Beiträge von Ragnar Danneskjoeld

    Habt ihr denn alle schon mal mitgeplant oder schließt ihr das aus den Plänen der Kollegen?

    Als Personalrat durfte ich jahrelang in den Ferien antanzen und Stundenpläne überprüfen. Es war schon auffällig, dass es bestimmte Kollegen regelmäßig besonders schlecht traf. Das beste Beispiel: ein Kollege hatte einen relativ langen Pendelweg. Dann wies sein Stundenplan am Freitag nur eine einzige Stunde auf. Gemeinsam haben wir bei Kollegen eine Tauschmöglichkeit gefunden, die für alle Beteiligten eine Verbesserung dargestellt hätte. Die Schulleitung lehnte ohne Begründung ab.

    Aber das sind alles Punkte, die zum Job dazugehören.

    Ansonsten hat die Schulleitung kaum Einflussmöglichkeiten und normale Lehrer haben bei uns eigentlich nie etwas mit der Schulleitung zu tun.

    Deswegen frage ich mich, was es denn für schlimme Schikanen geben kann?

    Die Dosis macht das Gift.

    Ansonsten kann die SL zum Beispiel den Besuch von wichtigen Fortbildungen oder außerunterrichtliche Veranstaltungen untersagen, Arbeitsgemeinschaften beenden, unangekündigte Unterrichtsbesuche, auch bei kurzfristigen Erkrankungen die Verbeamtung verzögern, etc...

    Wenn sich meine Fünftklässler das nächste mal wegen irgendeiner Bagatelle zoffen, werde ich ihnen sagen: "Das kann ich sehr gut verstehen. In diesem einen Lehrerforum kloppen sich Lehrer sogar wegen Kartoffelsalat an Weihnachten."

    Nur gilt das auch noch nach der Wahl in ein paar Wochen?

    Das gilt auch nach der Wahl, denn letztlich ist die Botschaft ja nur: "Wir zahlen für 2022 ff., wenn wir gerichtlich dazu gezwungen werden." Und für die Jahre zuvor sind die Fristen verstrichen. Das will am Ende vom Tag aber auch nichts heißen, denn dass unser Dienstherr Justizverschleppung betreibt, sollte spätestens nach dem Urteil zur Arbeitszeit bekannt sein.

    Pünktlich zu Weihnachten habe ich mir einen Bandscheibenvorfall eingehandelt. Obwohl ich seit Samstag die vom Hausarzt verschriebenen Medikamente schlucke, tritt keine Besserung ein. Und Orthopäden befinden sich kollektivem Ferienstand - PKV hin, PKV her. Jetzt meine Frage: hat irgendjemand hier schon mal (direkte oder indirekte) Erfahrungen mit sowas gemacht? Wie lange kann es dauern, bis man wieder fit ist, also fit für unseren Job? Danke.

    Ich kenne einen Fall. Der Kollege hatte das Fach sechs/sieben Jahre nicht mehr unterrichtet und sollte dann einen Grundkurs übernehmen. Dagegen hat er sich erfolgreich gewehrt, indem er gegen das Deputat remonstriert hat. In diesem Zusammenhang wurden wir informiert, dass man nach fünf Jahren seine Fakultas abgeben kann. (Der Dienstherr müsste also regelmäßig abfragen, ob so ein Kollege freiwillig besagtes Fach nicht unterrichtet, so dass die Fakultas nicht "erloschen werden" kann.)

    Die Zeiten sind seit ca. 8 Jahren vorbei.

    Ich zitiere:

    Beförderungsprogramm Abendsonne

    Außerdem können laut eines Schreibens des KM vom 4. Juli 2008 (Az. 14-0311.23/480) im Rahmen des Beförderungsprogramms Abendsonne alle verbeamteten Lehrkräfte an Gymnasien ab Vollendung des 60. Lebensjahres außerhalb der Kriterien des jeweiligen Beförderungsprogramms nach A 14 befördert werden, wenn sie in der Dienstlichen Beurteilung mindestens die Note 2,0 haben. Hintergrund: Damit eine Beförderung pensionswirksam ist, muss das Beförderungsamt mindestens zwei Jahre vor der Pensionierung ausgeübt worden sein. Eine solche Beförderung kann unabhängig davon erfolgen, ob der Beförderungsjahrgang der betreffenden Lehrkraft bereits geöffnet wurde. Aufgrund des Beförderungsstaus und der damit verbundenen immer längeren Wartezeit bis zur Beförderung erfüllen inzwischen vermehrt Lehrkräfte die Kriterien des Beförderungsprogramms Abendsonne.

