Beiträge von Dr. Rakete

    Wenn man:

    Keine Urkunde keine Lebenszeit weiter denkt ist das Datum auf der Urkunde mehr oder weniger egal?

    Mal angenommen man hat eine schweren Unfall auf dem Weg zur Ernennung und verliert beide Arme und beide Beine.

    Die folgende Dienstunfähigkeit würde ohne Ernennung Rentensystem/mit Ernennung Pensionssystem bedeuten?

    Falls das richtig wäre, sollte man darauf hinwirken, die Urkunde nach Ablauf der Bewährungszeit asap zu bekommen

    Ok, ich hab mal wieder das „Ich hab da was anderes gehört“- Syndrom, deshalb schnell gegoogelt.

    Der DBB sagt folgendes:

    Ernennung ist das Verfahren, durch welches ein Beamtenverhältnis begründet oder wesentlich verändert wird. Die Ernennung umfasst folgende Fälle (§ 10 BBG, § 8 BeamtStG):

    • Begründung eines Beamtenverhältnisses (Einstellung)
    • Umwandlung
    • erste Verleihung eines Amtes
    • Beförderung und Herabsetzung
    • Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahn.

    Die Ernennung ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, welcher der Zustimmung des zu Ernennenden bedarf.

    Die Ernennung wird erst mit Aushändigung einer Ernennungsurkunde wirksam. Aushändigung bedeutet, die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes der Originalurkunde mit Willen der Ernennungsbehörde und des zu Ernennenden.

    https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/e/ernennung.html

    Dann nochmal schnell §10 BBG gegoogelt

    (1) Einer Ernennung bedarf es zur 1.Begründung des Beamtenverhältnisses,
    2.Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art,
    3.Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Endgrundgehalt und anderer Amtsbezeichnung oder
    4.Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahngruppe.

    (2) Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. In der Urkunde müssen enthalten sein

    1.bei der Begründung des Beamtenverhältnisses die Wörter „unter Berufung in das Beamtenverhältnis“ mit dem die Art des Beamtenverhältnisses bestimmenden Zusatz „auf Lebenszeit“, „auf Probe“, „auf Widerruf“ oder „als Ehrenbeamtin“ oder „als Ehrenbeamter“ oder „auf Zeit“ mit der Angabe der Zeitdauer der Berufung,
    2.bei der Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art die diese Art bestimmenden Wörter nach Nummer 1 und
    3.bei der Verleihung eines Amtes die Amtsbezeichnung.

    (3) Mit der Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe, auf Lebenszeit und auf Zeit wird gleichzeitig ein Amt verliehen.


    Ich würde daher sagen keine Urkunde keine Lebenszeit.

    muss eben auch an Schulen definiert sein, was zu vertreten ist, gerade weil es um die Sicherheit von Kindern geht und nicht um das Ego des Forumsraketenwissenschaftlers.

    Bevor ich auf deinen albernen (wiederholten) persönlichen Angriff eingehe, möchte ich das du mir die Stelle zeigst an der ich sage, das weder Vorschriften noch Erlasse nötig sind?

    Ansonsten ist das nämlich Fake News oder alternative Fakten.

    Antimon, ich und viele andere sagen, dass du dich an die Erlasse halten musst aber es trotzdem deine Verantwortung ist, dass dein gefahrenbehafteter Unterricht sicher ist. Keiner negiert die Notwendigkeit von Erlassen und Sicherheitsvorschriften.

    Eigentlich reicht ein Erlass:

    Gestalten Sie ihren Unterricht dermaßen, dass für die Teilnehmenden alle ersichtlichen Gefahren minimiert sind.

    Natürlich sind dafür Standards durch die Unfallkassen usw. und Erlasse hilfreich aber sie entbinden mich nicht von meiner Verantwortung.

    Das ist, wie schon mehrfach hier durch andere und mich betont, die Haltung der Judikative. Es ist also aus reinem Opportunismus geboten sich diese Sicht zu eigen zu machen, weil man sonst Gefahr läuft verurteilt zu werden.

    Die Ebene von Micromanagement durch Erlasse und Vorschriften, die sich hier einige wünschen, ist schlicht nicht realisierbar. Dann bräuchte es für jedes Bad und jede Lerngruppe einen angepassten Erlass.

    Wieso du mein Ego ins Spiel bringen musst, weiß ich nicht und wäre dir für eine Erläuterung dankbar.

    Scheinbar kann man heute nicht mehr hart miteinander argumentieren. Eigentlich sollte das einer der Kerne der Demokratie sein.

    Ich kenne ein paar größere Schwimmhallen, wo das genau so ist. Diese beheizten Bänke befinden sich dann neben den Nichtschwimmerbecken.

