2. Im Ausnahmefall (!), dass 2 Bewerber exakt gleich beurteilt sind, darf zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben als zusätzliches Kriterium das (auf der entsprechenden Stufe unterrepräsentierte) Geschlecht herangezogen werden, um eine rechtssichere Auswahl treffen zu können.
Also ist in diesem Fall das Geschlecht der entscheidende Faktor. Und genau das ist diskriminierend.
Ich dachte immer, das Geschlecht soll keine Rolle spielen.