Beiträge von Galileo100

    Hallo, das Thema der Höhergruppierung ist hier schonmal besprochen worden, ich habe auch die Seiten der Bezirksregierung gelesen, aber trotzdem eine Frage:


    Ich bin jetzt in Entgeltgruppe 11, Stufe 6 eingruppiert. Außerdem erhalte ich noch die Zulage Lehrkräfte E 11 und die Angleichszulage. Ab August 2025 ist die letzte Stufe der 4 jährigen Angleichung A 13 für alle gezahlt worden.

    Meine Frage: Ich werde in E13 überführt. Mein jetziges Bruttogehalt ist aber höher als die Stufe 5 in E13. Wie wird dort verfahren. STimmt die Aussage, dass es mindestens 180 € mehr sein müssen?

    Bitte um kurze Rückmeldung

    Es geht um NRW , ich bin angestellter Lehrer, das Ausgangsproblem ist, ob Angestellte in die gleiche Stufe überführt werden? E 11 Stufe 6, in E 13 Stufe 6??

    Aktualisierung

    So , ich bin nochmal die bisherigen Erkenntnisse durchgegangen und habe folgendes entdecken können:

    "Das Thema „Stufenzuordnung bei A 13 für alle“ ist in der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 12.-14. Oktober besprochen worden. Die Mitgliederversammlung hat einstimmig ihre Rechtsauffassung bekräftigt, dass in Fällen, in denen unverändert auszuübende Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe zuzuordnen sind (z. B. automatische Veränderung der Eingruppierung nach dem TV EntgO-L infolge der Hebung von Besoldungsämtern im Lehrkräftebereich), die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe nach geltendem Tarifrecht als Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TV-L betragsmäßig erfolgt. Diese Rechtsauffassung wurde durch verschiedene Landesarbeitsgericht-Urteile bestätigt (z. B. Landesarbeitsgericht Sachsen vom 16.6.23 und Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 18.4.2023)."

    Hamburg ist also offensichtlich vorgeprescht und hat stufengleich höher gruppiert. Die TdL ist erbost und ich vermute daher mal, dass NRW sich auf die TdL Aussage stützen wird, die besagt, dass herabgestuft wird. Das ist dann eine erneute Klatsche gegenüber verbeamteten Kollegen. Wenn man sich dann noch die Familienzuschläge ansieht, dann habe ich absolutes Verständnis, wenn angestellte Kollegen im Lehrerzimmer sitzen und bei der Frage, wer welche Zusatzaufgabe übernimmt, sich erst einmal vornehm zurückhalten. Denn irgendwo muss zwischen Input und Output ja ein Gleichgewicht bestehen.

    Wie Luzifara und andere schreiben: rechtlich alles okay.

    a) wenn du morgens krank fehlst und nachmittags fit bist, kannst du zur Konferenz oder so kommen.

    b) wenn du morgens krank fehlst und dich nachmittags unter Medikamente setzt, kannst du zur Konferenz oder so kommen. (Wie sinnvoll das ist, möchte ich an dieser Stelle nicht beurteilen.)

    c) a propos "beurteilen". Nein, einen "guten Eindruck" macht es bestimmt nicht. Du schaffst es, dich mit Medikamenten zu einer "wichtigen Konferenz" zu schleppen, aber die Kollegen mussten morgens den "unwichtigen" Unterricht für dich auffangen. Dann sollte man besser ganz fehlen und auf sich aufpassen, bevor das auch noch jemand in den falschen Hals bekommt .... was sicherlich passiert.

    Ich danke euch für die vielen Beiträge, ich habe das verstanden und werde in Zukunft das auch nicht mehr machen, es war auch eine Ausnahme.

    ABER : Nachmittags war die Zeugniskonferenz wo schon Entscheidungen getroffen werden, die auch meinen Unterricht des nächsten Jahres betroffen haben. Vormittags wurden Filme etc. geschaut, deswegen habe ich mich so entschieden.

    das dass keinen guten Eindruck macht, habe ich verstanden und innerlich notiert

    danke nochmals

    Wo ist jetzt das Problem. Wenn ich nicht mehr kann melde ich mich nicht mehr duenstfähig und gehe nach Hause.

    Das Ganze zählt arbeitsrechtlich nicht als Krankheitstag, da Du den Dienst angetreten hast. Dementsprechend brauchst Du jei Attest, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber eine Attest Pflicht ab Tag eins der Erkrankung festgelegt haben sollte.

    In Dienststellen mit Arbeitszeiterfassung wird die versäumte Zeit allgemein als "krank in Dienst" erfasst. Durch Dienstantritt ist die Arbeitspflicht für den Tag als erfüllt anzusehen.

