Also, das mit dem Nachrücken ist in Niedersachsen möglich, wird immer einen Monat vor dem eigentlichen Termin der Einstellung bekanntgegeben. Dieser ist am 29.07.2024. Das Problem hätte man demnach früher erkennen und lösen können/müssen.
Beiträge von LadyBlondi1989
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Ich habe mein Referendariat in NRW gemacht. Der erste Tag fand normal in der Schule statt, dann hatten wir in der darauffolgenden Woche eine ganze Woche im Seminar. Alle Fortbildungen, die notwendig waren, wurden im Seminar gemacht oder eben in der Schule, aber nicht am ersten Tag. Das ist etwas verwirrend. Also, entweder werden alle Referendare in der ersten Hilfe ausgebildet, dann braucht damit die Schule nicht starten oder aber die Schule startet, ziemlich ungewöhnlich, mit einer Schilf ins neue Schuljahr, anstatt erstmal mit grundlegenden Dingen zu beginnen.
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Die Anzeige wurde laut der TE bereits erstattet. Dass sich dieser Thread so aufblähte, hatte andere Gründe. 🫣
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Dann fallen ja keine Kosten an
Genau.
Aber da sie das Geld ja gar nicht hat, kann sie auch nichts zurückzahlen. Aber ich glaube, die TE macht sich einen schönen Tag, während wir uns jetzt hier Gedanken machen zu etwas, was recht schnell gelöst sein wird 😀
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Darum gehts nicht. Mein Freund ist Rechtsanwalt. Ich hab ihn eben noch einmal gefragt, weil mich dein Fall interessiert hat.
Wenn der Schüler unter 18 ist, ist es egal, ob er das verschuldet hat.
Über 18 an Berufsschulen würde die Sache anders aussehen.
Du kannst nicht einfach das Geld einbehalten.
Das wäre Unterschlagung für eine nicht erbrachte Leistung.
Das ist vom Sachverhalt so, als ob du auf amazon etwas bestellst, das Geld abgebucht bekommt und der Verkäufer liefert nicht.
Ganz anderer Sachverhalt. Das ist auch keine Unterschlagung, in deinem Beispiel, sondern Betrug. Man gibt vor, etwas zu verkaufen und macht es dann nicht. Dann prüft die Staatsanwaltschaft, ob du vorsätzlich gehandelt hast oder nicht. Das heißt, ob die Ware überhaupt vorlag oder ob du nur vorgegeben hast, dass du ein solches Geschäft eingehen würdest.
In dem Fall der Erstellerin geht aber darum, dass Tickets nicht erstattet werden können. Fad heißt, ich erbringe eine Zahlung in dem Wissen, dass ich das Geld bei Krankheit oder was auch immer, nicht zurückbekommen werde. So, wie wenn ich eine Reise zu spät storniere.
Sie hat sich nicht selbst daran bereichert, in dem sie Geld unterschlagen hat, sondern sie hat das Geld nicht mehr. Es geht in ihrem Problem deshalb auch darum, ob und wie sie das zurückzahlen müsste.
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Der Schüler war ja schon vorher unverschämt. Man muss sich auch nicht alles bieten lassen.
Das weiß ich und ich habe auch keiner Stelle geschrieben, dass man sich alles bieten lassen muss. Ganz im Gegenteil. Ich kann der Erstellerin wie gesagt den Rat geben, grundsätzlich einmal Dinge zu hinterfragen. Das ist ein gut gemeinter Rat, ich zweifle damit ihre Kompetenz nicht an. Mir drängt sich nur auf, dass das Kernproblem woanders liegen könnte und wenn das so ist und sie das gesehen hat, könnte sich manches für sie viel einfacher gestalten.
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Hallo, ich würde mal bei Studibuch anfragen oder bei Facebook in den Gruppen fürs Referendariat. Vielleicht findet sich da ein Abnehmer.
Viele Grüße
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Ich denke, das Problem liegt ganz woanders und gar nicht so sehr bei diesem Vorfall, die Beschäftigung damit ist einfach ein Symptom von ganz anders gelagerten Zweifeln, die in Ordnung und auch vollkommen berechtigt sind. Dabei geht es auch gar nicht darum, ob ihr Fehler gemacht wurde. Ich wünsche der Erstellerin auf jeden Fall jetzt die Möglichkeit, abzuschalten und sich auf schöne Dinge zu fokussieren.
Einfach für jetzt mal denken: es gibt auch einen Weg, der am A**** vorbeiführt. Und sich schöne Ferien machen.😀
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Weißt du, ich kann dir nur sagen, dass es anstrengend ist. Verdammt anstrengend. Aber effektiv. Du hast erreichst nicht immer jeden, aber das ist normal. Versuch es, wenn du aber innerlich schon woanders bist, dann lass es vielleicht. Das musst du wissen. Wenn du sagst, dass es genau deins ist und dein Herz für diese Schüler brennt und du diese Anstrengung in Kauf nimmst und den steinigen Weg gehen willst, nimm den Schüler mit und probiere es aus.
