Ich hatte ja schon einmal geschrieben, dass es mir ähnlich ging mit Noten, die nicht erteilt werden konnten. Wenn auch nicht so wie hier im Fall beschrieben.
Folgendes:
Wir hatten vor den Ferien einen Kollegen, der sich das Bein gebrochen hat und seine Noten nicht mehr eintragen konnte.
Es fehlten nur noch die Halbjahresnoten und mit Gips und im Krankenhaus konnte er logischerweise nicht kommen.
Sofort begann die Maschinerie wer es macht, wenn er im Krankenstand ist. Wie immer entstand daraus ein riesiges Problem (oder eher gesagt, die Schulleitung machte eins).
Das erste Problem, was für Aufregung sorgte: Darf er die Noten über das schulinterne Programm aufgrund von Datenschutz überhaupt über den Mailserver verschicken?
Zweites Problem: Wer trägt für ihn die Noten ein? Das war wie so vieles ein riesiges Drama.
Gemacht hat es bei uns dann der Diensälteste, weil sich der Hühnerhaufen von Kollegen fast di Augen ausgepickt hat.
Wie ist das rechtlich in diesem Fall?