Beiträge von Dr. Rakete
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Falls NRW:
Du musst in NRW ein Sabbatjahr erstmal ansparen.
https://www.bra.nrw.de/system/files/m…reistellung.pdf -
Dafür sind die Verbände nicht zuständig, aber die Versorgungsstelle macht das, wenn die Gefahr einer DDU ernsthaft gegeben ist. In vielen Fällen genügt es aber schon, wenn man einfach die Mindestversorgung googlet.
Die VBE bietet das ausdrücklich an.
https://vbe-nrw.de/ueber-uns/leis…chnung-vbe-nrw/
Scheinbar wissen die selber nicht was ihre Aufgaben sind, wenn ich das nächste Mal bei denen zur Fortbildung bin, weise ich sie aber drauf hin, was ihre Aufgaben sind. -
Ich würde mir erstmal bei einem der Verbände die zu erwartende Pension berechnen lassen.
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On topic: Für die Beförderungsämter muss mMn dann auch eine Anpassung erfolgen, das Minimum sollte sein:
A13 Stelle wird zu A 13 Z
Konrektor von A13Z auf A14
Rektor von A14 auf A14 Z
Im Sek 1. Bereich gerade an Gesamtschulen ist eine Angleichung an die Strukturen des Gymnasiums fast unumgänglich, wenn man es ernst meint.
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Ein Master of Education befähigt das Referendariat abzulegen und das 2. Staatsexamen entscheidet über deine Eignung.
Wenn der Master GHR ist, bist du befähigt GHR zu unterrichten.
Wenn der Master Gym/Ges ist, ...Beide haben eine Umfang von 300 Punkten.
Wenn du den Umfang und nicht die Befähigung zum Kriterium machst, reichen 300 Punkte aus egal welchen Master aus, um direkt ins Ref zu starten. -
Du hast das System, in dem du arbeitest scheinbar noch nicht verstanden
Warum sollte ich das nicht verstanden haben?
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Es geht um Eignung und Befähigung. Wenn Umfang ein Kriterium wär, hätte Kodi mit seiner These recht.
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Das mit dem Angestellten der mich bei der Beihilfe entlastet, denke ich auch immer wieder!
Ein Service dafür wär wahrscheinlich eine echte Marktlücke. -
That escalated quickly
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Mein Gott gönnt den Kindern den freien Tag!
Stellt irgendwelchen leicht zu erledigen Aufgaben über IServ usw. und gut ist.
Angeblich planen Fellner und Maurer gerade spontane Hausbesuche bei KuK zur Kontrolle der pflichtgemäßen Durchführung der Anweisung zum Distanzunterricht.
Wo genau wohnt Fr. Fellner nochmal damit sich Kolleg*innen darauf vorbereiten können, dass es unter Umständen bei Ihnen klingelt? -
Genauso blödsinnig/sinnvoll wie die gekünstelten Begründungen, die gerne für das bisherige Besoldungssystem herangezogen werden...

Die damaligen Begründungen waren nicht gekünstelt. Die passen den Kollegen die SEK. I nach den alten Studienordnungen studierten nicht in den Kram.
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Auch der Rückgriff auf irgendwelche Studiendauern ist inhaltlich völliger Blödsinn. Allein die 4 Fächer, die ich studiert habe unterschieden sich in Aufwand und Anspruch so massiv, dass die Studiendauer eine völlig irrelevante Größe zur Beurteilung der Studiengänge ist.
Aus Unverständnis/Unkenntnis des Systems dem System Irrelevanz zu unterstellen, taugt nicht zu Kritik.
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Dann wird es ja tatsächlich spannend
Seph Jetzt wäre das Urteil tatsächlich spannend zu lesen, um zu wissen wie es damals begründet wurde. -
Zu 1.: Wenn Du die Aufgabe jetzt schon ausübst und deine SL dich will, würde ich mir keine Sorgen machen.
Zu 2.: Ich war damals auch ohne 2 Bewerber. Mit wurde gesagt, dass in der Situation sogar 2 Punkte gereicht hätten. Falls du absehbar nicht bestehen solltest, wird man dir zum Abbruch des Verfahrens raten. Solltest du nicht bestehen, hättest du sonst eine Sperrfrist für weitere Bewerbungen. Das ein Revisionstag abgebrochen wird, habe ich schon erlebt.
Zu 3.: Das ist das normale Verfahren bei Revisionen für Koodinatorenstellen.
Das plant man alles vorher. Literatur zur kollegialen Fall Beratung gibt es genug.
Such dir ein Thema was zu der Stelle passt.
Da du wahrscheinlich Vertretungsplanung oder Stundenplan machen wirst irgendwas in dem Bereich.
Person mit aktuell schwieriger persönlicher Situation z. B.. Und dann erörterst du mit ihr Möglichkeiten sie im Plan zu entlasten.Dann suchst du dir eine Kolleg*in mit der du ein gutes Verhältnis hast und die Sache läuft.
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Ich weiß, dass hilft dir bei den hohen Beträgen nicht @ Quittengelee.
Ich habe ein weiteres Konto über das ich hauptsächlich die Beihilfe mache. Dort gehen jeden Monat 150€ drauf.
So habe ich immer ein Polster für die Arztrechnungen.
Irgendwann steht diese Konto dann ordentlichen im Plus und ich kaufe irgendwem aus der Familie was schönes davon. -
Du musst eine Erwerbstätigkeit nicht nur anzeigen. Sie muss genehmigt werden.
Hier wird es dann spannend. Z.B.:
https://www.ra-kotz.de/entgeltliche-n…nes-beamten.htmWenn man solche Urteile liest, habe ich Zweifel, dass einer Lehrkraft mit DU eine Tätigkeit in der Schule ohne weiteres gestattet wird.
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Dieses Merkblatt vom LBV sollte deine Fragen beantworten.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/m…tzeinkommen.pdf -
Das LBG bricht den TVL?
Ich dürfte doch relativ simpel sein. Was im LBG steht gilt für Beamte und was im TVL steht gilt für Tarifbeschäftigte.
Und damit wir uns einig sind. Ich glaube das viele Teilzeitbeschäftigte ihren SL in der nächsten Zeit erklären müssen, das es bei Beschäftigten anders ist.
Und da ich damit auch zu tun habe, bin ich dir für das Aufzeigen des Problems dankbar.
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