Beiträge von Dr. Rakete

    Ich finde das mit den hohen Kinderzulagen auch nicht unbedingt richtig und zwar aus dem einfachen Grund, dass gedacht wird, die Besoldungen seien ja hoch genug und würden selbst große Familien ausreichend versorgen. Aber irgendwann sind die Kinder älter und dann fällt das Geld weg. Richtig viel ist es ja erst ab Kind 3. Man könnte denken: "Super, damit kann ich sein Studium finanzieren." Aber schwupps ist das erste Kind über 25 oder erhält aus irgendwelchen Gründen keine Kinderzulagen mehr, rutscht man auf 2 Kinder und erhält deutlich weniger Geld. Spätestens wenn alle 25 sind, sinkt die Besoldung plötzlich enorm und pensionswirksam sind die Kinderzulagen auch nicht.

    Auch das ist, wenn man Alimentation konsequent denkt, richtig. Egal, ob du das Studium von Zuschlag für das erste, zweite oder dritte Kind finanzierst, er wird dafür nicht reichen. Bei den ersten beiden Kindern sowieso nicht und beim dritten Kind bleiben nach Steuern auch keine 1000€ netto über, die ein Studium in den meisten Unistädten mittlerweile pro Monat kosten dürfte.

    In dem Augenblick, in dem die Kinder das Studium abschließen und aus der Unterhaltspflicht entfallen, dürfte der Lebensstandard merklich steigen.

    Ich gratuliere dir zu deinem Selbstbewusst sein. Inhaltlich ist da so viel falsches drin, dass es mir zu viel wird dir alles zu erklären. Allerdings ein kleiner Hinweis: Die Diskussion, dass bei Ehepartnern das Einkommen angerechnet wird und dann Leistungen wegfallen ist gerade aktuell. Auch die Alimentation unterliegt gesellschaftlichen Veränderungen.

    Bitte tu dir keine Zwang an! Der Sinn von Foren ist die Diskussion!

    Ich bin gern bereit Dinge zu korrigieren, wenn ich falsch liege.

    Meiner Meinung nach hast du nicht mal verstanden was Kindergeld ist und wieso es nicht als sozialer Ausgleich funktionieren wird, obwohl es eine soziale Komponente hat.

    Deine Aussage, das Leistungen wegfallen, weil das Einkommen von Partner angerechnet wird, ist schlicht falsch.

    Zeige mir ein Besoldungsgesetz in dem es zu Kürzungen kam, weil das Partnereinkommen angerechnet wird (Du wirst mir wahrscheinlich wieder Unwissenheit unterstellen). Es wird dir nicht gelingen, weil es dieses so nicht gibt.

    Lies das aktuelle Besoldungsgesetz in NRW (Niedersachen führt oder hat gerade ähnliches eingeführt - das weiß ich nicht wie weit das Gesetzgebungsverfahren gerade ist, weil es nicht mein BL ist).

    In NRW ist die Grundbesoldung in den letzten Jahren nicht um einen Cent gekürzt worden (was auch nicht geht - Bestandsschutz - soviel zum Begriff Kürzungen) sondern sie ist aufgrund des Partnereinkommens nicht in dem Maße gestiegen, wie es rechnerisch nötig gewesen wäre. In diesen Falle entkoppelt sich nämlich die Besoldung von den TVL-Gehaltsrunden (Stichwort: Außerplanmäßige Erhöhung in Schleswig Holstein). Ohne das Partnereinkommen wäre es also zu einer deutlich stärkeren Erhöhung der Grundbesoldung gekommen.

    Ich kann verstehen, wenn es dir zu viel ist sich mit meinem gestrigen Beitrag auseinander zu setzen und meine vielen Fehler zu widerlegen. Bitte widerlege nur den oberen Absatz und zeige mir dann auf, wie die Modernisierung des Familienbildes das führt, dass die Besoldung von Kinderlosen steigt.

    +

    OT: Eine Kollegin von mir hat von BY nach BW gewechselt und ihr A13 verloren. Wird ihre Pension dann komplett nach A12 berechnet, auch wenn sie in BY bestimmt 10 Jahre oder länger auf A13 war?

    Ja, das wird so sein.

