Beiträge von grungy

    Ach, und ein Update zur Bezirksregierung: Sie haben meinem Anwalt nun mitgeteilt, dass sie das Gesundheitsamt kontaktiert hätten, da sie ihrerseits "Nachfragen" zum amtsärztlichen Gutachten hätten. [Nach 5 Monaten...] :D Man warte nun auf die Antwort des Gesundheitsamts und melde sich dann [irgendwann vielleicht mal].

    Na Obacht an der Bahnsteigkante, gerne wird da dem GA was in den Mund gelegt und der/die Betroffene wird dazu nicht angehört. Tolles Vorgehen…

    In diesem Fall geht es nicht um subjektive Empfindungen, sondern um klare rechtliche Sachverhalte und daher mal eine Klarstellung:

    Eine Lehrkraft, die nach einem anerkannten Dienstunfall an einer posttraumatischen Belastungsstörung und Panikstörung leidet, wurde von ihrer Schulleitung nicht geschützt, sondern in der Öffentlichkeit kritisiert. Dieses Vorgehen erfüllt objektiv den Tatbestand einer Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG, § 78 BBG) sowie der Pflicht zu einem gesundheitsgerechten Arbeitsumfeld.

    Alle relevanten Unterlagen liegen vor: ärztliche Atteste, das BEM-Protokoll, sowie ein amtsärztliches Gutachten, das die Versetzung ausdrücklich befürwortet. Die Ignorierung dieser Nachweise durch die zuständige Bezirksregierung widerspricht nicht nur der Fürsorgepflicht, sondern auch den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des effektiven Gesundheitsschutzes nach Art. 2 Abs. 2 GG.

    Statt eine anerkannte gesundheitliche Beeinträchtigung ernst zu nehmen, wurde durch das Verhalten der Schulleitung eine Opfer-Täter-Umkehr betrieben. Das ist dienstrechtlich höchst bedenklich und geeignet, den Gesundheitszustand weiter zu verschlechtern.

    Diesem Einwand liegt die Fehlannahme zu Grunde, dass behördliche Betscheidungen vernunftbasiert sind. Entscheidungen werden dort ausschließlich auf Basis der sturen Anwendung von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen getroffen, auch wenn das zu einem Ergebnisführt, bei dem man sich an den Kopf fassen möchte . Im Grunde ist das ein Bereich, der direkt komplett an eine KI übergeben werden könnte, weil der menschliche Faktor sowieso schon jetzt keine Rolle spielt und das offensichtlich auch nicht gewünscht ist. Einziges Problem: die vorhandenen Faxgeräte sind nicht KI-fähig.

    Aber wo ein Wille, da sollte ja auch ein Weg sein…

    Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ein VG nachfragen würde, warum die Behörde die Pensionierung als (einzige) Möglichkeit sieht, vielleicht legt ein Gericht ja mehr Ratio in den Fall.
    Oder im besserem Fall wird der Fall in der Behörde besprochen und eine Lösung gefunden, bevor es zum Rechtsstreit kommt, wäre vor allem Emerald zu wünschen!

    Das ist vermutlich der Punkt.

    Verstehe aber auch nicht, warum man erst den AA einschaltet, dann die „Entscheidung“ ignoriert und einfach etwas gegenläufiges verfügt. Wenn man sich wenigstens gemeinsam mit den betreffenden KuK um eine einvernehmliche Lösung bemühen würde…

    Das können ja die schulfachlichen Dezernate unter sich klären bzw. Juristen, ob es durch entsprechend formulierte Anordnung rechtswirksam wird. Unbenommen davon steht aber klar fest: ist ärztlich festgestellt, dass die Dienstfähigkeit nur durch diesen Wechsel erhalten bleibt, sich dieser Anspruch juristisch durchsetzen lässt. Dauert zwar, aber es gibt ähnlich gelagert Fälle.

    Ich glaube es wird ein Schuh raus, wenn man die konkrete Aufforderung der AA -Untersuchung kennt.

