Hey,
jemand sagte zur mir, dass beim Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis und der Nachversicherung, wie z.B. in NRW üblich, nur der Arbeitgeberanteil nachversichert wird, aber nicht der Arbeitnehmeranteil, stimmt das?
Denn wenn das so wäre, würde man nach z.B. 20 Jahren verbeamteter Tätigkeit nur für 10 Jahre nachversichert.
Angenommen, man ist mit 25 ins Ref gegangen und verlässt den Dienst mit 45, um die nächsten Jahre irgendwo selbständig/angestellt zu arbeiten und dann mit 67 Rente zu beziehen hieße das, dass man statt auf 42 Jahre nun nur noch auf 32 Jahre Rentenanspruchszeit käme und im Vergleich zur Pension von knapp 72% der letzten Bezüge nur eine recht mickrige Rente zu erwarten hätte? Denn die Zeit, die bleibt bis zum Rentenbezug, um noch in eine Zusatzversicherung zu zahlen, ist auch nicht mehr soooo lang, zumal die Kosten für diese Versicherung das Einkommen weiter absenken.
Zusatzfrage: macht es einen Unterschied bei der Nachversicherungshöhe, ob man auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet oder entlassen wird, aufgrund z.B. Straftaten etc.?