Klassenfahrt – Geknutscht wird immer
...alternativ und schon etwas älter...
Klassenfahrt – Geknutscht wird immer
...alternativ und schon etwas älter...
Welche Probleme hast du mit einem Sorben?
Och bitte, Schantalle, nicht ablenken.
Oder kann sich ein deutscher Staatsbürger mit anderer Prägung etwa nicht auf Deutschengrundrechte berufen?
Der Geltungsbereich von Gesetzten ist i.d.R. in diesen festgelegt.
Das kann z.B. an der Nationalität in meinem Sinne festgemacht sein, wenn es um Minderheitenrechte geht, dass z.B. die jeweilige Sprache an Schulen gelehrt und gesprochen werden darf oder an spezifischer kultureller Förerung etc..
Das kann aber auch an der Staatsangehörigkeit festgemacht sein, z.B. in Artikel 8 Abs. 1 geht (gibt da sicher noch andere Gesetze).
Das kann aber auch am Staatsterritorium festgemacht sein.
Die o.g. Beispiele haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da gibt es sicher noch mehr Kriterien.
Ansonsten ist m.E. die sozial-kulturelle Prägung wichtig, um beispielsweise Probleme anzusprechen, die mit einer bestimmten sozial-kulturellen Prägung korrelieren um diese dann zu Lösen (nach Feststellung der Ursache(n)).
Eine solche Diskussion wird aber durch politisch oberkorrekte Sprachregelungen unterbunden.
Andersrum:
Wenn man vor lauter politischer Korrektheit ein Problem nicht adäquat adressieren kann/darf, wie soll es dann gelöst werden?
Und was das konkret heißt,...
... mache ich mal an zwei Minderheiten in Deutschland deutlich:
1. Nationalität: Sorbe - Staatsangehörigkeit: Deutschland ...für die Sorben in der Lausitz
2. Nationalität. Däne - Staatsangehörigkeit: Deutschland ... für die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein
Hat man einen deutschen Pass ist man Deutscher.
Nö, dann ist man deutscher Staatsangehöriger.
Deutscher ist man, wann man eine entsprechende sozial-kulturelle Prägung hat. Und das auch ohne deutschen Pass.
Die anderen hatten bloß Glück. Genauso wie Deine Schüler, dass sie von Deutschen in Deutschland geboren wurden.
Das ist sicher kein Glück, sondern Absicht.
Mikael, ich frag ja nicht nach der Antwort der Kanzlerin, sondern deiner:
Mikael hat doch geantwortet, dass es seine Kompetenz überschreitet und die gleichzeitig eine zitierfähige Person angegeben. ![]()
...was bei mir so anfällt.
Bei dem, was bei dir nicht so anfällt, an die Pauschbeträge denken. ![]()
Ich hoffe ihr seid gut rein, aber nicht ausgerutscht.
1. Niemals nie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
2. Gedächnisprotokoll anfertigen wann was vorgefallen ist und was der Arbeitgeber gesagt hatt..
3. Gedächtnisprotokoll anfertigen über die Situation des Aufhebungsvertrags-Angebotes, auch wann und wie evtl. gedrängt wurde das zu unterschreiben.
4. Arbeitsrechtler (Anwalt) einschalten, auch vor der Kündigung und ihm Gedächnisprotokoll, Abmahnungen und Aufhebungsvetrag zur Prüfung auf den Tisch legen.
@Griffelmappe007
Ich sags mal als Ingenieur:
Macht eine Tabelle. In die Spalten kommt die Art der Behinderung, in die Zeilen der Grad der Behinderung.
Die Felder werden dann von medizinischem und sonderpädagogischem Fachpersonal mit dem entsprechenden Betreuungs-/Förderungsbedarf ausgefüllt.
Dann kann man schauen, was an einer Schule leistbar ist und wie Schulen ausgestattet werden müssen, dass es leistbar ist.
Solange soetwas, oder eine ähnliche Aufstellung nicht gemacht wird, erübrigt sich m.E. jegliche Diskussion. Das kann dan eigentlich nur Murks werden.
Es gibt keine Vorgaben für tägliche Arbeitszeiten.
Doch, das Bundesarbeitszeitgesetz. In der hessischen Dienstordnung (ich glaube, das ist das richtige Papier) sthet das im Prinzip auch drin, etwas verschwurbelt, damit es sich schön bürokratisch liest.
Ansonsten, auch wenn es sich blöd liest, versuche deine private Situation zu verbessern.
Ich frag mich, was ein angehender Gymnasiallehrer da so schreibt. Satz des Thales ist doch schnell erklärt
Dem Schüler vielleicht, aber nicht dem Ausbilder/Dozenten. ![]()
Ich habe eher schlechte Erfahrungen mit online bestellten Pflanzen gemacht.
Die waren so empfindlich, dass sie "beim ersten anfassen abgenippelt sind" (etwas zugespitzt).
Die besten Erfahrungen habe ich mit Pflanzen aus dem Baumarkt gemacht. Das scheinen recht robuste Züchtungen zu sein.
Glaubt hier wirklich jemand ernsthaft 15 Niveaustufen in schul-täglich handhabbarer Form sauber gegeneinander abgrenzen zu können?
Es wurde repräsentativ eine Kalenderwoche dargestellt. Ausgerechnet die Woche, in der meine außerunterrichtliche Veranstaltung stattfand. Knapp ein Fünftel des in dieser Woche entfallenen Unterrichts entfiel auf meine Veranstaltung. Also ob das nicht allein schon genug wäre. wurde dann noch extra hervorgehoben, dass man Schwierigkeiten hätte, einen Ausfall dieser Art vor Eltern, etc. zu rechtfertigen.
Ich hätte einfach richtiggestellt, dass in dieser Woche dies Veranstaltung stattfand und das deshalb die Auswahl dieser Woche keine repräsentative Grundlage für eine Diskussion darstellt.
Du befolgst die bekannten Regeln zur Rechtschreibung.
Nun, das ist mit einem richtig geschriebenen Wort zu erledigen.
...liegt dann aber wohl an einem schlecht formulierten Operator....
...bei unzureichendem Textumfang...
Was bedeutet "unzureichender Textumfang"? Gibt es eine Vorgabe, die den Schülern auch bekannt ist?
Ansonsten finde ich es nicht schlecht, wenn Schüler auf den Punkt kommen und sich kurzfassen.
Sie hat auch noch nie mehr als eine halbe Stelle gemacht...
Sie hat deswegen sicher auch nie mehr als ein halbes Gehalt bekommen.
Die Dame lässt sich seit Jahrzehnten ein Oberstufen / A13-Gehalt bezahlen, unterrichtet aber nur bis Kl. 8...
Vielleicht ist Verhalten dieser Kollegin einfach Eigenschutz in dem Sinne, dass sie so dafür sorgt, dass mit einer halben Stelle auch tatsächlich halber Arbeitsaufwand verbunden ist.
...ohne, dass man mich von Seiten der Schulleitung vorher als Fachvorsitzende informiert hätte...
Such' das Gespräch mit der Schulleitung, ggf. im Beisein der Personalvertretung.
...etliche schlaflose Nächte und Panikattacken...
Ein Grund dich selbst zu schützen und m.E. ein Fall für deinen Arzt.
Nominativ der Kompass die Kompasse
Ich verstehe die Logik immer noch nicht...
Wenn Fehltage notiert/bemerkt werden, dann ist doch Ziel, das der Schüler wieder zum Untericht erscheint.... und deshalb schließt man ihn dann vom Unterricht aus?
Ich halte das für widersprüchlich.
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