    Und was das sitzen und sitzen beleiben der Kinder auf diesen Bänken angeht, ist das sicher eine Frage der Regeln und Disziplin. Ich war als Vertretung nicht sehr oft mit beim Schwimmunterricht (nur als Aufsicht am Rand) aber habe da nie Probleme gesehen. Dass Kinder aufmerksam sind und sich regelkonform verhalten können, ist nicht "weit an der Realität vorbei".

    Scheinbar rede ich weniger Blödsinn als hier einige behaupten.

    Bei soviel Sachen weit an der Praxis vorbei und scheinbar so wenig Ahnung von der Realität kann man nur verwirrt sein.

    Es ist immer leicht andere zu kritisieren ohne selbst konkret zu werden. Außer das geht alles nicht, weil es nicht geht, kommt von dir gar nichts. Also werd doch mal konkret, wie du eine sichere Situation in deinem Schwimmunterricht schaffst.

    Tja, nur das es eher so scheint als ob sie das Urteil nicht für fair halten, sonst würden sie ja keine Änderung der Rahmenbedingungen wollen!

    Sie waren zu zweit mit 21 Kindern im Bad. Die Rahmenbedingungen sind mehr als erfüllt worden. Aber gut, auch hier können wir weiter über die Funktion von Berufsverbänden diskutieren, wird auch zu nix führen.

    Achso und die andere ist weggebeamt-

    Das habe ich nicht weder geschrieben noch steht es irgendwie zwischen den Zeilen. Ich beschrieb sehr konkret, wie man das bewerkstelligen kann. Liest du meine Beiträge?

    Schön, dass du das so sicher weist, mir fällt gerade kaum ein Schwimmbad ein, was das hat und das die Kinder da sitzen und sitzen bleiben ist nun eh weit an der Realität vorbei.


    Und mehr als eine Bahn, sorry, wie soll das gehen, da sind noch vier weitere Schulen!

    Ich keine nur solche Bäder. Soll ich sie dir aufzählen, damit du bei deiner nächsten Reise in Münsterland sie dir mal angucken kannst?

    Aber egal - auf den Bilder, die die Artikel zu dem Unfall illustrieren, ist das Seerheinbad Konstanz abgebildet. Nehmen wir mal an, das es da Bad des Unfalls ist. Dort sind Bänke an der Fensterfront mit Heizkörpern im Rücken. Es wäre also im konkreten Fall gegangen. Google es und schau dir Bilder an.

    Ich habe nicht geschrieben, dass ich mehr als eine Bahn benutze. Ich sprach von einer Bahn und ich stehe Gründen der Übersichtlichkeit auf dem Block der Bahn auf dem meiner SuS unterwegs sind oder auf dem Nachbarblock. Lies meine Beiträge!

    Was ist das denn für eine Begründung? Es geht um Unfallvermeidung. Zumindest sollte es das. Was du willst, ist mir schleierhaft.

    Was soll der VBE als Lehrerverband denn fordern statt eine Änderung der Rahmenbedingungen? Er kann wohl schlecht eine Pressemitteilung herausgeben in der das Urteil als fair und gerecht beklatscht wird.

    Ergibt total Sinn, jetzt sollen diejenigen, die es deiner Meinung nach sowieso schon alle nicht hinkriegen, sicher zu unterrichten (in diesem Falle alle Schwimmlehrkräfte in Baden-Württemberg) zwei Gruppen gleichzeitig beaufsichtigen: die Nichtschwimmer im Becken und zwischendrin umdrehen und die Gelangweilten auf der Bank maßregeln. Großartiger Vorschlag.

    Nee nee, es ergibt schon Sinn, dass Fachleute sichere Bedingungen definieren und die Behörden entsprechende Vorschriften erlassen.

    Die Fachleute definieren keine sicheren Bedingungen sie definieren Standards zur Ausstattung! Die Sicherheit innerhalb dieser Standards muss die Lehrperson im Bad realisieren. Lies die entsprechenden Erlasse zu Sicherheit im Schulsport.

    Dann werden nicht 2 Gruppen gleichzeitig beaufsichtigt sondern jeweils die Hälfte einer Lerngruppe.

    Du hast einfach schlicht keine Ahnung von Sportunterricht. Jede vernünftig ausgebildete Sportlehrkraft hat vermittelt bekommen, dass sie ohne wenn und aber für die Sicherheit der SuS verantwortlich ist.

