Lehrer nicht mehr Beamte?

  • Aber auch eine große Aufgabe und wichtig für die Gesellschaft und damit förderungswürdig und durchaus als Job zu bezeichnen.

    Anders als z.B. bei Hunden, die ebenso Wohnraum, Geld und Ressourcen benötigen. Hundehaltung ist eine Lebensweise, für die man sich aktiv entschieden hat und richtigerweise ohne Forderungen ist.

    Nee, der Hund HAT einen Job, das ist der Unterschied in der Erziehung.
    Allerdings bezahle ich in der Regel dafür, dass er seinen Job macht (also Hobbies) (und Wohnraum braucht kein Hund)

  • Dein Auffassung ist im rechtlichen Sinne ziemlich egal. Es ist ganz klar, dass es hier einen riesigen Unterschied gibt zwischen Beamten und Angestellten gibt. So lange das nicht gerichtlich überprüft wird, bleibt es dabei wie es deine Landesregierung vorgesehen hat. Von sich aus wird da kein Politiker dran gehen.

    Zum Glück (jetzt unabhängig von DIESER Diskussion) ändert sich das Rechtssystem.
    Ich darf heutzutage in vielen Ländern nicht mehr jemandem sagen "deine Auffassung ist im rechtlichen Sinne ziemlich egal, du bleibst mein Leibeigener", obwohl ich es früher konnte. Ich darf heutzutage Schwule nicht mehr von der Ehe ausschließen, obwohl es vorher gesetzlich anders war.

    Die Gesellschaft wandelt sich und wenn sich ein Land für eine natalistische Politik entscheidet: gut so. Aber für das Land und nicht für Auserwählte.
    Dass das Beamtentum bei Lehrkräften quasi nur aus Pfadabhängigkeit und sachfremden Überlegungen (Lehrermangel und Wählerstimmen) erhalten bleibt, sollte hoffentlich jedem klar sein.

  • Die Gesellschaft wandelt sich und wenn sich ein Land für eine natalistische Politik entscheidet: gut so. Aber für das Land und nicht für Auserwählte.
    Dass das Beamtentum bei Lehrkräften quasi nur aus Pfadabhängigkeit und sachfremden Überlegungen (Lehrermangel und Wählerstimmen) erhalten bleibt, sollte hoffentlich jedem klar sein.

    Für das Land geht das doch gar nicht. Also geht schon, man könnte Gesetze erlassen, die alle dazu zwingen Kinderzuschläge zu zahlen. Ich bin mir sehr sicher, dass sowas politisch niemand durchkommt.

    Oder meinst du alle im Landesdienst? Ja klar kann man machen. Meiner Meinung nach sind die hohen Zuschläge rauseilender Gehorsam der Länder wegen den Verfassungsklagen gegen die Besoldung an sich. Dass sowas auch andere Probleme erzeugt verstehe ich.

    Sicher wandeln sich Gesellschaften und damit die rechtlichen Normen um dem gerecht zu werden.

    Spielt es denn eine Rolle in der Fragen wieso Lehrkräfte beamtet sind? Ich finde nicht.

  • Für das Land geht das doch gar nicht. Also geht schon, man könnte Gesetze erlassen, die alle dazu zwingen Kinderzuschläge zu zahlen. Ich bin mir sehr sicher, dass sowas politisch niemand durchkommt.

    Kindergeld auf 500 Euro im Monat erhöhen, auf 800 ab dem dritten Kind.
    (NICHT meine Meinung, ich bin für weitestgehende Streichung des Kindergelds und Auffangen auf ganz anderen Ebenen), aber so meinte ich das "für Alle".

    Meiner Meinung nach sind die hohen Zuschläge rauseilender Gehorsam der Länder wegen den Verfassungsklagen gegen die Besoldung an sich. Dass sowas auch andere Probleme erzeugt verstehe ich.

    Da sind wir uns einig. Es ist einfacher, weil damit alle mit Kindern (durchaus die Mehrheit) erstmal keinen Grund sehen, es zu ändern (und dabei nicht daran denken, dass es nicht pensionswirksam ist, usw..

    Sicher wandeln sich Gesellschaften und damit die rechtlichen Normen um dem gerecht zu werden.

    Spielt es denn eine Rolle in der Fragen wieso Lehrkräfte beamtet sind? Ich finde nicht.

    Nö. Für mich zwei verschiedene Baustellen bzw. Diskussionen.

    - Alimentationsprinzip an sich noch zeitgemäß in der Form?
    - Verbeamtungsnotwendigkeit für welche Tätigkeiten.

    (und wenn es um die Zuschläge in NRW würde ich auch noch einige Diskussionsbaustellen sehen, natürlich ist alles ein bisschen verknüpft...)

  • Kindergeld kann man nicht streichen. Das geht nicht wegen Grundgesetz!

    Auch die Verfassung kann man ändern. Das ist alles nur Papier ;)

    Außerdem nervt mich dieser Ansatz zu definieren was gutes Erziehen ist!

    Darüber habe ich hier nichts gelesen. Darum geht es doch gerade auch gar nicht.

  • Es ist aber keine Beschäftigungsmaßnahme, sondern Unterrichtserhaltung (ich vermute, spätes Stadium einer Schwangerschaft mit nie planbarem Zeitpunkt des Ausstiegs?), und vermutlich Profil der Schule?

    In BW sind viele Gymnasien Dank G9 in Klasse 5 und 6 recht gut versorgt. Ich kenne eine Schule, die ist sieben Lehrerdeputate überversorgt. Sie war schon überversorgt, bekam aber noch Lehrer von anderen Schulen, die noch besser versorgt waren, abgeordnet.

  • https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…1bvl000109.html

    da geht es zwar ums Bürgergeld.
    Wirst du aber auch aufs Steuerrecht anwenden können.

    Die Frage war, wo das Kindergeld in der Verfassung steht. Das ist genau das gleiche wie beim Kinderzuschlag. Es steht dem Staat frei, wie er Familien unterstützen möchte.

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