    Habe ich verstanden, aber hier war es ja umgekehrt, NICHT: Erst Dienst, dann kranke, SONDERN: Erst krank, dann Dienst, ist das ein Unterschied?

    Kurze rechtliche Frage zur krankmeldung von angestellten Lehrkräften in NRW:

    Kurze Fallbeschreibung: Ich war morgens krank (starke Kopfschmerzen etc.) habe das dem Vertretungsplaner auch mitgeteilt. Weil Nachmittags wichtige Konferenz war, habe ich Tabletten eingeworfen und mich zur Schule gequält. Kollegen und Schulleiter reagierten mit Unverständnis. (Ich sollte doch zu Hause bleiben). Ich meinte es nur gut....


    Wie ist da die rechtlich-korrekte Verhaltensweise??

    LG

    Diesen Sachverhalt gebe ich so weiter. Hört sich sehr kompetent an. Bei diesen 8 Stunden sind 6 Stunden Sport in einer Dreifachhalle mit sehr fordernden Schülern. Es ist einfach ein sehr sehr sehr anstrengender Tag....

    aber das geht vielen so, will das jetzt auch nicht überbewerten, wollte nur mal die Rechtslage wissen.

    Danke nochmal

    Ich gehe davon aus, dass ihr Schulstunden zu je 45 Minuten habt? Wenn ja, entsprechen 8 Unterrichtsstunden in Summe 6 Zeitstunden. Damit ist dies für Lehrer noch gerade so eben zulässig. Das Arbeitsrecht besagt:

    • bis 6 Stunden keine Pause notwendig
    • bei mehr als 6 Stunden (bis einschließlich 8 Stunden) sind insg. 30 Minuten Pause einzuplanen
    • bei mehr als 8 Stunden sind insg. 45 Minuten Pause einzuplanen

    Alle Arbeitsunterbrechungen unter 15 Minuten sind keine Pause. Wenn also die Pause für die Schüler 15 Minuten dauert, jemand am Lehrerzimmer klopft und ein Kollege beschäftigt ist, ist dies keine Pause mehr, da die 15 Minuten unterschritten werden. Entsprechend beginnt für diesen Kollegen die Pause von vorne, sobald er mit der Bearbeitung des Schüleranliegens fertig ist. Er müßte also erst später in den Unterricht gehen.

    Da ihr mit den 6 Zeitstunden haarscharf unter der Grenze liegt, ist dies aber eh alles hinfällig für die normalen Kollegen. Interessant wird es aber, wenn ein Kollege neben den 8 Unterrichtsstunden an dem Tag noch die Früh- oder Spätaufsicht hat. Dann kommt dieser eine Kollege nämlich über die 6 Stunden und hat entsprechend ein Anrecht auf insg. 30 Minuten Pause, die in Stücken von mindestens jeweils 15 Minuten Länge zu gewähren ist.

    An unserer Nachbarschule ist es aus diesem Grund so, dass die Pause zwischen der 4. und 5. Stunde wirklich eine Pause ist. In dieser Pause braucht kein Schüler am Lehrerzimmer zu klopfen. Da ist wirklich PAUSE!

    Beschränkt Euch auf ein reines Beschlussprotokoll. Wir sind nicht im Bundestag wo man die gesamte Diskussion nochmal nachlesen möchte.

    Also: " Es wurde sehr kontrovers zum Thema Handyverbot diskutiert. Ein Beschluss zum weiteren Vorgen wurde heute nicht gefasst."

    Das finde ich gut und werde das in Zukunft auch beherzigen.

    Danke

    Danke an alle für die Rückmeldung. Weil es so schön war, weiter geht die wilde Fahrt:

    Wieder versuche ich so eindeutig zu schreiben wie es geht:

    Es geht um das Protokoll einer Lehrerkonferenz: Daten wiedergeben, einfache Vorhaben erklären kein Problem:

    ABER: Es kommt zu kontroversen Diskussionen um Punkt X. Ich gebe das so wieder, wie ich es empfunden habe.

    Frage: Darf die Schulleitung Anordnen bestimmte Passagen zu verändern, wegzulassen, neu zu schreiben? Gerade bei Diskussionen mit der Schulleitung ist dies schön öfters vorgekommen.

    Am liebsten wie immer, ein Kommentar von KUK , die sich auskennen.

    Danke für die vielen schönen anekdotischen Antworten. Wir befinden uns in NRW. Gut wäre eine justiable Antwort von einem Personalrat oder Gewerkschaftsmitglied

    Dienstbeginn 8.00, Ende 14.55

    1. Pause 9.35 9.55

    2.Pause 11.30-11.45

    13.20-13-25 Wechsel zwischen 6 und 7. Stunde

    Hallo liebes Forum, hier eine Frage aus der Praxis. Um Missverständnissen vorzubeugen (schon öfters erlebt!!) versuche ich so eindeutig zu schreiben wie möglich:

    Wir sind an einer Realschule -kein Ganztag- 3x in derWoche Nachmittags bis zur 8. Stunde Unterricht. Die Schüler haben in der 6. immer frei wenn sie in der 7+8 Stunde Unterricht haben. Das ist wohl gesetzlich vorgeschrieben.

