Beiträge von Animari

    Also bei verbeamteten Kollegen wird da keine Kasse meckern. Die Vertretungen in Teilzeit werden normal bezahlt, das ist mir durchaus klar. Aber die Kollegen gehen ja nicht aus Spaß in Teilzeit, sondern weil sie es familiär oder aus welchen Gründen auch immer brauchen. Durch die ständigen Vertretungen machen sie aber gut 10% mehr Stunden und das ist in NRW nicht pensionswirksam. Wenn du 70% beantragt hast, bekommst du auch nur 70% angerechnet für die Dienstjahre. Auch wenn es eigentlich 80% gewesen sind.

    Also um es etwas konkreter zu fassen. Der besagte Kollege war dieses Schuljahr exakt einen Freitag und einen Donnerstag anwesend. Eine Krankschreibung war hier meistens nicht notwendig.

    Es ist da also schon ein Muster hinsichtlich der Wochentage erkennbar. Die SuS haben teilweise grottige Quartalsnoten bekommen, obwohl der Unterricht so oft ausgefallen ist, dass eine Beurteilung eigentlich kaum möglich ist.

    Die (Teilzeit-)Kolleg:innen sind einfach auch belastet und müssen ja leider ständig dafür vertreten und Mehrarbeit machen. Ich denke niemand will ihm etwas Böses und ich möchte ihn gar nicht unterstellen, dass er krankfeiert. Da steckt sicher etwas hinter. Wäre er jedoch für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben, könnte wenigstens eine Vertretung eingestellt werden und es würde nicht zu so einer inzwischen starken Belastung für Kolleg:innen und Schüler:innen führen. Die Situation ist wie gesagt nicht erst seit diesem Schuljahr so.

    Liebe Kolleg:innen,


    ich habe eine Frage, die mir durch die Elternschaft meiner Klasse und durch einige Kolleg:innen gestellt wurde. Welche Konsequenzen kann es geben, wenn ein Kollege, der in Vollzeit arbeitet, regelmäßig mehrere Tage in der Woche fehlt (Mehr als die Hälfte im Schuljahr aber nie mehr als eine Woche am Stück)? Dies stößt bei der Elternschaft meiner Klasse zunehmend auf Unverständnis, da der Unterricht wirklich ständig ausfällt und auch kein Vertretungsmaterial bereitgestellt wird, die Eltern fragen sich, ob der Kollege die SuS überhaupt kennt, die er benotet. Gleichzeitig „beschweren“ sich die Teilzeitkollegen darüber, wie es sein kann, dass sie wegen familiärer Belastungen reduzieren und auf einen großen Teil des Geldes verzichten, wenn man offensichtlich auch einfach Vollzeit arbeiten könnte und sich dann einfach immer krankmeldet. Zudem bekommt der Kollege durch die häufigen Fehlzeiten auch keine Klassenleitung (Die Situation geht schon seit Jahren so). Bitte versteht das nicht als Bashing gegen erkrankte Kolleg:innen. Wer krank ist, ist krank keine Frage…

    Wenn deine Elternzeit länger als 8 Monaten dauert, hast du Anspruch auf wohnortnahe Versetzung (unter 50km), allerdings glaube ich bei dir herauszulesen, dass die Entfernung nicht das Problem ist.
    Aber im Rahmen des Rückkehrantrags auf Oliver kannst du einfach eintragen, dass du woandershin möchtest. Dann ist es halt so (du kannst nicht bestimmen, wo du hinkommst, außer natürlich du hast andere Verbindungen), aber deine Schule kann dich da nicht "festhalten".

    Das ist aber nicht pauschal so, dass man dann wo anders hin kann.

    Wenn man keine 50km entfernt von der Schule wohnt, braucht man nach der Rückkehr aus der Elternzeit genauso die Freigabe der Schulleitung.

    Ich finde die Frage in Ordnung, bin aber tatsächlich auch froh, dass es nicht so ist.

    Dann würde ich mir auch ziemlich verschaukelt vorkommen.

    Ich habe auch 3 Kinder und arbeite schon immer Vollzeit. Habe insgesamt 2 Jahre Elternzeit genommen. Mein Mann arbeitet auch Vollzeit und macht dazu noch erhebliche Überstunden. Ich habe das Glück nicht weit fahren zu müssen und einen OGS Platz zu haben, sodass die Kinder, auch wenn ich Nachmittagsunterricht habe, nicht alleine zuhause sind.


