Beiträge von Rosenbeet

    Hey,

    jemand sagte zur mir, dass beim Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis und der Nachversicherung, wie z.B. in NRW üblich, nur der Arbeitgeberanteil nachversichert wird, aber nicht der Arbeitnehmeranteil, stimmt das?

    Denn wenn das so wäre, würde man nach z.B. 20 Jahren verbeamteter Tätigkeit nur für 10 Jahre nachversichert.

    Angenommen, man ist mit 25 ins Ref gegangen und verlässt den Dienst mit 45, um die nächsten Jahre irgendwo selbständig/angestellt zu arbeiten und dann mit 67 Rente zu beziehen hieße das, dass man statt auf 42 Jahre nun nur noch auf 32 Jahre Rentenanspruchszeit käme und im Vergleich zur Pension von knapp 72% der letzten Bezüge nur eine recht mickrige Rente zu erwarten hätte? Denn die Zeit, die bleibt bis zum Rentenbezug, um noch in eine Zusatzversicherung zu zahlen, ist auch nicht mehr soooo lang, zumal die Kosten für diese Versicherung das Einkommen weiter absenken.

    Zusatzfrage: macht es einen Unterschied bei der Nachversicherungshöhe, ob man auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet oder entlassen wird, aufgrund z.B. Straftaten etc.?

    Hallo,

    ist bekannt, wie einfach/schwer es für den Dienstherren ist, eine oft wegen psychischer Probleme längerfristig in der Probezeit ausfallende Person nicht auf Lebenszeit zu verbeamten?

    Konkreter: eine mir bekannte Person ist seit rd. 1,5 Jahren auf Probe verbeamtet, allerdings in der Zeit ca 50% krank geschrieben gewesen vom Psychiater. Die Person ist schwerbehindert, was auch vor der Einstellung bekannt war mit entsprechender Vorgeschichte (längere Klinikaufenthalte in der Jugend). Die Krankschreibungen sind immer unterschiedlich lang, mal 4 Wochen und auch mal 8 Wochen. Bislang ist von Seiten des Dienstherren nicht viel geschehen außer dass in Aussicht gestellt wurde, den Dienstort zu ändern, weil auch die langen Fahrzeiten der Person zu schaffen machen.

    Im Gespräch mit der Person habe ich neulich die Besorgnis herausgehört, dass sie eventuell wegen der wiederholten längeren Krankschreibenden nicht auf Lebenszeit übernommen werden könnte, sondern irgendwann aus dem Dienst ausscheiden muss. Dieser Gedanke quält die Person sehr, denn die Gründe, welche eine Krankschreiben bedingen, sucht sie sich nicht aus, sondern sie kommen einfach (z.B. Angstzustände, innere Blockaden, tlw. Wahnvorstellungen etc.) trotz Therapie und Medikation.

    Ich konnte ihr mangels Erfahrung auch nichts Konkretes sagen, wollte aber mal in die Runde fragen, ob jemand dazu etwas gehört hat bzw. konkret zu der Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand aufgrund der o.g. Problematik die Probezeit nicht übersteht?

    Danke euch.

    Wäre es vielleicht denkbar, die Schulleitung mit Blick auf die Zielgrößen darauf hinzuweisen, dass ein Widerspruch gegen die Benotung durch SuS kommen könnte?

    Ganz ehrlich kann ich doch die SuS nicht in der sonstigen Mitarbeit beurteilen zum Quartal, vermutlich werde ich von den meisten SuS nie etwas hören.

    Ich finde das so schlimm, dass man total der Willkür ausgeliefert ist. Einige Kollegen haben wirklich kleine und einfache Klassen (z.B. IK mit wenigen SuS, die in ihren Arbeitsheften arbeiten) und andere zig 4.-Fach Prüfungen und rappelvolle Kurse, jedes Jahr immer wieder. Wie kann das sein?

