Beiträge von SteffdA

    Oder darf Sachsen jetzt plötzlich ein Referendum durchführen, um zu Russland zu gehören?

    Natürlich dürfen die das. Ich fürchte nur ohne Schutzmacht geht das dann in etwa so aus wie in der Ukraine vor dem 24.02.2022.

    Naja ich wundere mich aber doch durchaus, in welchem Ausmaß das bei einigen Lehrkräften mal wieder praktiziert wird.

    Uns wurde durch unseren Schulleiter eine dementsprechende Mail von Katastrophenschutz des Kreises weitergeleitet mit der Aufforderung sich entsprechend zu bevorraten.

    Und wenn sowas über den Kreis kommt, heißt das für mich da gibt es entsprechende Planungen.

    Hier https://www.flakado.de/produkte/ bekommt man diverse Dosen, Kanister etc..

    Alles wo" Outdoor", "Notfall", "Camping" oder so draufsteht meide ich, das halte ich für stark überteuert, naja, fast alles.

    Ansonsten lagere ich nichts ein, was man kochen muss, also keine Bohnen, kein Reis, keine Nudeln im trockenen Zustand.

    Ich setze da auf zarte Haferflocken, dazu Salz (natürliches, wg. der sonstigen Mineralstoffe). Wasser so 80l für 2 Personen als Trinkwasser.

    Ansonsten reichlich Kerzen/Teelichter/Grablichter, Streichhölzer, Feuerzeuge, Campingkocher und Gaskartuschen. Auf dem Balkon habe ich sowieso einen Gasgrill, das stehen dann nocht 2 11l-Gasflaschen.

    Es gibt Taschenlampen mit geladenem Li-Akku, sowie als Ersatz Li-Batterien (die kann man ewig lange lagern). Aus dem Outdoorbereich ein Solarpanel mit USB-Ausgang zum laden von Handy, Akkus etc., dazu eine Powerbank, die man langsam laden kann und darüber dann das Handy, falls der Strom aus dem Solarpanel zu klein ist.

    Es gibt ein Notfallklo, im Prinzip ein Eimer mit Klobrille, dazu besondere Müllbeutel und Katzenstreu.

    Ein älterer sogenannter Weltempfänger (von LW - UKW inkl. nicht offizieller Bänder und SSB) mit ensprechenden Batterien/Akkus ist auch vorhanden.

    Wir haben elektrische Rolläden, der von der Balkontür bleibt ständig offen. Falls ein Stromausfall kommt, würde ich noch die Badewanner mit Wasser füllen, solange es dieses noch gibt.

    So etwa... das reicht zwar nicht um 50 Jahre nach dem nächsten Atomkrieg zu überleben, aber das ist in etwas das, was man m.E. so einigemaßen vernünftig machen kann.

    Der Angriffskrieg ist völkerrechtswidrig,...

    Das ist er auch ohne Budapester Memorandum. Dessen Unverbindlichkeit erklären und Russland vorwerfen, es würde sich nicht daran halten, das ist scheinheilig und taugt m.E. eben nicht als Argument.

    Das Land, dass dieses Memorandum verletzt, ist Russland.

    Kann man so sehen, muss man aber nicht...

    Rechtscharakter des Memorandums

    Nach Empfehlung des US-Außenministeriums[19] ...
    ...
    Ein Memorandum (memorandum of understanding) sei nicht als solches schon immer rechtlich unverbindlich, daher sollte der Rechtscharakter deutlich gemacht werden.

    ...

    Der russische Politikwissenschaftler Vladislav Belov verweist demgegenüber darauf, dass das Memorandum von der Staatsduma nicht ratifiziert wurde. Somit sei es nur als Willenserklärung der damaligen russischen Regierung unter Boris Jelzin, nicht aber als völkerrechtlich bindend anzusehen.[23]

    Bezüglich Vorwürfen der Regierung von Belarus, dass die USA das Memorandum verletzen würden, verkündete die US-Botschaft in Minsk in einer Pressemitteilung im April 2013, dass die Vereinigten Staaten die Verpflichtungen gegenüber Belarus ernst nehmen, obwohl das Memorandum rechtlich nicht bindend sei.[24]

    Wenn also einer der Unterzeichner einem anderen erklärt, daß das Memorandum rechtlich nicht bindend ist (letzter Satz im Zitat), warum sollten die anderen Unterzeichner dann eine Verbindlichkeit vorraussetzen?

    Aber liegt es nicht in der Natur der Sache, dass man als Journalist*in nicht alles wirklich verstehen kann, was jemand erzählt, der sich jahrelang intensiv damit auseinandergesetzt hat? Der Otto-Normalbürger versucht halt, bestimmte Prozesse nachzuvollziehen und zwar immer so gut, wie er oder sie es erklärt bekommt. Dass da nicht immer tiefes Verstehen folgt, finde ich erst mal normal.

    Da greift aus meiner Sicht sowas wie eine Sorgfaltspflicht der jeweiligen Journalisten/Presseorgans.

    Ein Literaturkritiker muss sich ja nicht zu chemischen Prozessen äußern.

    Ansonsten gab es mal (gibt es evtl. noch?) die Urania-Gesellschaft. Die haben sich lange zeit darum gekümmert, Erkenntnisse aus der Wissenschaft populärwissenschaftlich aufzubereiten und zu veröffentlichen. Das wäre dann ja auch mal ein Anlaufpunkt, falls es die noch gibt.

    Also ich würde zuerst mal die rechtliche Seite überprüfen (lassen) und den Personalrat einbeziehen, ggf. an den übergeordneten Personalrat eskalieren.

    Außerdem sollte es eine Verordnung geben, die was zur Gestaltung von Teilzeitregelungen aussagt.

    Ist etwas rechtswidrig, das gibt es das Mittel der Remonstration. Man kann auch wg. rechtlichen Fragen das zuständige Schulamt anfragen, immer schön auf dem Dienstweg, damit die Schulleitung gleich bescheid weiß.

    Es gibt die Möglichkeit einer Überlastungsanzeige.

    Und natürlich kann man auch gegen derartige Ansinnen der Schulleitung mit deren eigenen Waffen vorgehen. D.h. ich würde dann ggf. bei jeder Kleinigkeit eine Mail schreiben und fragen ob du das so richtig verstanden hast, wie z.B. besprochen, und da dann so auch machen darfst. Das sollte dann von mehreren/alle Kollegen passieren und mehrfach pro Woche.

    Und wenn es auf die Gesundheit geht, dann muss man auch so eigennützig sein und sich krankschreiben lassen wg. psychischem Streß.

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