Beiträge von Galileo100

    Wie Luzifara und andere schreiben: rechtlich alles okay.

    a) wenn du morgens krank fehlst und nachmittags fit bist, kannst du zur Konferenz oder so kommen.

    b) wenn du morgens krank fehlst und dich nachmittags unter Medikamente setzt, kannst du zur Konferenz oder so kommen. (Wie sinnvoll das ist, möchte ich an dieser Stelle nicht beurteilen.)

    c) a propos "beurteilen". Nein, einen "guten Eindruck" macht es bestimmt nicht. Du schaffst es, dich mit Medikamenten zu einer "wichtigen Konferenz" zu schleppen, aber die Kollegen mussten morgens den "unwichtigen" Unterricht für dich auffangen. Dann sollte man besser ganz fehlen und auf sich aufpassen, bevor das auch noch jemand in den falschen Hals bekommt .... was sicherlich passiert.

    Ich danke euch für die vielen Beiträge, ich habe das verstanden und werde in Zukunft das auch nicht mehr machen, es war auch eine Ausnahme.

    ABER : Nachmittags war die Zeugniskonferenz wo schon Entscheidungen getroffen werden, die auch meinen Unterricht des nächsten Jahres betroffen haben. Vormittags wurden Filme etc. geschaut, deswegen habe ich mich so entschieden.

    das dass keinen guten Eindruck macht, habe ich verstanden und innerlich notiert

    danke nochmals

    Wo ist jetzt das Problem. Wenn ich nicht mehr kann melde ich mich nicht mehr duenstfähig und gehe nach Hause.

    Das Ganze zählt arbeitsrechtlich nicht als Krankheitstag, da Du den Dienst angetreten hast. Dementsprechend brauchst Du jei Attest, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber eine Attest Pflicht ab Tag eins der Erkrankung festgelegt haben sollte.

    In Dienststellen mit Arbeitszeiterfassung wird die versäumte Zeit allgemein als "krank in Dienst" erfasst. Durch Dienstantritt ist die Arbeitspflicht für den Tag als erfüllt anzusehen.

    Habe ich verstanden, aber hier war es ja umgekehrt, NICHT: Erst Dienst, dann kranke, SONDERN: Erst krank, dann Dienst, ist das ein Unterschied?

    Kurze rechtliche Frage zur krankmeldung von angestellten Lehrkräften in NRW:

    Kurze Fallbeschreibung: Ich war morgens krank (starke Kopfschmerzen etc.) habe das dem Vertretungsplaner auch mitgeteilt. Weil Nachmittags wichtige Konferenz war, habe ich Tabletten eingeworfen und mich zur Schule gequält. Kollegen und Schulleiter reagierten mit Unverständnis. (Ich sollte doch zu Hause bleiben). Ich meinte es nur gut....


    Wie ist da die rechtlich-korrekte Verhaltensweise??

    LG

    Diesen Sachverhalt gebe ich so weiter. Hört sich sehr kompetent an. Bei diesen 8 Stunden sind 6 Stunden Sport in einer Dreifachhalle mit sehr fordernden Schülern. Es ist einfach ein sehr sehr sehr anstrengender Tag....

    aber das geht vielen so, will das jetzt auch nicht überbewerten, wollte nur mal die Rechtslage wissen.

    Danke nochmal

    Ich gehe davon aus, dass ihr Schulstunden zu je 45 Minuten habt? Wenn ja, entsprechen 8 Unterrichtsstunden in Summe 6 Zeitstunden. Damit ist dies für Lehrer noch gerade so eben zulässig. Das Arbeitsrecht besagt:

    • bis 6 Stunden keine Pause notwendig
    • bei mehr als 6 Stunden (bis einschließlich 8 Stunden) sind insg. 30 Minuten Pause einzuplanen
    • bei mehr als 8 Stunden sind insg. 45 Minuten Pause einzuplanen

    Alle Arbeitsunterbrechungen unter 15 Minuten sind keine Pause. Wenn also die Pause für die Schüler 15 Minuten dauert, jemand am Lehrerzimmer klopft und ein Kollege beschäftigt ist, ist dies keine Pause mehr, da die 15 Minuten unterschritten werden. Entsprechend beginnt für diesen Kollegen die Pause von vorne, sobald er mit der Bearbeitung des Schüleranliegens fertig ist. Er müßte also erst später in den Unterricht gehen.