    Quelle: https://rpt.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-I…ktober-2025.pdf

    Das Problem bei vielen "Altfällen" ist, dass sie sich selbst aus dem Bewerbungsverfahren genommen haben.

    Wer eine geringe Chance auf A14 will, nach BW

    Am Gymnasium wird man (in BW) im Regelfall irgendwann A14. Die Frage ist wann. Da der Rückstau so groß ist, haben die Regierungspräsidien mittlerweile die "Aktion Abendsonne" ins Leben gerufen. Wer 60 Jahre alt ist und mindestens eine 2,0 im Gutachten hat, hat quasi eine Beförderungsgarantie. Ich persönlich hätte die Bezeichnung "Aktion Abdecker" passender gefunden, aber mich fragt ja keiner.

    Bei uns wurde vor Jahren einmal eine ähnliche Stelle für A14 ausgeschrieben. Es war allerdings allen klar, dass sie hausintern an eine Kollegin vergeben wird. Ich vermute hier ähnliches.

    Dann hätte der TE (wahrscheinlich) keine positive Rückmeldung der ausschreibenden Schule erhalten. Die meisten SL sind da relativ ehrlich ("Wir rechnen mit internen Bewerbern.") weil sie sich Zeit und Einflussnahme von außen sparen wollen.

    Regelbeförderung oder ähnliches gibt es bei uns schon sehr lange nicht mehr. Die letzten Regelbeförderten Lehrkräfte sind (fast) alle im Ruhestand.

    Ich finde das wenigstens ehrlich von der Schulverwaltung. In meinem Bundesland ist seit vier Jahren der letzte Jahrgang offiziell eröffnet worden, aber noch immer wurde niemand aus ihm regelbefördert. Jedes Jahr lassen sich somit ahnungslose/verzweifelte Kollegen von der Schulleitung beurteilen, um nicht einmal in Betracht gezogen zu werden, trotz 1,0. Kein Wunder, dass mittlerweile hunderte von Kollegen im gesamten Land den Verzicht auf Beförderung erklärt haben obwohl sie mittlerweile sogar realistische Chancen hätten.

    Hallo,

    letzte Woche habe ich im Lehrerzimmer ein Gespräch mit angehört. Immer mehr Berufsanfänger (Lehrer:innen) möchten in Teilzeit beginnen.

    Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

    An meiner schule starten alle Berufsanfänger mit Volldeputat.

    Als ich vor knapp 20 Jahren angefangen habe, haben sich die Regierungspräsidien mit Händen und Füßen gegen den Volleinstieg gewehrt. Daher bin ich mit 19 Stunden gestartet, im zweiten Jahr waren es dann 22 und ab Jahr 3 dann Vollzeit. Aus der Rückschau betrachtet war das nicht die schlechteste Wahl.

    Zunächst muss man fragen, ob es sich um eine Genehmigungspflichtige Nebentätigkeit handelt. Dies wiederum ist abhängig von der Frage, ob es für sie etwas eine Entlohnung gibt oder nur im Falle eines Gewinns. Wäre Letzteres der Fall würde ich die These vertreten, dass es nicht genehmigungspflichtig ist.

    Im Regelfall erhält der Kollege eine Aufwandsentschädigung. Allein deshalb wäre die Tätigkeit zumindest meldepflichtig - egal ob Gewinn oder nicht.

    Unabhängig davon sollen Beamte ja auch außerhalb ihrer dienstlichen Tätigkeit keinen Anlass zum Zweifel geben (sorry, genauer Wortlaut liegt mir gerade nicht vor). Da kann ich angesichts der Umstände schon verstehe, dass da bei dem einen oder anderen zumindest beide Augenbrauen hoch gehen. ("Kuck mal Helmut, is' datt nich' der Sportlehrer vom Kevin?" - "Ja, Helmut, ich dachte der is' schon seit langem krank.")

    Über 5000€ hat es ihn jetzt gekostet und er hat schon mit Klage gedroht.

    Da würde mich die Fortsetzung sehr interessieren. (Eine Kollegin hat vergessen, rechtzeitig die Buchung zu unterschreiben, weshalb sich die eh schon grenzwertig hohen Reisekosten nachträglich pro Schüler um über hundert Euro erhöht haben. Jetzt zahlt die SL aus eigener Kasse um die 2500 Euro. Soll mal einer sagen, es gibt keinen Gott.)

    Wobei eine amtsärztliche Untersuchung per se ja nicht schlimmes ist. Nur dann, wenn der Amtsarzt die Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit in den nächsten sechs Monaten für nicht wahrscheinlich hält.

    Ja, das kann man so sehen...

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