Beiträge von SteffdA

    Grundrechte gelten nie uneingeschränkt,...

    Warum stehen dann einige Artikel unter Gesetzesvorbehalt, andere nicht? Ich versteh da die Systematik nicht.

    Schade, dass du beim Stöbern im Netz nicht in der Lage warst, selbst den Artikel vom Volksverpetzer zu finden. Frage mich ja immer, wie wir kritisches Hinterfragen bei SuS erwarten können, wenn nicht mal die Lehrkräfte dazu in der Lage sind.

    Sorry, dass ich das Internet nicht vollständig gelesen habe....

    Vielleicht liest du einfach mal die Erlasse/Verordnungen in deinem Bundesland.

    Es gibt einige Presseberichte, die von der Auflösung privater Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen berichten bzw. auch, das diese nicht erlaubt wären.


    Zu o.g. Video...

    Ich habe den Beitrag, den Conni verlinkt hat gelesen, aber nicht vernehmen können, dass der Polizist der Dame im Video erklärt, dass die Demonstration nicht nicht zulässig ist und sie deswegen den Platz verlassen soll. Ich höre da, dass der Polizist etwas sagt von politischer Meinungsäußerung, die unerwünscht ist und sie deshalb gehen soll. Vielleicht kann mir da noch jemand auf die Sprünge helfen.

    Ansonsten finde ich die Ansagen des Polizisten mindestens ungeschickt.

    Hallo Zusammen,

    durch die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen ist das mir ins Blickfeld gerückt, es ist m.E. nicht Corona-spezifisch, deshalb hier im allgemeinen Bereich. Ansonsten bitte ich die Moderatoren diesen Thread entsprechend zu verschieben.

    ich bezeiehe mich als Beispiel auf Art.8 GG

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 8

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

    Absatz 2 stellt Versammlungen unter freiem Himmel unter Gesetztesvorbehalt. D.h. nach meiner Lesart kann die Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel per Gesetz eingeschränkt werden. Es wird auch nicht spezifiziert, ob dieses einschränkende Gesetz ein Bundesgesetz sein muss oder ein Landesgesetz. Soweit, so gut.

    Für Absatz 1 gibt es hingegen keinen Gesetzesvorbehalt. D.h. nach meiner Lesart, dass Versammlungen (friedlich und ohne Waffen) in einem Raum nicht eingeschränkt werden dürfen.

    Wie verträgt sich das z.B. mit den Corona-Maßnahmen, die auch private Treffen in der eigenen Wohnung ( = Versammlung) eingeschränkt haben?

    Bitte nicht falsch verstehen: Ich erachte solche Maßnahmen in der Sache sehr wohl als sinnvoll, mir geht es hier um die rechtliche Seite.


    Noch eine Unklarheit meinerseits.....

    Beim stöbern im Netz ist mir folgendes Video untergekommen: https://www.youtube.com/watch?v=wgOaAm-gjb4

    Darin wird eine Frau, die bei einer Demonstration das Grundgesetz zeigt von einem Polizisten aufgefordert, das zu unterlassen, weil es als politische Meinungsäußerung nicht erwünscht wäre. Dieser Aufforderung wird Nachdruck verliehen durch die Androhung einer Verhaftung. (So habe ich das verstanden)

    Hä?!?! Eine Demonstration ist doch per Definition eine politische Meinungsäußerung? Und ein (ich vermute) Beamter, der auch auf das Grundgesetz verpflichtet ist verbietet das zeigen desselben?

    Wie bitte ist das einzuordnen?

    Grüße

    Steffen

    PS: Und nein, ich drifte nicht in irgendwelche Verschwörungstheorien und rechtsextreme Ecken ab, mich interessiert eure Meinung und die Diskussion zu den o.g. Dingen wirklich.

    Das es betreff Sachsens Fragen hab, hier auszugsweise die Dienstanweisung vom 12. Mai

    4. Bei Einhaltung der allgemeinen Hygienevorgaben und Beachtung der ministeriellen Vorgaben für die eingeschränkte Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab dem 18. Mai 2020 ist es aus arbeitsmedizinischer Sicht vertretbar, Lehrerinnen und Lehrer und das weitere pädagogische Personal an Schulen im Präsenzunterricht (einschließlich Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung) in der Schule einzusetzen. Dies gilt auch für die Beschäftigten, die den im Schulleiterbrief vom 15. April 2020 aufgeführten Risikogruppen (Personen mit Vorerkrankungen bzw. Personen, die 60 Jahre oder älter sind) angehören.

    ...

