Guten Abend,
Ich verstehe die Situation leider ähnlich wie Bromme.
Kollege A hat nun seit etwa zehn Jahren bei der Erstellung des Stundenplans mitgearbeitet und erstellt zudem zweimal pro Woche morgens den Vertretungsplan. Bisher wurde diese Arbeit zumindest teilweise durch das A13-Beförderungsamt abgegolten – auch wenn das angesichts der unzähligen Stunden, die er dafür aufgewendet hat, ohnehin schon eher symbolisch war.
Ab dem 1.8. werden nun jedoch alle Lehrkräfte A13 erhalten.
Die Schulleitung sagt ihm nun sinngemäß: Danke für die jahrelange gute Arbeit – du führst diese Aufgaben einfach weiterhin aus. Entlastungsstunden kann es dafür nicht geben, der entsprechende Topf sei leer.
Der Kollege hat daraufhin mitgeteilt, dass er die Aufgaben unter diesen Bedingungen nicht weiter übernehmen möchte. Daraufhin wurde ihm gesagt, dass die Schulleitung die Tätigkeit dann eben anordnen werde.
Was soll der Kollege in einer solchen Situation tun? Eine Überlastungsanzeige bringt faktisch oft wenig. Diese landen bei der Bezirksregierung in einem Ordner, und der Alltag läuft weiter. Die Schulleitung wird vielleicht angewiesen, auf Entlastung zu achten – effektiv ändert sich aber häufig nichts. Ich habe von genügend Fällen gehört, in denen es genau so abgelaufen ist.
Die entscheidende Frage wäre daher: Was passiert, wenn der Kollege diese Beförderungsstelle „kündigt“, also noch vor dem 1.8. von der Funktion zurücktritt? Wäre er damit aus der Verantwortung heraus, oder könnte die Schulleitung ihm die Aufgabe trotzdem weiterhin anordnen?