Zum Thema Datenschutz: Keine Ahnung, welches dein Bundesland ist, aber in NRW stellt der Schulträger (bzw. das Land) das digitale System zur Verfügung und der ist damit rechtlich verantwortlich, ein DSGVO-konformes System zu bereitzustellen. Davon würde ich immer ausgehen.
Grundsätzlich ist aber natürlich eine Dienstmail dazu geeignet, damit auch sensible Daten zu verarbeiten. Wer da Zweifel hat, der sollte sich dringend an die zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden. Die werden dem Menschen dann erklären, warum die Zweifel unberechtigt sind.