Ich glaube, damit sind wir eigentlich am Kern deines Anliegens angekommen. Du fragst dich aufgrund dieses Vorfalles vielleicht noch mehr, ob du da richtig bist. Denk darüber nach, nicht, ob er in deine Klasse gehört oder nicht. Wenn du die Kernfrage mit ja beantwortet hast, dann hast du die Antwort auf die Frage, ob er in deine Klasse gehört, ob es die Anstrengung wert ist etc. bereits gefunden. 😉
Pädagogische Maßnahmen sind erzieherische Einwirkungen.
Ansonsten frage ich mich schon, ob du meinen Beitrag gelesen hast.Danke für deine Informationen, ich bin mir dessen aber bereits bewusst. Du kannst dich gerne weiter fragen, ich werde auf deine Anmerkungen nicht mehr eingehen.
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Der Schüler selbst hatte mir ja auch mehrfach Mails geschrieben noch Tage zuvor - daher konnte ich doch eigentlich schon davon ausgehen, dass er sich des Mediums öfter bedient, oder?
Ja, er muss da reinsehen genauso wie wir in unsere Mails schauen müssen.
Deine Gedanken drehen sich im Kreis. Geh lieber raus und mach was schönes ☺️
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Die Mail war richtig richtig krass, ich saß wirklich fassungslos vor'm PC und habe nur noch gedacht, dass, wenn der Schüler, das alles von mir denkt, was er schreibt, er in meiner Klasse fehl am Platze ist.
Schüler sind emotional und denken und sagen eine ganze Menge und das tut mitunter auch sehr weh. Aber dazu müssen wir professionell genug sein und einfach wissen, dass das (leider) dazugehört und wir uns im nächsten Schuljahr entweder der Aufgabe dieses Schülers oder eben eines anderen widmen müssen.
Man kann und sollte diesen Situationen nicht aus dem Weg gehen, deshalb würde ich das eben nicht nie mehr machen, sondern erst recht, weil die Schülerinnen und Schüler daraus lernen. Erziehen gehört dazu. Viel sprechen, aushalten und eben auch bei Dingen, die persönlich werden und nicht gehen, disziplinarisch eingreifen.
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Ich weiß, dass das an vielen Schulen so üblich ist, wie du das schilderst. Trotzdem ist es rechtswidrig. Wenn du das anders siehst, kannst du mir ja gerne sagen, wie du das aus § 53 SchulG interpretierst.
Ein Gesetz interpretieren wäre Willkür und alles andere als professionell.
Man kann sowohl pädagogische, als auch erzieherische Maßnahmen ergreifen. Je nach Dringlichkeit können diese von der SL vor der Maßnahme ausgesprochen werden. Auch eine Klassenlehrerin darf Entscheidungen zur Sicherheit der Klasse treffen. Dass diese Entscheidungen immer in Rücksprache mit der SL zu treffen sind, steht außer Frage.
Es geht hier aber nicht um den Paragraphen und erst recht nicht um dessen Interpretation, sondern um das Anliegen einer Userin.
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Der Schüler hat ja die Kollegin angeschrieben, nicht mich. Müsste die nicht auch eigentlich reagieren?
Ich dachte, er hat dich angeschrieben. Also nochmal:
Vorfall, Schüler soll sich entschuldigen, Mail von verantwortlicher Person und dir mit den Konsequenzen, Schüler taucht am Tag des Ausflugs auf, nuschelt eine Entschuldigung, wird nicht mitgenommen und will jetzt das Geld zurück.
Aus meiner Sicht können wir das noch seitenweise diskutieren. Von Seiten der Schule hat man sich richtig verhalten und der Schüler durfte ausgeschlossen werden und wurde vorab über die möglichen Konsequenzen informiert. Wenn es aufgrund des Aktionsticket kein Geld zurück gibt und sogar eine weitere betroffene Schülerin dies eingesehen hat, dann ist das so.
Vereinbare ein Gespräch, wenn das sein Wunsch ist. Nimm jemanden von der SL mit, leg ihm die Mails vor und die Erklärungen zu dem Ticket und dann dürfte die Sache erledigt sein.
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In NRW dsrf ich Schüler als Klassenlehrerin von Ausflügen ausschließen. Nur bei Klassenfahrten bedarf es eine OM. Ich darf auch Maßnahmen ergreifen, die einer OM vorweggenommen werden und dann nach Paragraph 53 aufgelistet werden, aber bereits erfolgt sind.