    7. Das bestehende betriebliche Beschäftigungsverbot für Schwangere für den Einsatz im Präsenzunterricht wird einer arbeitsmedizinischen Empfehlung folgend über den 18. Mai 2020 hinaus zunächst fortgeführt.

    Da bleibt im Zweifel eben nur, dass man eine Maske trägt, die einen selbst schützt.

    Ich meine, ein Moodle beim Webhoster bekommt man schon ab 1,99€/Monat - ok, für eine Grundschule mit, sagen wir 300 Schülern, sollte man vielleicht die Variante für 10€/Monat nehmen, aber angesichts dieses Preisniveaus wird das AUSGELOST?

    Gut, ein eigener Videoserver ist dann schon etwas teurer, das käme jetzt auf die Anforderungen an, aber wenn dieses webex ständig zusammenbricht, gibt es da jedenfalls bessere Lösungen.

    Also... den Webspace für Moodle, den wir haben kostet um die 100€/Jahr und unser dedicated Server für das Videokonferenzsystem liegt bei 260€/Jahr.

    Wir nutzen Bigbluebutton für die Videokonferenzen und ich habe die dortigen Angaben für ein Produktivsystem mal ca. 1,5 genommen für unseren Server (bis auf die Harddisk, die liegt bei 150GB, wir wollen keine Recordings, ansonsten werden 500GB empfohlen).

    Ein späterer Unterrichtsbeginn würde darüber hinaus für viele Eltern morgens erhebliche Betreuungsprobleme verursachen...

    Für Teenager?!?! Wie lange wollt ihr die noch beglucken (die betüteln, wie 'ne Glucke auf ihren Eiern sitzt)?

    In Berufsschulen und Oberstufe Gymnasium nutzt die Vorbereitung für berufliche Anwendung vielleicht, das kann ich nicht beurteilen. Für Grund-/Ober-/Förderschulen/SEK I sehe ich keine Vorteile, das ganze Homeschoolen ist eine Notlösung, der Erklärfilm ersetzt nicht unsere Anwesenheit, die App nicht das Übungsheft, die Videokonferenz nicht das Gespräch.

    Solange die physische Bewegung (z.B. schreiben mit Fülle etc.) noch für die Kognition gebraucht wird, ist das (E-Learning im Sinne von "nur vor dem Bildschirm sitzen") m.E. sehr kritisch zu sehen. Man kann das aber sehr wohl mit praktischen Arbeitsphasen abwechseln.

    ch schrieb es schon öfter und an anderer Stelle, m.M.n. haben viele Ostdeutsche traumatische Erfahrungen zu DDR-Zeiten oder/und mit der Wende gemacht. Ich kann nicht beurteilen, ob diese Krise etwas triggert, sie stürzt aber viele Menschen in Verunsicherung. Manche, weil sie panische Angst vor Ansteckung und dem Tod haben, manche, weil sie die Grundfesten unserer Gesellschaft erschüttert sehen.

    Also ich sehe da eher Verunsicherung und Ängste bei meinen Kollegen, die im Westen groß geworden sind.

    Ich sehe das eher sachlich, aber mit Respekt und unter Gesichtspunkten/Ereignissen, die ich im Osten erlebt und gelernt habe. Unter anderem empfinde ich deshalb die derzeitigen Diskusionen, inwieweit die Corona-Maßnahmen die Demokratie gefährden und diverse Schlussfolgerungen daraus etc. doch etwas daneben, in etwa so, als gäbe es gerade keine anderen Probleme... .

    Für mich waren die Ereignisse rund um die Wende auch sehr verunsichernd.... aber ich habe eben daraus auch gelernt, dass es immer weiter geht. Manchmal schwierig, manchmal einfacher, manchmal braucht/hatte man auch etwas Glück, aber es ging immer weiter.

    Ab 24:00 min wird es für mich gruselig. Sinngemäß, nicht wörtlich:

    "Selbst wenn es in Deutschland keine Infizieren mehr gibt, müssen die Sicherheitsmaßnahmen erhalten bleiben, da ja das Virus aus anderen Ländern eingeschleppt werden könnte".

    Was soll das bedeuten?

    Nun... das Deutschland ein eigenes Hoheitsgebiet hat, wäre auch steuerbar wer dieses betritt und wer nicht...

    Und jetzt kommt mit bitte nicht mit "das Virus macht ein keiner Grenze halt", ja, klar, aber die Überträger kann man an einer Grenze stoppen.

    Das ist einzig eine Frage des politischen Willens.

Werbung