließend noch ein Jahr in A12, sodass sie sich erst danach auf diese Stellen bewerben kann.

    Quelle:

    https://www.lautstark-magazin.de/lautstark-0720…an-grundschulen

    Hallo!

    Ich habe eine Frage, da es dazu in den Foren immer unterschiedliche Meinungen gibt.

    Wenn man sich in NRW über STELLA auf eine ausgeschriebene Stelle an einer Gesamtschule bewirbt, von A12 auf A13, was ist das dann genau?

    In der Ausschreibung steht zum Beispiel: "Mitarbeit in der Organisation und Entwicklung sowie Evaluation des Ganztagsprorgamms an einer Gesamtschule mit 2 Standorten. Die Aufgaben können sich im Zuge der Schulentwicklung ändern."

    Nach Bewerbung, Zulassung, Revision usw. wurde man, nach Bestenauslese, ausgewählt und befördert. A12 auf A13.

    Manche sagen: Das wäre keine Beförderung in das 1. Beförderungsamt, sondern eine einfache Eingruppierung in eine freie Planstelle nach A13. Und die Aufgabe, die man laut Ausschreibung übernehmen solle, könne man niederlegen und erhält trotzdem weiter A13. Die Übernahme von Aufgaben sei nicht verpflichtend .....!

    Ich kenne die funktionslosen Beförderungsämter in der Grundschule in NRW.

    Aber das ist doch nicht dasselbe, oder?

    Ich sehe das so, wenn man sich auf eine STELLA-Stelle bewirbt, in welcher eine zu übernehmende Aufgabe beschrieben wird, dann ist das zwar keine Funktion wie Abteilungsleiter oder Schulleiter einer Gesamtschule. Aber es ist doch trotzdem eine aufgabengebundene Beförderung, oder?

    Also: Das 1. Beförderungsamt in der Sek 1 , richtig?

    Oder sehe ich das falsch....?

    Da hatte ich neulich eine wilde Diskussion....

    Danke Euch!

    Info!

    Da gibt's auf der Regierungsseite neueste Infos.

    Gesetze, Vorlagen, Beratungen, Protokolle, Stellungnahmen, Beschlüsse....

    "....Im Nachgang zu diesen Maßnahmen ist es nun­mehr Ziel der Landesregierung, zur Attraktivitätssteigerung des Lehramtes auch die Einstiegs­besoldung der Lehrkräfte im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I anzuheben und bis zum Jahr 2026 in fünf Schritten in die Besoldungsgruppe A 13 zu überführen. Die Landes­regierung wird in der Folge prüfen, welche Anpassungsbedarfe bei Beförderungs-, Funktions­und Leitungsämter im Schulbereich sowie bei der Besoldung der Fachleitungen aufgrund der Neubewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer notwendig sind..."

    https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente…0100&ev=g&wp=18

    Hab vor 2 Wochen mal angefragt, ob die Erhöhung für März klappt...

    Heute hatte ich eine üppige Vorauszahlung für die Besoldung auf dem Konto.

    Ich denke, dass ich dazu auch noch Post erhalten werde.

    Anscheinend klappt es regulär für März auch noch nicht. Sonst hätten die das doch sicher zusammen mit der Märzbesoldung gezahlt....

    Bin mal gespannt....aber entspannt...

    In dem Artikel, den ich zu der 4-Tage-Woche fand, stand etwas von zwei schwangeren Kolleginnen mit Beschäftigungsverbot und einer dauerkranken Kollegin. Es ist nicht der Coronathread, aber vielleicht wäre das der Anlass, zu prüfen, ob ein generelles Beschäftigungsverbot aktuell noch benötigt wird, wenn sich daraus tatsächlich derart große Hürden für die Unterrichtsversorgung zumindest einzelner Schulen ergeben.

    Ist bei uns auch so;

    Schwangere Kolleginnen bekommen sofort Beschäftigungsverbot und sind mal min. 1,5 Jahre weg.

    Angeblich, da der SL sonst für etwaige Folgeschäden bei Mutter und Kind privat haftet.

    So mein Abteilungsleiter....

    Hört sich für mich etwas merkwürdig an!

    So geht es doch auch!!!

