Mündliche Leistungsbewertung muss sich schlichtweg an den gleichen Maßstäben wie schriftliche Leistungsbewertung richten. Wer in der Klassenarbeit nur physisch anwesend ist, aber nichts aufschreibt, bekommt ja auch keine Note 4, weil "war bemüht, freundlich und hat nicht gestört". Entsprechend muss auch mündlich Leistung erbracht werden und zwar nicht nur für eine gute Note, sondern bereits um zu bestehen. Das bedeutet je nach Fach die Verwendung der richtigen Fachbegriffe, das Verbalisieren von Lösungswegen, das Verbinden verschiedener Teilaspekte, das Aufzeigen von Grenzfällen/Problemen, die Formulierung von möglichen Lösungen, etc. Reines Melden, um die Aufgabenstellung vorzulesen, ist nett, stellt aber erst einmal keine Leistung zum Nachweis erworbener fachlicher Kompetenzen dar.
Völlig richtig. Aber ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, bei locker der Hälfte (eher mehr) der NRW-KuK in Fächern ohne Klausurpflicht bedeutet Anweisenheit = 5 Punkte (ausreichend).