    Ich habe auch eine Kollegin im Bekanntenkreis, die in Zeiten von Corona die Schule verlassen hat und von A14 (Schulleitung) auf A12 "fiel." Normale GS-Lehrerin nun. Sie ist gegangen, weil sie von Coronaleugnern massiv bedroht wurde. Das gibt es auch nur bei Lehrkräften, dass man sich nach unten bewegt. Oder?

    Frag mal Rene Benko, ob der sich nach unten entwickelt hat und wer bei Daimler oder VW seinen Job verliert, wird auch Schwierigkeiten haben, wieder auch sein Gehalt zu kommen.

    Wenn sich ein wesentlicher Anteil der Besoldung an der Anzahl der Kinder im Haus bemisst, kann das nicht verfassungskonform sein. Das Land NRW hat sich deshalb für die extrem hohen Familienzuschläge entschieden, da eine allgemeine Erhöhung der Besoldung für alle Beamte schlicht zu teuer wäre. Eine amtsangemessene Alimentierung muss aber jedem Beamten zustehen, unabhängig von Kindern.

    Zunächst einmal bemisst sich die Besoldung so, dass ein Beamter seine Familie maßgeblich aus den neutralen Bestandteilen der Besoldung unterhalten kann. Du wirst also als kinderloser Beamter so gestellt, als ob deine Familie 4- köpfig ist und erhälst dementsprechende Besoldung (nicht Gehalt!). Erzähl mir also bitte nicht, dass dein Lebensstandard (das Wort wird später noch wichtig!) als kinderloser Beamt*in niedriger wäre als der eines Beamten mit Frau und 2 Kinder, die von seiner Besoldung leben.

    Und die Kosten für kinderlose Beamte steigen etwa nicht? Wenn ich in einer Großstadt, z.B. Mietenstufe V 1500€ für eine 60-70qm Wohnung zahlen muss, dann ist das bei einer Nettobesoldung von 3800€ schon eine Hausnummer und nicht amtsangemessen. Wieso sollen nur Familien von diesem Gesetz profitieren? Warum bekommt ein Lehrer, nur weil er 3 Kinder hat und in einer teuren Großstadt wohnt, ca. 1600-1800€ Netto mehr als ein Kinderloser?

    Deine Miete kann nicht "nicht amtsangemessen" sein. Weiter unten zeigt sich aber ein weitere semantischer Bock und der zeigt, dass du dich nicht so recht auskennst und einfach nur das Lied das verarmten Kinderlosen spielst, was wie oben geschrieben ziemlicher Quatsch ist.

    Wir sind Beamt*innen und für das Amt, das wir bekleiden, steht uns ein Lebensstandard zu. Dieser soll durch die Geburt eines Kindes nicht sinken. Da die Besoldung auf 4 Leute ausgerichtet ist , steigt sich mit Person 5 deutlich an.

    Wenn du die Behauptung ausstellst, dass eine Wohnung mit 60-70 qm 1500€ kostet . Wieviel mehr würde dann eine Wohnung für eine 5-klöpfige Familie in besagt Stadt kosten? Dann war das Kind aber nicht im Sportverein, hat keine Klamotten bekommen, hat nicht nicht gegessen usw.

    Nirgendwo sonst bemisst sich ein erheblicher Anteil der Besoldung an der rein privaten Entscheidung, ob man Kinder möchte oder nicht.

    Der Begriff Besoldung ist hier wieder semantisch falsch. Alle außerhalb des Beamtenstatus bekommen ein Gehalt. Das Gehalt richtet sich nach einer vertraglich geregelten Leistung. Beamte werden nicht für die Arbeit, die sie leisten besoldet, sondern dafür das sie ein Amt bekleiden und in diesem einen Dienst verrichten.

    Und natürlich existieren außerhalb des Beamtentums stattliche Kompensationen für Menschen deren Lebensstandard aufgrund von mangelnden Einkommen für ihre Familie zu niedrig ist. Bürgergeld für Aufstocker, But für Kinder, Kinderzuschlag für Eltern, Sozialticket usw., Lies mal das Urteil zur Besoldung kinderreicher Beamter und betrachte wie sich die der Betrag zusammensetzt, den das BVerfG damals ermittelt hat.

