Die Grundsatzfrage beim Splitting ist, was man da eigentlich fördern will. Bisher/früher war das die formalisierte Versorgungsgemeinschaft der Ehe.
Ich glaube das sehen heute viele als etwas überholt an und würden die Förderung vermutlich eher an Familien/Kinder knüpfen. Kinder/Familien sind ja inzwischen von einer Ehe abgekoppelt.
Förderung ist der eine Begriff, der andere, der sich ergänzend(!) benutzen lassen könnte, wäre: Ausgleich.
Mit der Ehe sind ja auch Unterhalts- und Versorgungspflichten zwischen Partnern/innen verknüpft, die ohne Ehe nicht in diesem Ausmaß(!) bestehen.
Insofern ist das Splitting ein (möglicher) Ausgleich dafür. Wenn man die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft sieht, die Pflichten beinhaltet, ist das komplette ersatzlose Streichen der Vergünstigungen gleichzeitig fragwürdig. Man kann nicht in die eine Richtung von einer Wirtschaftsgemeinschaft ausgehen, ohne sie in die andere Richtung anzuerkennen.
Das heißt aber nicht, dass man es nicht anders gestalten könnte bspw. durch das Übertragen, das teilweise Verschieben oder die gemeinsame Nutzung von Grund- sowie Kinderfreibeträgen anstelle des Splittings.
Oder man könnte eine Wirtschaftsgemeinschaft auch ohne Ehe definieren, die dann gleichfalls (Unterhalts-/Versorgungs-)Pflichten definiert und ebenfalls steuerliche Vorteile bringt.
Oder...
Das mal Ideen, den von dir genannten Aspekt aufzugreifen.
Natürlich ist die Frage, wie Personen, die bspw. für die Familie zurückstecken, gestärkt werden können, noch ein weiterer Punkt, der aber auch unabhängig von der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft diskutiert werden kann.