Beiträge von Dr. Caligiari

    Natürlich bekommt er bei uns mehr als das. Der Kanton zahlt nicht für Chemie mehr als für Geschichte. Und natürlich bekommt egal welcher Lehrer mit egal welchen Fächern nirgendwo ausser in Luxemburg und der Schweiz überhaupt mehr als in Deutschland.

    Ich dachte die Schweiz wäre weder EU-Ausland, noch außerhalb von Europa ;).


    Das mit den Fächern bezog sich auch eher auf Jobs außerhalb des Lehramts.

    Ich hatte vor ein paar Jahren mal für Kanada und Schweden geschaut, dort wurden tatsächlich „Science-Teacher“ akzeptiert.

    Aber einige Länder in Europa (Schweiz, Österreich, Schweden) wären ja für Bolzbold sicherlich ebenfalls zu weit rechts und kämen daher nicht in Frage.

    Das treibt mich in der Tat immer mal wieder um. Ich bin mit bald 50 Lenzen zu alt für die klassischen Auswanderungsländer (Australien, Neuseeland, Kanada) und meine Profession ist dort nicht gefragt. Gleichwohl ist die EU groß und ich könnte grundsätzlich in einem anderen EU-Land leben und arbeiten.

    Es gäbe theoretisch auch noch das neben Deutschland weitere Land meiner Vorfahren. Meine dortige Familie würde mir sicherlich eine Weile aushelfen können, aber auch dann müsste man natürlich sehen, womit man seinen Lebensunterhalt verdient.

    Ein A15-Gehalt bekommst du mit deinen Fächern nirgendwo im EU-Ausland oder außerhalb von Europa. Du hast hier mit deiner Ausbildung das Maximum rausgeholt. Aber Englischlehrer werden hier und da sicher ein Gehalt verdienen können, was zum überlegen reicht. Denkst du das Alter ist da so entscheidend?

    Zur Not werden Krankenpfleger und Erzieher überall gesucht.

    Wobei natürlich auch die Frage erlaubt sein muß wohin man denn auswandern soll? Welches Land nimmt einen Deutschen denn dauerhaft - und eben nicht bloß für wenige Tager als Tourist ohne Arbeitserlaubnis - auf?

    Ich denke das geht. Arbeitende Bevölkerung ist in vielen Industrienationen begehrt, die sehen doch alle demographischen Problemen entgegen. Lehrer fehlen in manchen Fächern auch im Ausland. Die Bezahlung wäre allerdings schlechter als bei uns.

    Natürlich würde ich nicht kündigen, ich will das Geld, um meine Immobilie zu bezahlen und meine Familie zu ernähren. Vor einer Afd-Landesregierung hätte ich keine Angst, solange in Deutschland das GG gilt.

    Was soll die denn als schlimmstes Gesetz bitte konkret im Bildungsbereich beschließen können, ohne dass das GG verletzt wird?

    Die Verfassungsgerichte gäbe es weiterhin. Niemand kann mich zwingend, SuS zu diskriminieren oder dergleichen.

    Interessant finde ich, tatsächlich mal das Wahlprogramm der Afd zu lesen und dann zu schauen, ob die Inhalte gut oder schlecht sind bzw. Ob man trojanische Pferde zwischen den Zeilen erspähen kann.

    https://rtk.afd-hessen.org/wp-content/upl…m-zur-LTW23.pdf

    Hier ein paar Kernpunkte (Keine Zitate):

    Inklusion nur bei SuS, bei denen das erfolgversprechend ist.

    Dreigliedriges Schulsystem - ja bitte.

    Schulassistenten, um LuL von Verwaltungsaufgaben zu entlasten.

    Tablets für alle ab Klasse 5.

    Nicht gendern.

    Bei Sexualkunde Homosexualität dulden aber nicht positiv belegen.

    Kein Islamunterricht.

    Der letzte Punkt ist ein schönes Beispiel, wie zahnlos dieser Tiger in der Praxis wäre. Eine heterosexuelle Beziehung gegenüber eine homosexuellen im Biologieunterricht irgendwie in der Wertigkeit anders darzustellen, ist klar grundgesetzwidrig und niemand könnte mich zu sowas zwingen.