    Praktisches Beispiel zur geteilten Lerngruppe:

    An den Fenstern eines Schwimmbades sind in der Regeln Bänke mit Heizkörpern, Schülern sitzen mit warmen Hintern auf den Bänken (Das Kinder da sitzen und einfach warten, scheint ja kaum realistisch zu sein). Also bitte ich die Referendarin am entfernten Ende der Banksitzer sowohl auf die Wasserfläche zu achten als auch auf die Bank einzuwirken wenn nötig. Auf der ersten Bahn schwimmen die übrigen Schüler. Ich stehe auf dem Starblock der nächsten oder übernächsten Bahn. Alle Schüler sind vor mir und ich habe aufgrund der erhöhten Position einen guten Blick über die Wasserfläche und die Bank. Durch die Besetzung von 2 Positionen haben wir die Wasserflächen aus verschiedenen Winkeln im Auge und kommen garnicht erst in Verlegenheit uns mit einem Gespräch abzulenken.

    Und bevor jetzt das Argument kommt in der Grundschule sei Längsbahnbetrieb nicht sinnvoll aufgrund der abfallenden Wassertiefe. Das geht natürlich auch alles in Querbahn genauso gut und auch für die Wassergewöhnung.

    Du wirst weiterhin als Theoretikerin das Lied vom Erlass und irgendwelche Standards singen. Susannea wird weiterhin verwirrt sein. Ich und andere werden weiterhin sagen, dass wird einen nicht retten, wenn es hart auf hart kommt.

    Und bei dem nächsten toten Kind beginnt die Debatte von vorn.

    Zwischenstand: VBE will wissen, ob überhaupt noch Schwimmunterricht möglich ist. Diese Frage stellen sich offensichtlich die meisten, die Verantwortung in diesem Bereich tragen: Die Frage nach der Grenze dessen, was man selbst bei einem Unfall zu verantworten hat.

    https://www.swr.de/swraktuell/bad…sntanz-100.html

    Das der VBE das fordert ist klar. Er ist eine Interessenvertretung der Lehrer*innen!

    Der deutsche Salamiverband fordert auch zum Konsum von Salami auf.

    Und wer beaufsichtig dann die anderen Kinder?!?

    Wenn man das nicht hinbekommt durch Positionierung im Bad, hat man im Bad nichts verloren.

    Das Problem ist doch gerade, was angemessen ist und was nicht. Wir wissen letztlich nicht genug, um es zu beurteilen. Aber einfach nur Gruppe muss geteilt werden zu sagen, ist vielen zu wenig.

    Hätte eine Teilung der Gruppe für eine bessere Übersicht über die Lerngruppe gesorgt und somit die Sicherheit der Kinder im Wasser erhöht?

    Ich weiß, dass ist eine rhetorische Frage.

    Zwischen Sport unterrichten und Schwimmen in der Grundschule geben ist ein riesiger Unterschied. Ich unterrichte auch Sport. Ich kenn aber auch etliche studierte Sportlehrkräfte, die keine Ahnung von gutem Schwimmunterricht an der Grundschule haben. Insbesondere aus dem Sek I Bereich.

    Ok, jeder Sporrlehrer ist auch als Schwimmlehrer ausgebildet. Schwimmen gehörte zumindest in den 00 Jahren zu den 4 Pflichtteilen des Studiums.

    Wir reden hier nicht von einer guten Schwimmdidaktik. Da mag ich als Sek. 1 Lehrer ahnungslos sein für Primarschule.

    Wir diskutieren hier über sicheren Schwimmunterricht.

    Und scheinbar bin ich da trotz älterer Schüler mit all ihren Vorteilen (Vernunft, bessere Motorik usw.) vorsichtiger als es hier so manch P-Kolleg*in ist.

    Da fängt das Problem schon an. Sowohl die rechtlichen Vorgaben als auch die örtlichen Begebenheiten unterscheiden sich vom Bundesland zu Bundesland immens. Entsprechend schwierig ist es für Lehrkräfte zu entscheiden, was in Ordnung ist und was nicht.

    Der Geist der Verordnungen wird doch überall derselbe sein.

    Gestalte deine Sport-/Schwimmunterricht so sicher das so wenig wie möglich/nix passiert.

    Und da wir nicht ständig zwischen den Ländern wechseln ist es auch egal, ob das in dem einen Land so und in dem anderen so zum Ausdruck gebracht wird.

    Es kann aber auch genauso sein, dass der Richter einfach eine unrealistisches Bild vom Unterricht hat. Der Fall hat auf jeden Fall einen Beigeschmack.

    Komisch, dass meine Zuspitzung von Toms Argument dich auf die Palme bringt, die ursprüngliche Argumentation aber nicht kritisiert wird.

