Beiträge von Franconian

    Hallo allerseits,


    ich melde mich nach geglückter Neuverbeamtung in Bayern. Da der Umzug von NRW nach Bayern aus dienstlichen Gründen geschah, habe ich ja Anspruch auf Umzugskostenvergütung. Antrag ist bereits raus. Dazu hätte ich zwei Fragen: Wer hat damit Erfahrung und kann mir sagen, wie lange so eine Bearbeitung dauert? Meine zweite Frage bezieht sich auf Herrn Söders Wahlversprechen, wonach Lehrkräfte, die aus anderen Bundesländern nach Bayern ziehen um ab dem Schuljahr 2023/24 den Dienst anzutreten, Umzugskosten i. H. v. 3000€ bekommen sollen. Ist bereits jemand in den Genuss gekommen?:cash:

    Lieben Dank im Voraus für eure Antworten.🙏🏻

    Guten Abend zusammen,


    ich bin dabei von NRW nach Bayern zu wechseln, bin noch bis 10.09. in NRW verbeamtet und werde ab 11.09. in Bayern neu verbeamtet. Meine Frage bezieht sich auf die Besoldung, da ich ja nicht zum Monatsende aufhöre bzw. zum Monatsanfang beginne. Überwiesen wurden mir aber die vollen Bezüge für den Monat September.

    Kann ja nicht sein, dass ich das komplett behalten kann. Hat jemand Erfahrungen damit gemacht?


    Herzlichen Dank im Voraus!🙏🏻

    Herzlichen Dank für die Rückmeldungen! 🙏🏻

    Ja, die Bayern nehmen es sehr genau, wobei meine erste Untersuchung auch in Bayern stattfand und ich kaum begutachtet wurde.

    Ich werde auf jeden Fall einmal nachfragen, wozu das abgefragt wird. 👍🏼

    Hallo zusammen, bei mir steht ein Bundeslandwechsel mit Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (auf Probe) in NRW und Neuverbeamtung in Bayern an. Hat alles geklappt, war aber nun beim Amtsarzt in Bayern und soll die Anzahl der Krankheitstage in den letzten zwei Jahren angeben (bin Migränikerin). Mein Noch-SL teilte mir diesbezüglich mit, dass das eigentlich nicht erfragt werden darf-aus Datenschutzgründen. Er meinte, ich solle mich an den Personalrat vor Ort wenden.

    Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Warum wird überhaupt danach gefragt?

    Hi,


    ich habe die OBAS-Ausbildung hinter mir und mir wurden auch Dienstzeiten von vor dem 2. Stex angerechnet, sodass die Erfahrungsstufe entsprechend angepasst wurde. 👍🏼

    In NRW wird man nur bis zum 42. Lebensjahr verbeamtet; Zeiten der Kinderbetreuung werden angerechnet.


    Auch in der Probezeit ist die Versetzung via Lehrertauschverfahren möglich.

    Wurde ja eigentlich bereits sehr ausführlich erläutert, daher nur eine Ergänzung:

    Gute Chancen deswegen, weil mit sozialen Gründen hauptsächlich die Familienzusammenführung gemeint ist, aber eben auch die Pflege von Angehörigen.

    Bei dir trifft ja beides zu. Der SL sollte aber für eine Freigabe votieren; wenn er dies nicht tut, kann die BR immer noch ggf. darüber hinweg entscheiden, das ist aber schwer vorstellbar.

    Kurzum: Wenn du eine Stelle in Aussicht hast und dort auch verbeamtet wirst, würde ich den Weg der Kündigung bzw. Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gehen.

    Ja ich war neu dort. Aber das hätte ich auch zum Ende der Lebenszeitverbeamtung in RLP jetzt nochmal gemusst.

    In NRW muss man meines Wissens nicht mehr zum Amtsarzt vor der Lebenszeitverbeamtung.

    Vermutlich muss ich nochmal zum Amtsarzt, bin aber Migränikerin und war damals bei einer Amtsärztin (damals noch in Bayern), die bestätigte, dass ich dennoch verbeamtet werden könne. Nun hat sich beim letzten Orthopädenbesuch herausgestellt, dass ich degenerative Veränderungen an der HWS habe-vermutlich altersbedingt (41 Jahre).

    Ich treibe aber regelmäßig Sport und achte auch auf meine Ernährung. Jetzt habe ich natürlich Bedenken, ob der Amtsarzt anders auf meine Migräne und die nun dazugekommene Degeneration der Wirbelsäule reagiert.