    Da ihr mit den 6 Zeitstunden haarscharf unter der Grenze liegt, ist dies aber eh alles hinfällig für die normalen Kollegen. Interessant wird es aber, wenn ein Kollege neben den 8 Unterrichtsstunden an dem Tag noch die Früh- oder Spätaufsicht hat. Dann kommt dieser eine Kollege nämlich über die 6 Stunden und hat entsprechend ein Anrecht auf insg. 30 Minuten Pause, die in Stücken von mindestens jeweils 15 Minuten Länge zu gewähren ist.

    An unserer Nachbarschule ist es aus diesem Grund so, dass die Pause zwischen der 4. und 5. Stunde wirklich eine Pause ist. In dieser Pause braucht kein Schüler am Lehrerzimmer zu klopfen. Da ist wirklich PAUSE!

    Beschränkt Euch auf ein reines Beschlussprotokoll. Wir sind nicht im Bundestag wo man die gesamte Diskussion nochmal nachlesen möchte.

    Also: " Es wurde sehr kontrovers zum Thema Handyverbot diskutiert. Ein Beschluss zum weiteren Vorgen wurde heute nicht gefasst."

    Das finde ich gut und werde das in Zukunft auch beherzigen.

    Danke

    Danke an alle für die Rückmeldung. Weil es so schön war, weiter geht die wilde Fahrt:

    Wieder versuche ich so eindeutig zu schreiben wie es geht:

    Es geht um das Protokoll einer Lehrerkonferenz: Daten wiedergeben, einfache Vorhaben erklären kein Problem:

    ABER: Es kommt zu kontroversen Diskussionen um Punkt X. Ich gebe das so wieder, wie ich es empfunden habe.

    Frage: Darf die Schulleitung Anordnen bestimmte Passagen zu verändern, wegzulassen, neu zu schreiben? Gerade bei Diskussionen mit der Schulleitung ist dies schön öfters vorgekommen.

    Am liebsten wie immer, ein Kommentar von KUK , die sich auskennen.

    Danke für die vielen schönen anekdotischen Antworten. Wir befinden uns in NRW. Gut wäre eine justiable Antwort von einem Personalrat oder Gewerkschaftsmitglied

    Dienstbeginn 8.00, Ende 14.55

    1. Pause 9.35 9.55

    2.Pause 11.30-11.45

    13.20-13-25 Wechsel zwischen 6 und 7. Stunde

    Hallo liebes Forum, hier eine Frage aus der Praxis. Um Missverständnissen vorzubeugen (schon öfters erlebt!!) versuche ich so eindeutig zu schreiben wie möglich:

    Wir sind an einer Realschule -kein Ganztag- 3x in derWoche Nachmittags bis zur 8. Stunde Unterricht. Die Schüler haben in der 6. immer frei wenn sie in der 7+8 Stunde Unterricht haben. Das ist wohl gesetzlich vorgeschrieben.

    Wie ist es nun mit den Lehrern? Einige haben 8 Stunden durchgehend Unterricht, nur die normalen Pausen (1 Große 1 Kleine)

    Meine Frage: ist dies zulässig?

    p.s. auch zwischen der 6. und 7. Stunde ist dann nur die 5 Minuten Wechselpause

    Für die Kollegen ist dies extrem anstrengend.

    LG

    Du hast Recht, ich hatte über die Ferien einiges gelesen, schade, dass ich es nicht verständlich ausdrücken konnte.

    Die jährliche Renteninformation gibt einen Bruttobetrag an. Ich wollte den Nettobetrag erfragen.

    Meine Annahme war ,wenn ein angestellter Kollege , verheiratet, keine Kinder, jetzt kurz in Rente wäre, könnte er oder sie den Unterschied zwischen seinem Gehalt und der Rente in Prozent angeben.