    Die Grundschule Wiefelstede führt mehreren Medienberichten zufolge ab sofort eine Viertagewoche für mehr als 300 Schülerinnen und Schüler ein. »Unsere Unterrichtsversorgung sieht sehr schlecht aus, und wir sehen uns nicht in der Lage, alle Klassen gleichermaßen mit Unterricht zu versorgen«, schrieb Schulleiterin Doris Tapken den Berichten zufolge in einem Elternbrief.

    https://www.spiegel.de/panorama/bildu…09-ac77697f7a18


    Ich verstehe bis heute nicht, was die KuK gegen Mitversehung haben?! Ein Aufsichtsproblem gibt es nicht. Man instruiert die Klassen eindeutig, wie sie sich zu verhalten haben. Nämlich, dass sie an ihren Aufgaben arbeiten und keinen Quatsch machen sollen. Beide Türen auflassen, denn man ist ja selbst im Raum nebenan, und ab und zu mal rüber schauen, damit sich die SuS beaufsichtigt fühlen. Wo ist das Problem?

    Die Alternative ist, dass "richtiger" Vertretungsunterricht gehalten werden muss. D.h. die KuK müssen zu ihrem normalen Unterricht zusätzlich weitere Stunden unterrichten. Bei uns fehlen pro Tag im Schnitt 6 Lehrkräfte, macht im Schnitt 36 Stunden die vertreten werden müssen. Verteilt auf die anderen Lehrkräfte wären das im Schnitt 0,6 Vertretungsstunden pro Tag. Pro Woche also im Schnitt 3 Vertretungsstunden pro Lehrkraft. Das ist doch auf Dauer nicht leistbar.

    Dann lieber Mitversehung! (Was aber voraussetzt, dass ein ordentliches SOL-Konzept, z.B. "Freie Lernzeit", etc. vorliegt.)

    Darf ich fragen, wo Sie unterrichten?

    Ich habe an der Gesamtschule bei einer Mitbetreuung gerne 60 SuS. Die Räume liegen oft NICHT nebeneinander oder gegenüber.

    In den Klassen sitzen Jugendliche/ Kinder mit unterschiedlichen Herausforderungen UND Erkrankungen.

    Kinder, die ihre Aggressionen nicht steuern können, neben Kindern mit Epilepsie, Allergien, die einen Anaphylaktischen Schock auslösen können ( Notfallspritze immer dabei), Kinder, die sich einfach nicht an Regeln halten wollen, Kinder, die Hilfe bei den Aufgaben benötigen, Kinder, die kein Deutsch oder Englisch verstehen und sprechen, traumatisierte Kinder, Kinder unterschiedlicher Herkunft, die immer wieder Konflikte haben- von jetzt auf gleich, Kinder mit ADHS, die nicht sitzen bleiben....

    Und: wenn ich eine Mitbetreuung habe, dann kann ich den Unterricht in meiner Klasse mal fein zum großen Teil vergessen. Die Doppelstunde ist nicht die Stunde, die ich geplant hatte. Man kann sich nicht teilen!!!

    Bei uns fehlen täglich aktuell rund 15 Kolleginnen und Kollegen zwischen der 1. und 9. Stunde. Das kann ja nicht alles Mitbetreut werden. Wenn da etwas passiert....! Dann viel Freude bei dem Theater, was dann folgt...!

    Und eine Beschwerde an die Schulleitung bzw. an den Dezernenten ist erfolglos geblieben, weil ?

    Hab privat geschrieben...

    Das möchte ich nicht öffentlich erörtern.

    In extremen Situationen kann es vorkommen, dass ein Lehrer gleichzeitig zwei Klassen beaufsichtigen muss. Ist Vertretungsunterricht im unten beschriebenen Sinne (vgl. IV.D) dann nicht möglich, müssen die Klassen zumindest beaufsichtigt werden.

    Rechtliche Grundlagen

    1. Rechtliche Grundlagen finden sich in der Allgemeinen Dienstordnung (ADO, dort die §§ 5, 10, 11, 18 und 30).

    2. Es soll möglichst wenig Unterricht ausfallen; der tägliche Unterricht beträgt mindestens fünf Stunden.

    3. Vertretungsunterricht ist regulärer Unterricht. Lehrerinnen und Lehrer „sind zu einer angemessenen fachlichen Vorbereitung und Durchführung dieses Unterrichts verpflichtet“ (ADO, § 10).

    4. Nur durch das verantwortungsvolle Zusammenwirken aller Beteiligten kann Unterricht sinnvoll sichergestellt werden. Deswegen haben die „zu Vertretenden – soweit dies zumutbar ist – sicherzustellen, dass die für den ordnungsgemäßen Vertretungsunterricht erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen (z.B. bereits behandelte Unterrichtsgegenstände, geplanter weiterer Verlauf des Unterrichts, geplante Klassenarbeiten und Klausuren)“ (ADO, § 10). 5. Für Freizeitaufsichten gelten die Regelungen wie unten aufgeführt.

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