Beiträge von Dr. Rakete

    Es gibt keine „Stufenleitungen“, das sind Abteilungsleiter. Die bekommen a14 oder A14Z, je nach Zahl der Schüler

    Ich entschuldige mich für die Verwirrung, die ich durch die irrtümliche Bezeichnung Stufenleitung gestiftet habe.

    Abteilungsleitungen in der SEK. 1 an nicht gymnasialen Schulformen sind diejenigen, deren Amt am ehesten durch A13 für alle entwertet wird.

    Hier hätte man eine Anhebung der Besoldung sicher auch gut begründet vollziehen können, wenn man den gewollt hätte.

    Dieselbe Aufgabe ist an Gymnasien, an denen die Aufgabe sicher nicht anspruchsvoller ist, mit A15 bewertet.

    Insofern schauen sie halt blöd aus dem Fenster.

    Wenn ich das richtig verstanden habe… Laut Geschäftsverteilungsplan der Gesamtschulen erhalten demnächst die „Koordinatoren A13“ eine Amtszulage.


    Was mit den „Lehrkräften im ersten Beförderungsamt“ passiert ist weiterhin unklar, da hiervon keine Rede ist.


    Verbessert mich, wenn ich falsch liege.

    Sehe ich auch so. Die wenigsten Beförderten in der Sek. 1 dürften Koordinatoren sein.

    Steht doch da? Es soll eine Amtszulage geben. Weitere Ausführungen dazu im Entwurf.

    s.o. - Der/Die normale Beförderte in der Sek. 1 geht leer aus.

    Das stimmt so allgemein nicht. Es gibt Branchen mit Überschuss und Branchen mit Mangel. Derzeit gibt es deutlich mehr Personen ohne Beschäftigung als offene Stellen in Deutschland.

    Das ist wie mit Wetter und Klima. Der aktuelle Arbeitsmarkt ist Wetter - Die Demographie ist Klima.

    2.) mehr Frauen in den Arbeitsmarkt bringen, damit Arbeitskräfte billiger werden


    Es geht nicht darum was die Mehrheit will (in manchen Fällen auch Gott sei Dank).

    Das Frauen (leider wird mit politisch immer mit Frauen argumentiert) durch die diversen Maßnahmen zur Arbeit gedrängt werden, hat weitere Gründe.

    1. Demographischer Wandel - Es fehlen schlicht die Arbeitskräfte.

    2. Die Rente 48% Eckrente ist halt nicht wirklich viel. Mal 2 geht es gerade so.

    In Zeiten in denen in denen der Osten vor einer Machtübernahme der AFD steht, ist das Alimentationsprinzip sicher nicht veraltet.

    Es soll den Beamten ermöglichen gegen die Herrschenden seine Entscheidungen allein nach Recht und Gesetz zu treffen ohne Angst um sein Auskommen zu haben.

    Der Zuschlag für Ehepartner ergibt doch vor allem aus der Pflicht diesen in der privaten Krankenkasse zu versichern.

    Nochmal zu Forderung nach höherem Kindergeld. Das was du willst, hieß in der Ampel Kindergrundsicherung. Wurde aber aufgrund der Kosten von damals (ich meine) 20 Mrd. € von CDU und FDP zu Tode torpediert.

    Und auch In der freien Wirtschaft erhalten Familien diverse Leistungen für Familien, deren Arbeitseinkommen nicht ausreichend, um ein auskömmliches Leben zu führen. Auch bei Lidl an der Kasse wird die Person die 3 Kinder hat auf ein deutlich höheres Einkommen kommen als die Person ohne Kinder.

    Und zuletzt täte es einigen hier gut ihre A13 Brille abzusetzen und sich mal vor Augen zu führen wie bitter nötig die Familienzuschläge für Beamte in den unteren Gruppen sind.
    Ob der Stammtisch die Alternative eine deutliche Erhöhung der Grundbesoldung goutiert, darf doch stark bezweifelt werden.

