Wie wäre es rechtlich in diesem Fall?

  • Gibt es Verantwortliche, die dann die Noten eintragen müssen?

    Das sollte in der Schulleitung geregelt sein.

    Warum machst du dir darüber gerade Gedanken? Das ist nicht deine Baustelle.

    Genieße lieber deine Ferien und konstruiere nicht lauter seltsame Fälle, die nicht in deiner Verantwortung liegen.

  • Zum Thema Datenschutz: Keine Ahnung, welches dein Bundesland ist, aber in NRW stellt der Schulträger (bzw. das Land) das digitale System zur Verfügung und der ist damit rechtlich verantwortlich, ein DSGVO-konformes System zu bereitzustellen. Davon würde ich immer ausgehen.

    Grundsätzlich ist aber natürlich eine Dienstmail dazu geeignet, damit auch sensible Daten zu verarbeiten. Wer da Zweifel hat, der sollte sich dringend an die zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden. Die werden dem Menschen dann erklären, warum die Zweifel unberechtigt sind.

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