    Interessant finde ich das mit den Tabelts, da die Partei hier völlig uneinig scheint, an anderer Stelle habe ich mal gehört, dass die Afd die Digitalisierung in der Schule verteufelt.

    Das man oft mitbekommt, dass jemand Corona hat, sehe ich auch so, aber es ging mir doch um die Vorerkrankungen. Ich fand es seltsam, dass German bei einer nicht ansprechbaren Person sicher ist, dass diese „WEGEN“ Corona dort liegt. Kennst du die Vorerkrankungen deiner Nachbarin, die du nicht magst?

    Ja, Kranke haben keine Familienmitglieder und Freunde und sind auch von einer Sekunde auf die andere gekippt

    Du antwortest sarkastisch obwohl du von der betreffenden Person keinen Schimmer hast? Ich habe doch German gefragt und nicht dich. Ich fände es befremdlich, wenn Verwandte den Kollegen einer Lehrkraft derart detaillierte Auskünfte über die Krankengeschichte der betreffenden Lehrkraft geben würden.

    An WBKs gibt es ja teilweise schon sehr sehr lange den Bildungsgang "Abi Online". Diese Schüler kommen prinzipiell nur an zwei Tagen zur Schule und machen den Rest online. Das heißt aber nicht, dass die Kollegen Videokonferenzen abhalten. Es werden dort Aufgaben erledigt und eingereicht. Ich finde das System gut und finde es schade, dass meine Schule diesen Bildungsgang nicht anbietet.

    Viele haben einfach Angst, dass dies das Ende ihres schönen Jobs ist. Den Onlinekurs kann der Lehrer aus Harvard vllt besser machen als der aus Bielefeld.

    Dann gibts nur noch Erziehungsarbeit für die Menschen, die vor Ort sind, was ab einer gewissen Altersstufe nicht mehr nötig ist.

    Hallo zusammen,

    weiß jemand, ob man als Lehrkraft auf Klassenfahrt ein Anrecht auf ein Einzelzimmer hat, oder ob man verpflichtet werden kann, mit anderen Lehrkräften ein Zimmer zu teilen?

    Ich bin verbeamtet, Bundesland NRW.

    Vorsorglich frage ich direkt dazu: Habe ich ein Anrecht auf ein Bad auf dem Zimmer, oder ist ein Gemeinschaftsbad auf dem Gang genügend?

    Den Hintergrund meiner Frage(n) möchte ich nicht verheimlichen, ihr könnt ihn aber sicherlich erschließen :traenen:.

    Nee. Kenne auch Lehrer, die schon in Gruppenschlafsälen mit Oberstufenschülern schliefen. Für mich undenkbar, weder mit Schülern noch mit Kollegen. Ich brauche keinen Komfort aber Privatsphäre. Wenns nicht anders geht, empfehle ich dir im Zelt zu schlafen. Ist mein Ernst.

    Bad auf dem Gang mit Schülern hatte ich hingegen schon oft. Nicht so geil, aber auch ertragbar.

    Dann fährt das Kind eben nicht mit und nimmt am Unterricht in einer anderen Klasse teil. Das ändert allerdings nichts am ursprünglich abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der dennoch zur Zahlung des vereinbarten Kostenbeitrags verpflichtet. Das ist - wie schon gesagt - dann auch auf dem Rechtsweg durchsetzbar.

    Ja klar, aber als ob diesen Weg wirklich jemand geht. Wenn du nicht gerade über einen Veranstalter gebucht hast, der das Geld für dich eintreibt, dann musst du dich um die rechtliche Abwicklung kümmern. Als ob eine Lehrkraft da Zeit und Nerven für hat.

    Kannst du rechtlich bindende Mahnschreiben oder Bußgeldbescheide aufsetzen?

    Ich breche mal eine kleine Lanze für die SL: In NRW bestätigt die Fahrtleitung (=i. d. R. die Klassenleitung) auf dem Antrag, dass alle Einverständniserklärungen der Eltern vorliegen. Erst dann wird durch die SL genehmigt. Es ist also nicht auszuschließen, dass hier der Fehler nicht bei der SL, sondern der Fahrtleitung liegt.