    Beamten ist der Zugang zu solchen Transferleistungen sinnvollerweise (es wäre schlicht linke Tasche/rechte Tasche) verwehrt. Daher muss eine Besoldung so ausgestaltet sein, dass ein Rückgriff auf die Leistungen nicht nötig ist.

    Die Betrachtung der Zuschläge muss dabei aber nicht von unseren Besoldungsgruppe (A12-15) ausgehen. Sondern eher von den unteren Gruppen (A5 aufwärts) bei denen sind die hohen Zuschläge für Familien bitter nötig. Aufgrund der Gleichheit der Beamten muss was unten gewährt wird auch oben gewährt werden.

    Man wird nicht für die Besoldungsgruppe bzw. seine Tätigkeit bezahlt, wie das in allen anderen Arbeitsverhältnissen außer dem Beamtentum normal ist, sondern nach seinem Privatvergnügen, ob man Kinder hat oder nicht. Das ist doch völlig absurd!

    Dieses Argument ist völlig absurd, um mal deine Wortwahl aufzugreifen. Du wirst entsprechend der Besoldungsgruppe besoldet, die sich aus deinem Amt ergibt. Welche Funktionen eine amtsangemessenen Besoldung zukommt, hat das BVefG mit dem letzten Urteil ziemlich deutlich betont. Und natürlich bemisst sich die Besoldung daher nicht nach deinem Privatvergnügen (wie sinnvoll Kinder gesamtwirtschaftlich sind, kannst du dir anlesen, wenn du mal das Wort Potentialwachstum + Demographie googelst).

    Aber wenn das Leistungsprinzip völlig, und in Zukunft sogar noch stärker, hinter dem Sozialprinzip zurücksteht, lohnen sich Beförderungen für Kinderlose nicht mehr und bei denen, die sich engagieren, führt es zu Frust. Um als Kinderloser auf die Besoldung eines A13er mit 3 Kindern in Düsseldorf oder Köln zu kommen, müsste er eine B2 Stelle haben. Das ist krank.

    Die Behauptung ist blödsinnig. Ich habe mich trotz vier Kinder auf A15 befördern lassen und Bolzbold hat glaub ich auch drei Kinder und ist stv. SL.


    Wechsel zum Nächsten, der es nicht verstehen will.

    Das tun die Kinder aber auch bei Menschen, die keine Beamte sind. Dann müssten man doch eher das Kindergeld für alle erhöhen?
    Und heutzutage arbeiten doch die meisten Ehepartner. Warum müssen wir sie noch alimentieren? Und bei den Kindern muss dann nicht auch das Einkommen des Partners berücksichtigt werden?

    Kindergeld ist keine Transferleistung sondern eine steuerliche Leistung. Das ist eine Reichenunterstützungsmaßnahme (toller Neologismus), um das zu verstehen, muss man sich aber mit Steuern auskennen (Ich habe gerade keine Lust das zu erklären).

    Unter der Ampel sollte eine Kindergrundsicherung (das ist die Leistung die du meinst Tom123) eingeführt werden. Diese hätte mit ziemlicher Sicherheit zum einem Abschmelzen der Kinderzuschläge bei Beamten geführt. Leider war die der CDU/CSU und FDP (diese Art von Liberalismus hat sich Gott sei Dank erledigt) zu teuer und zu sozial. (Wo kommen wir auch hin wenn Gerome-Pascal auf einmal neben Marie im Reitclub im Stall steht.)

    Warum Ehepartner alimentiert werden ist ganz einfach. Es gibt keinen Zwang zur Arbeit. Wenn du ein "normaler" Angestellter bist und der Partner nicht arbeiten geht, kannst du dein Gehalt aufstocken (s.o.) .

    Und dann etwas zum Schluss:

    Wir sollten uns alle davor hüten nach einer Modernisierung Richtung modernes Familienbild zu schreien. Das wird nämlich mit ziemlicher Sicherheit dazu führen, dass unsere Besoldung niedriger und nicht höher wird. Man schaue sich die Besoldung in Bayern an und in welche Höhen dort mittlerweile das Partnereinkommen getrieben wurde.