    Ich gedenke daher auch, einen Schwerbehindertenausweis wegen meiner Migräne zu beantragen mit einem GdB von mind. 40. Gibt es hier vielleicht ähnliche Erfahrungen von Usern?

    Ich habe das gerade so gemacht.

    Habe meine Entlassung in der Probezeit beantragt und mich nahtlos neu verbeamten lassen.

    Theoretisch wäre eine Freigabe auch möglich gewesen, wollte mir aber keiner geben 🤷‍♀️

    Freut mich für dich! Die Freigabe bekommt man scheinbar nicht so einfach.

    Musstest du denn erneut zum Amtsarzt?

    Da könntest du Glück haben, das war bei mir auch der Fall und es wurde akzeptiert. Scheint aber eine Frage der vergangenen Zeit zu sein.

    Cool, danke! Ist echt schwierig, vorab Infos zu bekommen.


    So wie es aussieht, wird es mit der Freigabe nichts-vermutlich, weil die Bearbeitungsdauer zu lang ist. Es sind ja nur noch ca. vier Wochen bis zu den Sommerferien.

    Ist denn jemand schon einmal auf Wunsch vom Beamtenverhältnis entlassen worden und wurde anschließend direkt von einem anderen Dienstherrn verbeamtet?

    Vielen Dank für die Antworten!

    Kann man überhaupt während der Probezeit eine Freigabe erhalten?

    Ganz ernsthaft: du hast ein gesuchtes Lehramt und kannst ohne Schaden (ein Jahr ist nichts!) um Entlassung bieten und bekommst direkt eine neue Anstellung.
    Das oder vielleicht in 10 Jahren eine Freigabe. Mach dir dann nicht zuviele Gedanken über die mögliche (vermutliche) Verlängerung der Probezeit. Ist ja logisch, die Probezeit beim neuen Arbeitgeber neu zu beginnen.

    Ich habe es zunächst mit dem Lehrertauschverfahren versucht und hätte in diesem Jahr direkt gewechselt. Allerdings hat mein SL gegen eine Freigabe votiert, dh es ist schon auch während der Probezeit möglich zu wechseln. Vermutlich dann auch im Rahmen der Freien Bewerbung.

    Wenn du gesund bist, würde ich es auch machen. Ein Jahr Unterschied ist jetzt nicht die Welt. Was wäre mit Amtsarzt?

    Ich war ja bereits für die Tätigkeit hier beim Amtsarzt, der mir eine Bescheinigung für eine Lebenszeitverbeamtung ausgestellt hat. Wäre natürlich blöd, wenn ich bei einem Wechsel erneut dahin müsste. Da stellt sich dann auch die Frage, ob man bei einer Freigabe, also dem Wechsel des Dienstherrn, zum Amtsarzt muss oder eben nur bei einer „Neuverbeamtung“.

    https://www.besoldung-bayern.d…ahnverordnung_paragraf_49


    Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Zeiten anerkannt werden. Schließlich handelte es sich um eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach Erwerb der Laufbahnbescheinigung... Aber wer weiß, wie das Ganze vor Ort interpretiert wird.

    Das wäre natürlich traumhaft! Dann hätte ich nur ein Jahr Probezeit.:top:

    Hallo zusammen,

    ich bin derzeit verbeamtet auf Probe in NRW und möchte gerne wieder nach Bayern zurück. Ich würde vorauss. zum neuen Schuljahr 23/24 ein Anstellungsangebot in Bayern bekommen, wie mir mitgeteilt wurde. Da ich aber vermutlich keine Freigabe von der BR bekomme, müsste ich mich hier entlassen lassen und würde dann dort eine Planstelle antreten. Ich würde aber auch die Probezeit dort vollumfänglich ableisten müssen.

    Meine Frage: Gibt es hier KollegInnen, die so etwas bereits hinter sich gebracht haben oder dabei sind?

    Mir schweben da auch Fragen im Kopf bezüglich Probezeitverkürzung, weil hier bereits ein Jahr abgeleistet; Anzahl und Form der dienstlichen Beurteilung, weil es meines Wissens große Unterschiede zwischen NRW und BY gibt; zudem interessiert mich, wie es mit der Probezeit wäre, wenn ich doch irgendwie eine Freigabe bekäme…

    Herzlichen Dank vorab!

Werbung