Ich frage Schüler, ob sie gerade ein medizinisches Problem haben und ob ich den Rettungsdienst rufen soll.
Gerne auch mit dem Verweis, dass der Rettungsdienst sich auch um geistig/mentale Probleme kümmert.
Beiträge von Dr. Rakete
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Spontan: Master of Education?
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Doch, sicher. Warum nicht? Zumal es hier sicher nicht um ein einziges Arbeitsblatt geht. Aber selbst wenn, dauert das so lange, wie es dauert.


Weil es in der Welt da draußen auch für bestimmte Tätigkeiten Zeitvorgaben gibt?
Glaubst du etwa, dass bei VW das Fließband angehalten wird, weil jemand sagt, ich drehe meine Schrauben mit mehr Liebe fest.
Und im H&M wird sicher dir auch nicht applaudiert werden, wenn du zum Falten eines T-Shirts 10 Minuten brauchst.
Und auch in Beamtenstuben (Arge, Finanzamt usw.) wird es sicherlich Vorgaben geben, wieviele Akten du pro Arbeitsstunden übernehmen musst. -
Dir wird eine A15 außerhalb der SL/erw. SL angeboten.
Zudem übst du Funktion bereits aus und die Stelle wurde für dich ausgeschrieben.
Dann hast du dich beworben und willst jetzt zurück ziehen?
Eine deiner ersten Sorgen war, was man im Dezernat über dich denkt, weil gesagt wurde, man habe deinen Namen mal gehört.
Hast du mal darüber nachgedacht, was man in deiner SL/Dezernat über dich denkt, wenn du zurückziehst?
Ich habe das mit mehr 4 Kindern auch geschafft, waren halt lange Abende und volle Wochenenden.
Nimm dir einen beliebigen Oliver Kahn Meme, druck ihn dir aus, kleb ihn ins Büro und mach einfach. -
Eine kollegiale Fallberatung ist bei dieser Stelle die viel sinnvollere Form der Prüfung als die Besprechung von Unterricht.
In der zukünftigen Funktion wird eine Nachbesprechung von Unterricht in Form von Beurteilung garnicht stattfinden.
Hingegen werden alle Nase lang Kollegen bei dir stehen und von dir Lösungen verlangen. -
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Falls NRW:
Du musst in NRW ein Sabbatjahr erstmal ansparen.
https://www.bra.nrw.de/system/files/m…reistellung.pdf -
Dafür sind die Verbände nicht zuständig, aber die Versorgungsstelle macht das, wenn die Gefahr einer DDU ernsthaft gegeben ist. In vielen Fällen genügt es aber schon, wenn man einfach die Mindestversorgung googlet.
Die VBE bietet das ausdrücklich an.
https://vbe-nrw.de/ueber-uns/leis…chnung-vbe-nrw/
Scheinbar wissen die selber nicht was ihre Aufgaben sind, wenn ich das nächste Mal bei denen zur Fortbildung bin, weise ich sie aber drauf hin, was ihre Aufgaben sind. -
Ich würde mir erstmal bei einem der Verbände die zu erwartende Pension berechnen lassen.
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On topic: Für die Beförderungsämter muss mMn dann auch eine Anpassung erfolgen, das Minimum sollte sein:
A13 Stelle wird zu A 13 Z
Konrektor von A13Z auf A14
Rektor von A14 auf A14 Z
Im Sek 1. Bereich gerade an Gesamtschulen ist eine Angleichung an die Strukturen des Gymnasiums fast unumgänglich, wenn man es ernst meint.
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Ein Master of Education befähigt das Referendariat abzulegen und das 2. Staatsexamen entscheidet über deine Eignung.
Wenn der Master GHR ist, bist du befähigt GHR zu unterrichten.
Wenn der Master Gym/Ges ist, ...Beide haben eine Umfang von 300 Punkten.
Wenn du den Umfang und nicht die Befähigung zum Kriterium machst, reichen 300 Punkte aus egal welchen Master aus, um direkt ins Ref zu starten. -
Du hast das System, in dem du arbeitest scheinbar noch nicht verstanden
Warum sollte ich das nicht verstanden haben?
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Es geht um Eignung und Befähigung. Wenn Umfang ein Kriterium wär, hätte Kodi mit seiner These recht.
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Das mit dem Angestellten der mich bei der Beihilfe entlastet, denke ich auch immer wieder!
Ein Service dafür wär wahrscheinlich eine echte Marktlücke. -
That escalated quickly
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Mein Gott gönnt den Kindern den freien Tag!
Stellt irgendwelchen leicht zu erledigen Aufgaben über IServ usw. und gut ist.
Angeblich planen Fellner und Maurer gerade spontane Hausbesuche bei KuK zur Kontrolle der pflichtgemäßen Durchführung der Anweisung zum Distanzunterricht.
Wo genau wohnt Fr. Fellner nochmal damit sich Kolleg*innen darauf vorbereiten können, dass es unter Umständen bei Ihnen klingelt? -
Genauso blödsinnig/sinnvoll wie die gekünstelten Begründungen, die gerne für das bisherige Besoldungssystem herangezogen werden...

Die damaligen Begründungen waren nicht gekünstelt. Die passen den Kollegen die SEK. I nach den alten Studienordnungen studierten nicht in den Kram.
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Auch der Rückgriff auf irgendwelche Studiendauern ist inhaltlich völliger Blödsinn. Allein die 4 Fächer, die ich studiert habe unterschieden sich in Aufwand und Anspruch so massiv, dass die Studiendauer eine völlig irrelevante Größe zur Beurteilung der Studiengänge ist.
Aus Unverständnis/Unkenntnis des Systems dem System Irrelevanz zu unterstellen, taugt nicht zu Kritik.
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