    Bleibt zu hoffen, dass es eine Nachbesserung der Besoldung unabhängig von der Anzahl der Kinder gibt. Oder haben wir Kinderlosen wieder das Nachsehen?

    Nein, sie werden nicht das Nachsehen haben, sie haben es aktuell nicht, dann können sie es auch zukünftig nicht haben.

    Edit: Auch in Zukunft werden die familienbezogenen Besoldungsbestandteile dafür sorgen, dass es einen Unterschied zwischen kinderlosen und Beamten mit mehr oder weniger Kindern gibt.

    Das gerichtlich klar machen, nennt sich Lastenausgleich und fällt immer für denjenigen besser aus, der weniger während der Ehe erwirtschaftet hat.

    An der Stelle kann der Mann vor Gericht nichts "klarmachen".

    Das Ding ist gesetzlich geregelt und das zuständige Gericht wird sicher nicht nach Aussehen und Geschlecht entschieden haben.

    Bass 12-08 Nr. 1


    Punkt 3.1

    Die Aufsichtsmaßnahmen der Schule sind unter Berücksichtigung möglicher Gefährdung nach Alter, Entwicklungsstand und der Ausprägung des Verantwortungsbewusstseins der Schülerinnen und Schüler, bei behinderten Schülerinnen und Schülern auch nach der Art der Behinderung, auszurichten.


    Das heißt auf deine Frage bezogen von 1 bis x geht alles.

    Beides nicht so einfach.

    Das Beförderungsamt ist ab 1.8. de facto nichtig, da es keinen Vorteil mehr bietet gegenüber nichtbeförderten Kollegen. De jure besteht es aber weiter.

    Das Verfahren wie man eine Beförderungsstelle "kündigen" soll ist mit nicht bekannt. Hier wird abwechselnd von "vom Amt zurücktreten", die "Beförderung zurückgeben" oder ähnlichem gesprochen. Wie das in der Realität ablaufen soll, weiß ich nicht und habe ich auch nich nie mitbekommen.

    Das ganze nennt sich Entpflichtung und geschieht auf Antrag.

    Ich frage mich schon die ganze Zeit aus welcher Quelle du ableitest, dass es ab 1.8. de jure noch Beförderte im 1. Amt gibt?

    Ich sehe in der Bestimmung nicht den Spielraum dafür, besondere unterrichtliche Belastungen gar nicht zu berücksichtigen.
    Im pflichtgemäßen Ermessen kann man natürlich zu dem Entschluss kommen, besondere unterrichtliche Belastungen in geringerem Maß als besondere schulische Aufgaben zu berücksichtigen. Völlig unter den Tisch fallen lassen, kann man sie aber nicht.

    Regelungen, die mit der Nennung eines Ermessensspielraums eingeleitet werden, sind immer ein Stück weit auslegbar.
    Die Intention des Gesetzgebers – nämlich, dass beide Bereiche Berücksichtigung finden sollen – ist jedoch sehr offensichtlich.

    Ich habe auch nicht geschrieben, dass unterrichtliche Belastungen nicht zu berücksichtigen sind, sondern dagegen gesprochen eine Pflicht zu Entlastung von Korrekturen abzuleiten. Die gibt es schlicht nicht. Ansonsten hätte sich das schon jemand vor Gericht erstritten.

    Such mal ein Urteil, dass einem Kollegium die Entlastung von Korrekturen aufgetragen hat, ich wette du wirst keins finden.


    Die BASS verhilft ihnen aber zu ihrem Recht:
    "Die Lehrerkonferenz und die Schulleiterin oder der Schulleiter haben bei ihren Entscheidungen im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens die Belastung durch besondere schulische Aufgaben und besondere unterrichtliche Belastungen zu berücksichtigen."
    Da steht nicht "sollen" oder "können" und auch nicht "oder".
    Und das ist auch gut bedacht, denn im Gegensatz zu besonderen schulischen Aufgaben, kann man seine zwei Korrekturfächern niemals abgeben. Man ist für die Dauer seiner Dienstzeit deutlich mehr belastet.
    Besondere schulische Aufgaben werde ich mit der Zeit auch wieder los.


    Das was du schreibst, ist falsch.
    Aus dem Zitierten ergibt sich keine Pflicht Korrekturfächer zu entlasten.

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