    Unsinn. Wenn du von 29 Hanseln nur bei einem nicht die Unterschrift trotz mehrfachem Hinweis nicht bekommst, dann lässt du die Reservierung vor ablaufender Frist platzen und sagst den Eltern: Leider können wir nicht fahren weil einer querschießt? Das ist bar jeden Pragmatismusses.

    Letzten Endes kann so ein Einverständnis auch immer widerrufen werden, hatte ich auch schon.

    Rechtlich bindend zur Zahlung ist nur die geleistete Anzahlung. Selbst dann möchte ich den Fahrtleiter sehen, der ein Bußgeldverfahren einleitet.

    Vllt bist du ja an einer Wald- und Wiesenschule, wo solche Probleme nicht auftreten, doch in der Realität muss man immer ein paar Risiken eingehen.

    Ein Vater will seinen Sohn kurz vor der Klassenfahrt nicht mitfahren lassen. Einverständnis nicht unterschrieben und Geld noch immer (trotz zigfachem Aufruf) nicht bezahlt.

    Rechtlich darf nur unsere Schulleiterin den Ausschluss genehmigen (NRW).

    Aber Inkasso vorbeischicken ist auch Panne, außerdem zu kurzfristig. Auf das Geld sind wir nicht angewiesen.

    Erfahrungen?

    Schiri Nachtrag: Ich würde an deiner Stelle trotzdem regelmäßig einen Antrag stellen. Sollte das aber nicht geschehen sein und du bist an dem Punkt, dass du vor 5 Jahren einen Antrag gestellt hast und nun einen neuen, so würde ich den Text als für deine Situation passend interpretieren und auch darauf hinweisen, ggf. mit juristischem Beistand. Von „fünfter Antrag in Folge“ steht im Gesetzestext ja nichts sondern nur "fünf Jahre nach dem ersten Antrag".

    Es muss einem nur klar sein, dass diese Veränderung im Sinne der Schule und der dort "lebenden" Menschen erfolgt und nicht um des/der Neuen Willen.

    Wenn es immer nur nach dem Willen der Mehrheit des Kollegiums geht, macht man sich keine Feinde. Wenn man aber wirklich von seinen Ideen überzeugt ist, kann man auch mal anecken. Wenn man seine Ideen am Ende durch die Schulkonferenz bringt und damit leben kann, dass nicht alle Wichtigtuer, die das Gefühl haben, ihnen gehöre die Schule, zufrieden sind, kann das auch ein Weg sein. Kommt auf die Felldicke an.

    Erstaunlich was unter Beamten für ein Wind gemacht wird, Angst vor „Hauskandidaten“. Was für ein Wort…

    Der beste soll die Stelle bekommen. Angst davor zu haben, dass sich unbedeutende Tratschtanten am Kaffeetisch das Maul zerreissen, halte ich für überflüssig, wenn man Karriere machen will.

    Warum will man denn A15 werden? Kann man nicht offen mit dem Dezernenten sprechen und ihm sagen, dass A15/Entscheiderposten das Ziel ist und das man aber die eine Schule bevorzugt und die andere Schule aus strategischen Gründen in die Bewerbung mit einbezieht?

    Warum sollte der Dezernent jemanden benachteiligen, der nach oben will und dafür auch bereit wäre, die Schule zu wechseln anstatt eventuell mit leeren Händen dazustehen, wenn es dann doch nicht der einfache Weg wird?

    Wenn ich mir vorstelle, dass jemand z.B. Schulleiter werden möchte aber dann sagt: „Aber nur an dieser Schule!“, das käme mir seltsam vor.

    Und keins dieser trivialen Dinge ist mit einem Fortgeschrittenenpraktikum Physik an der Uni, theoretischer Physik oder Vorlesungen zur Gruppentheorie (Das ist nicht das gleiche wie "soziale Gruppen" in den Geisteswissenschaften) vergleichbar. Nicht einmal ansatzweise.

    Völlig korrekt. Für GeWis beginnt die Arbeit nach dem Studium, in manchen Fächern ist es umgekehrt.

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