Anscheinend bekommen Teilzeitlehrkräfte jetzt nicht mehr ab der ersten Vertretungsstunde die Mehrarbeit vergütet, sondern ab einem Zeitwert anteilig ihrer Teilzeit.
Seit 1.Januar wurde das Landesbeamtengesetz angepasst.
§ 61 (Fn 38)
Mehrarbeit
(1) Die Beamtin oder der Beamte ist verpflichtet, ohne Entschädigung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern. Wird sie oder er durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihr oder ihm innerhalb eines Jahres für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren. Bei Teilzeitbeschäftigung sind die fünf Stunden anteilig zu kürzen.
Das betrifft mich jetzt nur indirekt, aber wurde das im Vorfeld irgendwann einmal kommuniziert? Ich habe da an meiner Schule nichts von gehört, meine Frau auch nicht.
Hat man wieder einen Weg gefunden ein paar Euro zu sparen...![]()