    Ich habe meine Zahlen und auch meine VBL eingegeben , in einen Rentenrechner, und habe gesehen , dass die Abgaben prozentual weniger werden , weil z.b. Arbeitslosenbeiträge u.a. Nicht mehr zu zahlen sind.

    Demnächst Fragen präziser stellen, danke

    Galileo100

    Du schreibst 42% werden Dir abgezogen. Jedoch sind das nur etwas 10% für die Rente. Der Rest wird Dir für Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung, Pflegepflicht und Steuern abgezogen. All diese Abzüge haben mit der Rente nichts zu tun.? Daher ist mir Deine Fragestellung nicht so ganz klar, wenn ich nicht Äpfel mit Kartoffeln aufwiegen soll.🤷

    Ich kann nicht glauben, dass Leute mit solchen Vorstellungen bereits im Berufsleben sind. Entsetzlich.

    diese Äußerung finde ich grenzwertig. Das weiter auszuführen bringt aber nichts. Ich kann manche SchülerInnen verstehen...

    Ausgangspunkt: angestellter Lehrer, Stufe x , ich bekomme ein Bruttogehalt, von dem 42% des Geldes abgezogen werden. Ich weiß auch, dass die Höhe der Abgaben je nach Familienstand etc. unterschiedlich sind.

    Meine Frage bezog sich darauf, wenn alles gleich bleibt, wie hoch dann die Bezüge ab Eintritt in die Rente sind.

    Ich habe es aber schon auf einem Rentenrechner berechnet, alles Gut. So schwer fand ich die Frage nicht, die oben erwähnte Reaktion überzogen.

    LG

    Da hast du doch deine Antwort schon. Genauer wirst du es nicht erfahren können.

    Oder was genau willst du wissen?

    Habe eben nochmal nachgelesen. Zahlen stehen da, aber nicht die Abzüge jedenfalls nicht prozentual. Ich dachte ein angestellter Lehrer im Ruhestand könnte das so ungefähr in Prozent angeben (die Abzüge)

    Hallo liebe ehemaligen angestellten Kolleginnen und Kollegen,

    eine kurze Frage zur Höhe der Rentenzahlung. Wahrscheinlich ist diese Frage wieder zu pauschal trotzdem stelle ich sie mal zur Einordnung der Bezüge bei Eintritt in das Rentenalter bei Angestellten.

    Von meinem Brutto gehen 42% Abgaben ab, es bleiben mir netto als Auszahlungsbetrag 58%. Ich wollte mal wissen wie hoch der Auszahlungsbetrag in Prozent bei der Rente ist. Da ich jährlich den Rentenbescheid bekomme könnte ich dann mein ungefähres Gehalt berechnen.

    ich danke im Voraus und mache mich auf viele belehrende Kommentare bereit :gruss: Gruß aus der Hauptschule

    Hallo, heute nun die offizielle Antwort von der Fachberatung des Arbeits-und Gesundheitsschutz der Bezirksregierung:

    „Es besteht keine zwingende rechtliche Notwendigkeit zur Fort-oder Weiterbildung. Es wird aber dringend empfohlen alle 5-6 Jahre die Kenntnisse umfassend aufzufrischen.“

    So damit ist das geklärt und ich bin wieder etwas ruhiger. Fakt ist, Rechtlich ist es nicht notwendig, ich werde aber trotzdem eine Fortbildung aufsuchen, schaden kann es ja nichts.

    Danke für eure Mitteilungen, ich muss lernen konkreter zu fragen, sonst sind manche Antworten etwas bizarr.

    Also: Ich habe Chemie studiert , und dann damals noch einen 80 stündigen Fortbildungskurs (1 Tag ein halbes Schuljahr lang) absolviert. Also mehr geht in NRW nicht. Diesen Kurs habe ich dann einige Jahre später sogar nochmal gemacht.

    Ich werde mich bei den Fachbeauftragten erkundigen.

    Mein Frage war: Der Schulleiter hat durch ein Feedback angezeigt bekommen, dass Fortbildungen im Gefahrstoffbereich schon einige Jahre her sind. Meine Frage war, ob formal der Schulleiter mir eine Fortbildung anordnen kann (egal ob sie sinnvoll ist oder nicht) mir ging es nur um eine rechtliche Einordnung.