    Wie ist es nun mit den Lehrern? Einige haben 8 Stunden durchgehend Unterricht, nur die normalen Pausen (1 Große 1 Kleine)

    Meine Frage: ist dies zulässig?

    p.s. auch zwischen der 6. und 7. Stunde ist dann nur die 5 Minuten Wechselpause

    Für die Kollegen ist dies extrem anstrengend.

    LG

    Du hast Recht, ich hatte über die Ferien einiges gelesen, schade, dass ich es nicht verständlich ausdrücken konnte.

    Die jährliche Renteninformation gibt einen Bruttobetrag an. Ich wollte den Nettobetrag erfragen.

    Meine Annahme war ,wenn ein angestellter Kollege , verheiratet, keine Kinder, jetzt kurz in Rente wäre, könnte er oder sie den Unterschied zwischen seinem Gehalt und der Rente in Prozent angeben.

    Ich habe meine Zahlen und auch meine VBL eingegeben , in einen Rentenrechner, und habe gesehen , dass die Abgaben prozentual weniger werden , weil z.b. Arbeitslosenbeiträge u.a. Nicht mehr zu zahlen sind.

    Demnächst Fragen präziser stellen, danke

    Galileo100

    Du schreibst 42% werden Dir abgezogen. Jedoch sind das nur etwas 10% für die Rente. Der Rest wird Dir für Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung, Pflegepflicht und Steuern abgezogen. All diese Abzüge haben mit der Rente nichts zu tun.? Daher ist mir Deine Fragestellung nicht so ganz klar, wenn ich nicht Äpfel mit Kartoffeln aufwiegen soll.🤷

    Ich kann nicht glauben, dass Leute mit solchen Vorstellungen bereits im Berufsleben sind. Entsetzlich.

    diese Äußerung finde ich grenzwertig. Das weiter auszuführen bringt aber nichts. Ich kann manche SchülerInnen verstehen...

    Ausgangspunkt: angestellter Lehrer, Stufe x , ich bekomme ein Bruttogehalt, von dem 42% des Geldes abgezogen werden. Ich weiß auch, dass die Höhe der Abgaben je nach Familienstand etc. unterschiedlich sind.

    Meine Frage bezog sich darauf, wenn alles gleich bleibt, wie hoch dann die Bezüge ab Eintritt in die Rente sind.

    Ich habe es aber schon auf einem Rentenrechner berechnet, alles Gut. So schwer fand ich die Frage nicht, die oben erwähnte Reaktion überzogen.

    LG

    Da hast du doch deine Antwort schon. Genauer wirst du es nicht erfahren können.

    Oder was genau willst du wissen?

    Habe eben nochmal nachgelesen. Zahlen stehen da, aber nicht die Abzüge jedenfalls nicht prozentual. Ich dachte ein angestellter Lehrer im Ruhestand könnte das so ungefähr in Prozent angeben (die Abzüge)

    Hallo liebe ehemaligen angestellten Kolleginnen und Kollegen,

    eine kurze Frage zur Höhe der Rentenzahlung. Wahrscheinlich ist diese Frage wieder zu pauschal trotzdem stelle ich sie mal zur Einordnung der Bezüge bei Eintritt in das Rentenalter bei Angestellten.

    Von meinem Brutto gehen 42% Abgaben ab, es bleiben mir netto als Auszahlungsbetrag 58%. Ich wollte mal wissen wie hoch der Auszahlungsbetrag in Prozent bei der Rente ist. Da ich jährlich den Rentenbescheid bekomme könnte ich dann mein ungefähres Gehalt berechnen.

    ich danke im Voraus und mache mich auf viele belehrende Kommentare bereit :gruss: Gruß aus der Hauptschule

    Hallo, heute nun die offizielle Antwort von der Fachberatung des Arbeits-und Gesundheitsschutz der Bezirksregierung:

    „Es besteht keine zwingende rechtliche Notwendigkeit zur Fort-oder Weiterbildung. Es wird aber dringend empfohlen alle 5-6 Jahre die Kenntnisse umfassend aufzufrischen.“

    So damit ist das geklärt und ich bin wieder etwas ruhiger. Fakt ist, Rechtlich ist es nicht notwendig, ich werde aber trotzdem eine Fortbildung aufsuchen, schaden kann es ja nichts.

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