    Ich habe familiär miterlebt, wie schlecht eine Frau nach einer Scheidung da steht, die nach dem klassischen Rollenbild mit den Kindern zuhause waren, weil der selbstständige Mann (Arzt) ja genug Geld mit nach Hause gebracht hat.

    Nach 15 Jahren Pause hat sie mit Ü50 einfach keinen Job mehr in dem früheren Ausbildungsberuf gefunden. Der Ex hat sich eine wohlhabende Witwe geangelt, hat seine Selbstständigkeit aufgegeben und ist selbst in Frührente gegangen. Die Frau hat nicht einen Cent bekommen.


    Ich habe mir seither selbst versprochen, dass ich mich niemals von einem Mann abhängig machen werde.


    Einen jährlichen Auszug, was die voraussichtlichen Pensionsansprüche angeht fände ich daher auch gut. Dann kann später niemand behaupten, dass ihm/ihr nicht klar gewesen wäre, was Teilzeit für die spätere Pension bedeutet.

    Also wenn Schulleitung und Dezernent:in gut miteinander können, dann können sie es sicher zwischen den Zeilen heraushören.

    Wenn es tatsächlich externe Kandidaten gibt, dann zählt einzig die dienstliche Beurteilung. Der BezReg ist es erstmal ziemlich egal, wen die Schulleitung möchte, es gilt die Bestenauslese.

    Bei einer Kollegin war es auch so, dass sie im Mai Bescheid bekommen hat. Manchmal, besonders nach Elternzeitversetzungen, wenn jemand aufgrund der Entfernung die zwingende Freigabe hatte, wusste man eher etwas. Die Elternzeitrückkehrer:innen gehen ja eher proaktiv auf Schulen zu. Wenn die Schule dann bedarf hat und nicht überbesetzt ist, stehen die Chancen oft ganz gut.

    An meiner alten Schule wussten wir im August, dass eine Kollegin zum 01.02. kommt.

    Nein. Wie soll das mit dem Kind funktionieren? Arbeitet das dann mit oder wie soll das hier berücksichtigt werden?


    Im Ermessen des Schulamts. Es zählen nur relevante und nachweisbare Tätigkeiten.


    in NRW ist das so. Ich bin nach dem Ref (sek I) direkt in Stufe 5 und ein Jahr später in 6 gekommen, weil sich meine Einstellung wegen der Erziehung meiner minderjährigen Kinde verzögert hat. Angerechnet wurden mir 4 Jahre.

    An den meisten Schulen (NRW) an denen ich gearbeitet habe, waren die ABBA-Stellen keine Beförderungsämter. Hier ist j auch eine Entlastung gegeben. Das wäre ja entgegen der Aussage, dass man für Aufgaben für die man befördert wird, keine Entlastungsstunden bekommt.

    Wenn es für mich so unerträglich wäre, würde ich vermutlich kündigen. Du bist erst seit einem halben Jahr dabei. Da sind die Auswirkungen auf PKV und Pension überschaubar. Dann kannst du dich wieder auf Schulscharfe Stellen bewerben. Deine Wunschschule muss aber ausschreiben dürfen, nur wenn jemand pensioniert wird heißt das nicht automatisch, dass da eine Planstelle frei wird. Evtl gibt es schon einen Überhang an der Schule. Ich denke über eine Versetzung wird es noch einige Jahre dauern.

    Dem muß ich widersprechen. Wenn man sich immer nur an dem gebrechlichsten Kollegen orientiert, kommen die „Gesunden“ ja nie zu ihrem Vergnügen. Die einzelne Person bestimmt dann mit ihrem „das kann ich nicht“ oder „ich habe aber Angst davor“ über alle anderen KuK. Das kann es auch nicht sein.

    Wir haben einen offenen Stammtisch gegründet. Die Jüngeren waren da die Initiatoren, es kann jedoch kommen wer möchte. Wir sind auch schon mit ü50-jährigen richtig feiern gegangen.

    Sowas wäre doch eine Möglichkeit für die Jüngeren zu ihrem Vergnügen zu kommen. Ich denke Aktivitäten die das gesamte Kollegium betreffen, sollten auch so konzipiert sein, dass die meisten daran teilnehmen könnten.

    Ich denke, du wirst das Geld zurückzahlen müssen. Ich habe damals zum Ende der Mutterschutzfrist und zu Beginn der Elternzeit noch den normalen Sold bekommen. Das musste ich auch zurückzahlen. Das LBV hängt wirklich oft hinterher.


    Jetzt grade habe ich vorzeitig von 70% auf 100% erhöht und bekomme immer noch mein Teilzeitgehalt… 🤷‍♀️

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