    Sollte dort stehen: „Bitte untersuchen, ob xy an ein wohnortnahes GY versetzt werden muss, um die Dienstfähigkeit zu erhalten“, dann hat die BezReg sich selber die Karten gelegt, auch rechtlich.

    Das dürfte nicht möglich sein:

    Es ist, wenn ich es richtig verstehe, die Versetzung festgestellt worden. Der Versuch ist nun durch Zustimmung „Behördenwillen“ umzusetzen.

    Man muss das Pferd ja andersrum aufzäumen: was passiert, wenn emerald dienstunfähig wird durch die Rückkehr an den bisherigen Dienstort/Schulform? Dann sollte Regress möglich sein, daher ist es relativ unerklärlich, warum die BezReg probiert diesen Weg zu gehen, außer sie setzt voraus: Kollegin/Kollege stimmt zu, damit ist die Haftungsumkehr eingetreten.

    Ich kenne ähnliches Vorgehen der Bez Reg, bei gleicher Lage. Stell dich darauf ein, dass die Bez. Reg. Das AA-Gutachten hat „aktualisieren“ lassen. Dazu wirst du nicht erneut angehört und fällst aus allen Wolken, was plötzlich alles möglich sei. Sende dir gerne die Adresse eines Anwalts per DM. Am besten auf nichts reagieren und erstmal weiter auf „gelb“ bleiben!

    Scheint mittlerweile Usus zu sein einfach eigene Regeln zu „erfinden“…

    Schade, so viel zu „Fürsorgepflicht“.

    Bist du Mitglied in einem Verband/Gewerkschaft?

    Hallo zusammen,

    ich bin in NRW beschäftigt und habe im Zuge mehrerer Dienstreisen sowie einer fachlichen Abordnung zahlreiche Dienstreiseanträge eingereicht – den ersten bereits im November 2024. Laut Rückfrage sind alle Anträge ordnungsgemäß eingegangen.

    Trotzdem warte ich bis heute auf die Erstattung. Inzwischen handelt es sich um einen Betrag von rund 700 €.

    Hat jemand Erfahrung damit, wann das Geld in solchen Fällen in der Regel ausgezahlt wird – oder ob es überhaupt irgendwann kommt?

    Über die Dauer wird dir wohl niemand Auskunft erteilen können. Die BezReg muss eine aufnehmende Schule finden, kann aber auch weiterhin in das Verfahren intervenieren, trotz des AA Gutachtens, auch da ist wieder Geduld gefragt (dein Rechtsbeistand kann aber bestimmt etwas „Nachdruck“ verleihen…)

    Sobald du eine Schule zugeteilt bekommen hast würde ich das Gespräch mit der Schulleitung suchen. Mit Sicherheit können solche Dinge dort auch Erwähnung finden und ein Vorgehen besprochen werden. Ich würde mir keine Sorgen über anderweitige Erkrankungen machen, diese sind komplett „normal“ und „okay“, sofern sie nicht wochenlang dauern, aber dann kann der HA von der Schweigepflicht entbunden werden, um über das „akute Krankheitsbild“ zu informieren.

    Ich würde mich nicht so sehr auf individuelle Erfahrung verlassen!

    Denk eher drüber nach, wie flexibel du bist, das Seminar Arnsberg hat ein großes Einzugsgebiet, Dortmund eher nicht.

    Stress dich bitte nicht, es ist nicht die freie Wirtschaft. Es kann auch sechs Monate dauern. Nimm es als Erholungszeit und probiere zu „genießen“.

    Ich darf dich auf eine „Falle“/Kniff hinweisen, der teilweise angewandt wird: Teile der/dem AA ganz konkret mit, was die Kriterin für deine Gesundung sind! Teilweise fordern Dezernate „Konkretisierungen“ des Gutachtens an, in denen sie ihre Schlupflöcher unterbringen zu suchen. Bis zur juristischen Prüfung sind diese nie aufrecht erhalten worden, aber den Druck/Ärger kann man sich gerne sparen ersparen, wenn man sehr deutlich einschränkt…

    Bleib/werde weiter gesund! 🙂

Werbung