Es ist nämlich meine Verantwortung, dass der Ausflug gut läuft und wenn ich das nicht gewährleisten kann, darf ich SuS von diesem ausschließen.
Und nein, ich muss mich nicht kümmern, dass er die Mails liest. Er hat sich entschuldigt und wenn diese nicht ernst zu nehmen ist, darf ich ihn aus oben genannten Gründen ausschließen.
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Viele haben bei mir gejammert, weil vorher 4 gewinnt galt und im Stex halt nicht. Dafür wurde im BA/MA über die wenige Freiheit und die wenige Zeit gejammert und dass mehr Noten für die Gesamtnote zählen. Ich war zufrieden, ich habe letzteres studiert und jeder hatte was zu jammern, egal was man studiert hat.
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Ganz ehrlich? Schwierigkeit ist immer subjektiv. Danach würde ich nicht gehen. Wenn man es will, dann schafft man es auch. Beide Systeme haben Vorteile, aber auch Nachteile. Aber man wächst da rein, dann macht es keinen großen Unterschied mehr. Und auch im BA/MA System gibt es den Schock für manche im Referendariat.
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Der Schüler hat diese Mail nicht gelesen, deshalb ist er ja auchgetaucht. Hätte er eine von der Schule verhängte Ordnungsmaßnahme, die per Brief bekannt gegeben wird, bekommen, wäre er informiert gewesen.
Das würde ich so nicht unterschreiben. Bei dem Chaos, das bei manchen herrscht.
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Wie gesagt, du kannst darüber argumentieren, dass du das nicht vertrauenswürdig empfunden hast und ihn aus pädagogischen Gründen ausschließen musstest. Es ist eine Kann-Regelung, er war sich dessen bewusst und er ist verpflichtet, die Mails zu lesen. Schreib der verantwortlichen Person eine Mail mit Bitte um Rückmeldung und vielleicht auch ihn ins cc, dann sieht er, dass du dich kümmerst und um ein Gespräch bittest. Dann setzt ihr euch zusammen, mit einer weiteren Kollegin, erläutert die Gründe und schaut, wie er reagiert. Alles andere bringt nichts und nochmal: das war alles sehr schwammig formuliert, aber dennoch bist du im Recht.
Es geht auch nicht per se um die Entschuldigung. Auch ohne diese ist das ganze nicht falsch abgelaufen. Aber wenn ihm gesagt wurde, er solle sich entschuldigen, wird er diese als Argument auch vorbringen. Dann kann man daraufhin etwas entgegen.
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Es ist deine Entscheidung, ob du die Entschuldigung für ehrlich ansiehst oder nicht. Wenn du es nicht tust, dann ist das immer noch dein gutes Recht. Natürlich kann er das einwenden und sagen, er hätte sich entschuldigt. Deshalb ist es jetzt wichtig zu klären, ob ihm klar war (schriftlich!), dass er sich in einen gewissen Zeitraum zu entschuldigen hatte und nicht am Tag der Fahrt, weil das nicht mehr glaubhaft ist und er scheinbar seine eigenen Regeln macht. Das würde ich heranziehen und sagen, dass du auch deshalb die Verantwortung für seine Mitnahme nicht übernehmen konntest, weil du ihm nach dem Vorfall das Vertrauen entgegen bringen kannst, wenn er dann so wieder eigenständig handelt.
Wenn der Zeitraum schriftlich bekannt war, ist das gut und du bist da nicht verpflichtet zu gucken, dass er auch seine Mails liest.
Den Schülern wird auch bekannt gewesen sein, dass es Aktionstickets waren und das Geld eben nicht erstattet werden kann, wenn man krank ist oder man sich im Vorfeld nicht richtig verhält. Aber das ist nicht ausschlaggebend, es ist viel wichtiger, dass er deine Regeln einhält. Das heißt: Mails lesen, sich in einem Zeitraum vor der Fahrt ehrlich entschuldigen und Verantwortung für sein Verhalten übernehmen. Wenn du das nicht siehst, dann kannst du wiederum nicht die Verantwortung für ihn übernehmen und ihn ausschließen.
Ich würde da auch nicht viel drüber nachdenken, es ist unnötig und ärgerlich, aber es sind Ferien und du kommst jetzt nicht zur Ruhe. Ist doch ok, wenn er nächstes Schuljahr wieder in der Klasse ist. Du hast dir ja nichts vorzuwerfen, sondern er sich.
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Da er die Information hatte und sich hätte entschuldigen können, ist das alles ok. Er bekommt das Geld für die Kosten nicht zurück. Die Behauptung, die Mails nicht gelesen zu haben, ist da irrelevant. Es ist ihm schriftlich zugegangen und er hatte die Chance, sich zu entschuldigen und so teilzunehmen.
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