Eine Bedeutung von "abstrus" nach http://de.wiktionary.org/wiki/abstrus:
Zitat...verworren, ohne gedankliche Ordnung
Und das lieber Plattenspieler trifft auf einige deiner Beiträge zu. Die Diskussion geht nicht um ab- oder anschaffen von Religionsunterricht, sondern um Abschaffung des Regieonsunterrichtes in seiner jetzigen Form. Das man unter Beibehaltung des Religionsunterrichtes als Schulfach dessen Form, Ausrichtung und Inhalt ändern kann scheint dir nicht in den Sinn zu kommen bzw. scheinst du auszublenden, da hier in anderen Beiträgen durchaus angesprochen.
Und das widerspricht auch nicht Artikel 7 GG Absatz 3:
Zitat(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
Grüße
Steffen