    LG

    Um ganz konkret zu werden, die Fortbildung hieß: Sicherheits-und Umwelterziehung bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen im Unterricht und war damals sogar ein Zertifikatskurs

    Die Bezirksregierungen haben übrigens für den Chemiebereich verantwortliche Fachbeauftragte benannt. Die kann man auch anrufen und sich bestätigen lassen, dass diese Schulung eigentlich zwingend notwendig ist.

    Tipp am Rande:

    In den Checklisten für die Gefährdungsbeurteilung (Download im gesicherten Bereich) wird in der Checklisten Chemie explizit nach der Schulung des Gefahrstoffbeauftragten gefragt. Und das ist auch einer der Punkte, die bei der Regelbegehung abgefragt werden.

    Die Fortbildung ist genauso wichtig wie die Grundschulung, da sich immer wieder was in den Vorschriften ändert.

    Danke für eure Mitteilungen, ich muss lernen konkreter zu fragen, sonst sind manche Antworten etwas bizarr.

    Also: Ich habe Chemie studiert , und dann damals noch einen 80 stündigen Fortbildungskurs (1 Tag ein halbes Schuljahr lang) absolviert. Also mehr geht in NRW nicht. Diesen Kurs habe ich dann einige Jahre später sogar nochmal gemacht.

    Ich werde mich bei den Fachbeauftragten erkundigen.

    Mein Frage war: Der Schulleiter hat durch ein Feedback angezeigt bekommen, dass Fortbildungen im Gefahrstoffbereich schon einige Jahre her sind. Meine Frage war, ob formal der Schulleiter mir eine Fortbildung anordnen kann (egal ob sie sinnvoll ist oder nicht) mir ging es nur um eine rechtliche Einordnung.

    LG

    Nun - als Gefahrstoffbeauftragte(r) hast du - imho - die Pflicht im Schulhaus Gefahrenquellen zu sehen und zu melden. Eine Pflicht für einen Lehrauftrag bei KuK sehe ich da nicht. Ein Statement in der LK halte ich für legitim - für eine Fobi sollte eine Honorierung erfolgen. Das ist mit der Ermäßigungsstunde nicht abgegolten, da es "ein weites Feld" und voerbereitungsintensiv ist.
    Ich hatte das Amt einige Jahre inne und hab' Einiges aus den Schulhaus geschafft, was an Altbeständen vorhanden war. Es ist schon unglaublich, was sich da ansammelt und waagrecht abstehende Nackenhaare verursacht. Restbestände vom Vulkanversuch zum Beispiel und mehr als ein halbes Kilo Natrium (***running LF-Gag***), daneben rauchende Salpetersäure, Kaliumchlorat u.v.a.m.

    Zum Thema "Gefahrstoffverordnzung" hatte ich während meiner Tätigkeit einige Infos zusammen getragen. Kannst mal stöbern. Vielleicht ist etwas Brauchbares dabei:

    https://www.autenrieths.de/chemieunterricht.html#gefahrstoffe

    Danke für den Link

    Hallo, eine kurze Nachfrage zur Fortbildung im Amt des Gefahrstoffbeauftragten:

    NRW , Sek I,

    Ich habe dieses Amt seit einigen Jahren. Man hat mich jetzt gebeten eine Fortbildung zu machen weil die Bezirksregierung das durch eine Computerabfrage evaluiert hat, dass die letzte Fortbildung in diesem Bereich schon einige Jahre zurück liegt.

    Meine Frage ist jetzt, ob eine Fortbildungspflicht besteht oder nicht.

    p.s. die Fortbildung an sich ist nicht schlimm und ich würde sicherlich einiges mitnehmen, ich würde aber gerne wissen, ob das Formal vorgesehen ist?

    Bitte nur Personen schreiben, die sich damit auskennen. Allgemeine Ratschläge und Meinungen helfen hier nicht weiter. PS. ich bekomme 1 Ermäßigungsstunde , welche auch aus dem Schulleiteretat zu nehmen ist, weil das Aufgabe der Schulleitung ist , jedenfalls in NRW!

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