    Mal abgesehen von diesen ganzen Sonderschulen wie im Gefängnis, Schule für Kranke, tlw. auch WBK... wo recht kleine Kurse oder wie bei der Schule für Kranke teilweise Einzelunterricht stattfindet. Die Bezahlung ist gleich. Eigentlich ist man doch blöd, an einem normalen Gymnasium zu arbeiten und sich so schikanieren zu lassen.

    Liebe Mit-Lehrende,


    nach dem Start des Schuljahrs in NRW (Gym) habe ich unter anderem einen Englisch Q1 Kurs mit 35 SuS bekommen. Dies wohl, weil es 2 LKs gibt und die restlichen GK-Schüler alle in einen Kurs gepackt wurden.

    Meine Frage ist, ob das zulässig ist? Man korrigiert sich zu Tode und vom einzelnen Schüler bekommt man auch wenig mit, zumal wenn man die gar nicht kennt und alle neu kennen lernen muss.

    Theoretisch, wenn das zulässig wäre, könnte man sonst ja einen Plan bekommen, wo nur Klassen und Kurse mit rd. 30 SuS sitzen, 25,5 Stunden, das ginge ja gar nicht.

    Die Abteilungsleitung sagt, eine Aufteilung sei nicht möglich, für die Schiene, wo der Kurs liegt, habe man keinen weiteren Kollegen frei bzw. sei insgesamt knapp mit Lehrkräften.

    Danke.

    Ich kann Dir hierzu was aus eigener Erfahrung aber auch unter dem Blickwinkel Schwerbehindertenvertretung was sagen.

    Es macht vielfach Sinn sich für längere Zeit rauszuziehen. Auch der Gesichtspunkt, dass psychische Instabilität auch zu Fehlverhalten führen kann ist da für unseren Beruf wichtig.

    Auf jeden Fall empfehle ich eine enge Zusammenarbeit mit der Personal oder Schwerbehindertenvertretung. Insbesondere bei Krankheitszeiten über einem halben Jahr ist ein strukturiertes Vorgehen erforderlich, um das Risiko für eine vorzeitige zur Ruhesetzung zu verringern. Beivtarifbeschäftigten Kollegen muss man wissen, dass die Krankenkasse bis zu 78 Wochen Krankengeld zahlt . (Zusammenrechnung von Krankheitstagen beachten) Krankheit ist kein Grund für Sanktionen.

    Ich merke tatsächlich, wie ich zunehmend impulsiv handele. Das kannte ich gar nicht von mir zuvor. Mit der Hand auf den Tisch hauen, extrem provokante Schüler packen und einfach umsetzen.

    Kann man so ohne weiteres als Beamter vorzeitig zwangsweise zur Ruhe gesetzt werden mit Anfang/Mitte 40?

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    gibt es Erfahrungen zum Umgang mit längerfristig kranken Kollegen?

    Mir wurde wegen Depressionen und Burnout vom Psychotherapeuten empfohlen, mich länger aus dem Dienst herausnehmen zu lassen: "Überlegen Sie es sich gut. Sie müssen uns nur ein Zeichen geben. Dann nehmen wir Sie sofort aus dem Dienst, damit Sie Zeit haben, wieder zu sich zu finden."

    Er meinte auch, dass man da meist über einen Zeitraum von mehreren Monaten sprechen würde mit Therapie und Kur. Man dürfte nicht aus falsch verstandenem Pflichtgefühl sich zu lange auszehren lassen bis man gar keine Lebensfreude mehr hat.

    Hat jemand Erfahrung damit oder kennt ähnlich gelagerte Fälle aus dem Kollegium?

    Ich habe Angst, dass das dann in der Akte liegt und wenn ich mich später mal auf interessantere Stellen bewerben will (Auslandsschuldienst, Beförderung) die abgelehnt werden weil Zweifel an der Belastbarkeit bestehen. Bzw. man keine Begründung bekommt für die Ablehnung und dann wieder in so einem Hamsterrad rennt. Ich habe noch gut 20 Jahre zu arbeiten an einem Gymnasium. Aber das Gefühl, dass die dauernde Überforderung und Reizüberflutung mich krank macht.

    LG

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