Wie wäre es rechtlich in diesem Fall?

  • Gibt es Verantwortliche, die dann die Noten eintragen müssen?

    Das sollte in der Schulleitung geregelt sein.

    Warum machst du dir darüber gerade Gedanken? Das ist nicht deine Baustelle.

    Genieße lieber deine Ferien und konstruiere nicht lauter seltsame Fälle, die nicht in deiner Verantwortung liegen.

  • Zum Thema Datenschutz: Keine Ahnung, welches dein Bundesland ist, aber in NRW stellt der Schulträger (bzw. das Land) das digitale System zur Verfügung und der ist damit rechtlich verantwortlich, ein DSGVO-konformes System zu bereitzustellen. Davon würde ich immer ausgehen.

    Grundsätzlich ist aber natürlich eine Dienstmail dazu geeignet, damit auch sensible Daten zu verarbeiten. Wer da Zweifel hat, der sollte sich dringend an die zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden. Die werden dem Menschen dann erklären, warum die Zweifel unberechtigt sind.

  • Bei uns wäre der Klassenlehrer insofern beteiligt, dass er kontrollieren soll, ob die Noten vollständig eingetragen sind. Sind sie es nicht und derjenige, dessen Noten fehlen krank, meldet man es der Schulleitung.

    Die kümmert sich dann und wird in der Regel den erkrankten Kollegen zumindest einmalig kontaktieren, obwohl er krank ist. Entweder finden diese dann gemeinsam eine Lösung (Bringdienst, Abholung, verschlüsselte E-Mail, ...), oder der Kollege erklärt, dass bei seinem Krankenbild aller Schulkontakt (auch die Weitergabe der Noten) nicht gesundheitsfördernd ist. Im ersten Fall ist alles super, im zweiten Fall muss die Schulleitung auf anderem Weg eine Note herzaubern oder sie aussetzen.

    Es soll Schulen geben, in denen zumindest alle schriftlichen Noten zentral abgelegt werden, so dass in der Not eine Grundlage für eine Halbjahresinformation oder sogar Zeugnisnote vorhanden ist.

    Wenn eine Schulleitung nicht in dieser Form vorsorgt, ist das nicht das Problem einer Kollegin, die noch in Ausbildung ist.

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