    Ich würd eine solche Info nicht verbreiten, wenn sie nicht einigermaßen belastbar wäre:

    https://www.komba-nrw.de/2026/04/29/bea…erinnen-8-2025/

    https://www.gdp.de/nrw/de/stories…gungsempfaenger

    Folgendes kann ich leider nicht verlinken:

    Landesregierung überträgt Tarifergebnis auf
    die Beamtinnen und Beamte des Landes

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    am 21. April 2026 hat die Landesregierung NRW im Besoldungsgespräch mit den
    Gewerkschaften und Verbänden zugesagt, die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026
    systemgerecht eins zu eins auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie
    Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen.
    Was konkret vereinbart wurde:

    • Zum 1. April 2026 werden die Tabellenentgelte um 2,8 % erhöht, mindestens jedoch um
    100 Euro; die Ausbildungsentgelte steigen um 60 Euro monatlich.
    • Zum 1. März 2027 folgt eine weitere Anhebung der Tabellenentgelte um 2 % und der
    Ausbildungsentgelte um zusätzliche 60 Euro.
    • Zum 1. Januar 2028 steigen die Tabellenentgelte nochmals um 1 % und die
    Ausbildungsentgelte um weitere 30 Euro.

    Für den Beamtenbereich ist für 2026 eine Besonderheit vorgesehen:
    Die Grundgehälter sollen für alle Besoldungsgruppen linear um 3,36 % erhöht werden.
    Hierdurch wird auch in den unteren Besoldungsgruppen die Mindestanhebung von 100 Euro
    sichergestellt und zugleich das verfassungsrechtliche Abstandsgebot beachtet.
    06/2026

    Amtszulagen und Familienzuschläge sollen im Zuge der Übertragung um 2,8 % und in den
    Folgejahren um weitere 2 % bzw. 1 % steigen. Die Anpassung der Anwärterbezüge erfolgt
    ebenfalls 1:1 mit 60€, 60€ und 30€.

    Die Landesregierung, die mit Ministerpräsident Hendrik Wüst, der Stellvertretenden
    Ministerpräsidentin Mona Neubaur, dem Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk sowie
    dem Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski an dem Gespräch teilnahm, will das
    Gesetzgebungsverfahren zügig einleiten und den Gesetzentwurf bereits im Juni in den Landtag
    einbringen. Abschlagszahlungen auf die erwartete Erhöhung sollen voraussichtlich mit den Juli
    Bezügen geleistet werden.

    Im Hinblick auf die parallellaufende Modernisierungsoffensive (vgl. Info 5/2026) wird die
    Erhöhung der Wechsel- und Schichtzulagen, wie sie in der Tarifeinigung vorgesehen ist,
    zunächst nicht auf den Beamtenbereich übertragen. Eine Erhöhung bleibt dem weiteren
    Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierungsoffensive vorbehalten.

    Zudem läuft parallel die Vorbereitung eines weiteren gesonderten Gesetzes zur Umsetzung der
    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur
    amtsangemessenen Alimentation. Auch dieses Verfahren soll im Laufe des Sommers gestartet
    werden.
    Aus Sicht der DSTG NRW, für die Landesvorsitzende Carolin Konzack an den Besoldungs
    gesprächen teilnahm, ist die 1:1-Übertragung ein wichtiges Signal. Sie zeigt, dass gemeinsamer
    gewerkschaftlicher Druck wirkt und die seit Jahren eingeforderte 1:1-Übernahme auch diesmal
    erreicht werden konnte. Mit der Umrechnung des Mindestbetrags und der Berücksichtigung des
    verfassungsrechtlich gebotenen Abstandsgebots ist zudem ein Einstieg in die Besoldungs
    strukturreform gegeben. Gleichzeitig ist klar, dass die Anpassung angesichts der anhaltenden
    Preissteigerungen die Attraktivitätsprobleme des öffentlichen Dienstes nicht vollständig löst
    und den Reallohnverlust der vergangenen Jahre nur teilweise ausgleicht.
    Selbstverständlich werden wir alle anstehenden Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und
    über neue Entwicklungen zeitnah informieren.

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