Danke für eure Mitteilungen, ich muss lernen konkreter zu fragen, sonst sind manche Antworten etwas bizarr.
Also: Ich habe Chemie studiert , und dann damals noch einen 80 stündigen Fortbildungskurs (1 Tag ein halbes Schuljahr lang) absolviert. Also mehr geht in NRW nicht. Diesen Kurs habe ich dann einige Jahre später sogar nochmal gemacht.
Ich werde mich bei den Fachbeauftragten erkundigen.
Mein Frage war: Der Schulleiter hat durch ein Feedback angezeigt bekommen, dass Fortbildungen im Gefahrstoffbereich schon einige Jahre her sind. Meine Frage war, ob formal der Schulleiter mir eine Fortbildung anordnen kann (egal ob sie sinnvoll ist oder nicht) mir ging es nur um eine rechtliche Einordnung.
LG
Um ganz konkret zu werden, die Fortbildung hieß: Sicherheits-und Umwelterziehung bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen im Unterricht und war damals sogar ein Zertifikatskurs