    Da du mir immer noch keine vernünftige Antwort gegeben hast

    Antwort worauf?

    Wie schon mehrfach geschrieben unterrichtete ich selber Sport und maße mir daher ein Urteil an.

    Hier wird aber argumentiert, dass alleine die Tatsache, dass sie mit 2 Lehrkräften alle 20 Kinder gleichzeitig ins Wasser (Nichtschwimmerbereich) geschickt haben, schon falsch war. Und genau dagegen verwehre ich mich.

    Wenn man eine Gruppe gut kennt und alle sie bereits einige Zeit mit dieser gearbeitet haben, ist das auch akzeptabel.

    Es war aber eine erste Stunde!

    Selbst wenn ich die Gruppe seit Wochen aus der Sporthalle kenne, wird im Wasser völlig neu gewürfelt.

    Aber gut die Diskussion ist müßig - Wir werden noch 100 Seiten diskutieren können, ich werde dutzende Maßnahmen erläutern können, die eine höhere Sicherheit kreiert hätten, auf die Erlasslage für den Schulsport hinweisen können (als Beispiel: https://km.baden-wuerttemberg.de/de/jugend-spor…eber-schulsport), die wahrscheinlich in allen Ländern ähnlich ist und am Ende wird immer noch wer sagen, das ist immer so gewesen ist, eine Anordnung Schuld ist oder das Schwimmbad blöde war und die Kolleg*innen daher keine individuelle Schuld tragen.

    Da Gerichte aber häufig eine individuelle Verantwortung bei Lehrern sehen und zur Grundlage ihrer Urteile machen (Diabetes-Fall in NRW, in diesem Fall) scheint es ratsam, sich dieser individuellen Verantwortung bewusst zu werden und diese zur Grundlage des Handelns zu machen.

    Gerade, wenn man zu denjenigen gehört, die die Schuld hier in der erlasskonformen Anordnung zum Unterricht oder den Umständen sehen.

    Ansonsten kann es nämlich passieren, dass man selbst zum Opfer eines ahnungslosen Richters wird, der ein Urteil mit Geschmäckle fällt.

    Der Unterschied ist, dass hier (anscheinend) eine Situation vorherrscht, die täglich vorkommt und von vielen Schwimmlehrkräften also ok angesehen wird. Ob das nun angemessen war oder nicht, wird die Zukunft zeigen. Aber dieses generell wie konnte man die Gruppe nicht teilen oder wieso nur 2 Personen ohne Hintergrundinformationen kann ich nicht nachvollziehen.

    Es mag sein, dass Möbius oder Antimon da weiteres Hintergrundwissen haben. Ich bin keine ausgebildete Schwimmlehrkraft.

    Ich weiß aber, dass Leute, die davon sehr viel Ahnung haben, ähnlich vorgehen. Es mag sein, dass es in dieser besonderen Situation Anforderungen gab, die die Lehrkräfte nicht berücksichtigt haben. Es kann aber auch genauso sein, dass der Richter einfach eine unrealistisches Bild vom Unterricht hat. Der Fall hat auf jeden Fall einen Beigeschmack. Genauso wie man jetzt irgendwelche unrealistische Forderungen an die Lehrkräfte stellt.

    Auch wenn viele andere Lehrkräfte so arbeiten, wird ein Fehlverhalten dadurch nicht richtig. Weil, wenn alle mit Vollgas vor eine Wand rennen, muss ich das ja nicht machen.

    Antimon argumentiert als Chemielehrerin. Auch dort sind die Sicherheitsanforderungen erhöht. Dinge können explodieren, Säuren und Laugen eine verätzen usw. Daher ihr Unverständnis darüber, dass der Sicherheitsanspruch anscheinend nicht groß genug war.

    Nun bist du selber kein Sportlehrer, hast also schlicht keine Ahnung von den Sicherheitsanforderungen, die insbesondere im Schwimmunterricht herrschen, maßt dir aber an dem Richter, der wahrscheinlich viel viel viel mehr über die Umstande des Todes in der Beweisaufnahme erfahren hat als wir alle hier zusammen, ein Urteil mit Beigeschmack gefällt zu haben?

    Der Vergleich ist vollkommen unpassend.

    Hier wird ständig mit den Umständen und der Anordnung durch die SL argumentiert um die Kolleginnen ihre individuelle Verantwortung abzusprechen.

    Ich finde den argumentativen Unterschied jetzt nicht so groß.

    Komischerweise trennen wir selbst in Klasse 5 noch Nichtschwimmer und Schwimmer und beurteilen in der ersten Stunden die Schwimmfähigkeiten individuell. Damit wir wissen wieviele angebliche Schwimmer darunter sind. Und ich habe schon diverse Schwimmer zu den Nichtschwimmern geschickt. Und von denen die übrig sind, sind immer noch genügend dabei, die ich mit Argusaugen beobachte.

    Ich käme niemals auf die Idee in einer ersten Stunde eine Gruppe undifferenziert ins Wasser zu schicken.

    Aber gut, ich unterrichte auch keine 2 Klässler.

    Und was hat das mit Überbezahlung zu tun?

    Unsere Bezahlung wird auch mit unsere hohen Verantwortung gerechtfertigt. Wenn man ihr gerecht werden muss 13 Seiten Debatte.

    Du hast übrigens noch immer nicht meine Frage beantwortet. Gibt es in deinem Unterricht theoretisch die Möglichkeit, dass ein Unfall passieren kann?

    Ein Unfall kann natürlich passieren und wenn er passiert hoffe ich, dass man urteilt, dass ich nicht falsch gehandelt habe. Hier wurde aber laut Urteil falsch gehandelt. Ich mache nicht die Umstände verantwortlich sondern das Handeln der Kollegin.

    Du und einige andere tun so als gebe es einen Befehlsnotstand (dieser ist nicht mal für das 3. Reich belegt).

    Diesen gibt es nicht aber die Verantwortung seinen Unterricht so zu gestalten, dass nach Möglichkeiten nichts passiert.

    Dieser Verantwortung sind diese Kolleginnen nicht gerecht geworden. Sie hätte wie das Gericht urteilt die Gruppe teilen können. Was wäre ihr denn dann passiert. Böses Gespräch im SL-Zimmer?

    Fr. Schmidt, ich habe gehört sie teilen ihre Gruppe im Schwimmbad?

    Ja, dass ist richtig! Sonst kann ich nicht für die Sicherheit garantieren!

    Zu 99% Prozent ist hier das Gespräch zu Ende.

    Hier das 1% das über bleibt

    Fr. Schmidt, bitte lassen sie alle gleichzeitig schwimmen! So geht, dass nicht!

    Ich bin für die Sicherheit verantwortlich. Ich bräuchte das dann schriftlich

    Fr. Schmidt wartet bis heute auf die schriftliche Anweisung.

    Welche anderen Möglichkeiten es gegeben hat, um es sicherer zu gestalten habe ich bereits aufgezählt, die wurden hier abgetan.

    Insofern ist es ganz gut, dass das Gericht hier eine persönliche Haftung sieht und das einige vielleicht wieder vorsichtiger werden lässt.

    Deine Unzufriedenheit mit der SL ist ersichtlich.

    Deine Frage drehen sich aber um deine Beurteilung und evtl. Konsequenzen aus einer schlechten weiteren Beurteilung.

    Ich habe lediglich geschrieben, dass 3 Punkte für eine 1. Beurteilung kein Zeichen von Missgunst sein müssen.

    Ich glaube, dass der Weg aus der Schule raus durch eine externe A14 Bewerbung nicht so einfach ist, wie du es dir vorstellst.

    A14 Stellen wird es gerüchteweise in Zukunft weniger geben und sie werden daher noch mehr zu Bonbons für verdiente Kollegen werden.

    Vielleicht solltest du erstmal eine entsprechende Stelle finden, die dir zusagt. (Es gibt Gerüchte, dass es aufgrund von A13 für alle eher weniger als mehr A14 Stellen ausgeschrieben werden.)

    Dann solltest du deine Revision machen und gucken was dabei rumkommt bevor du durchdrehst.

    Dezernate (zumindest in unserer Bezirksregierung) haben übrigens wenig Bock auf vermeidbare Arbeit. Da würde ich mir genau überlegen ob ich das von dir angedachte Verfahren in Gang setze.

    Noch eine Frage habe ich:

    Sollte ich das über einen Anwalt machen?

    Wenn du deine Karriere vorzeitig beenden willst, ist das auf jeden Fall ein Weg.

    Ansonsten sind 3 Punkte für die Beurteilung auf die Bewährung zur LZ-Beamtung jetzt auch kein Problem oder Ausdruck von Mißgunst sondern je nach Bez.-Reg. eher der Regelfall.

    An meiner Schule sind die A15 Revisionen jeweils mit 4 Punkte über die Bühne gegangen, weil der Dezernent gesagt hat, dass 5 Punkte für A15 nicht vergeben werden und ich kenne Leute deren A14-Beurteilung zurückgekommen ist, weil sie zu gut beurteilt wurden (Ich weiß, dass es genügend Gegenbeispiele gibt.).

    Das ist alles mitunter skurril.

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