Beiträge von Emerald

    Das glaube ich ebenfalls.

    Vermutlich gibt es aber keine verbindlichen Vorgaben, inwiefern amtsärztlichen Gutachten entsprochen werden muss/kann/soll. Das sind juristisch gesehen ja Unterschiede.

    Und ob der Maßnahmenplan des BEM-Gesprächs für beide Seiten rechtlich bindend ist, weiß ich auch nicht. Damit muss sich mein Anwalt befassen.

    In einer weiteren E-Mail teilte mir die BezReg gerade mit, dass das amtsärztliche Gutachten nur eine Empfehlung sei und sie diesem nicht folgen müssten. Auch gäbe es "Versetzungen aus dienstlichen Grund" nicht.

    Sollte ich die Wiedereingliederung nicht bis Oktober an meiner Stammschule beginnen, wird die Sachbearbeiterin ein Verfahren zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand einleiten.

    Ich betraue nun meinen Anwalt mit der Auseinandersetzung.

    Danke für eure Antworten.

    Ich werde vermutlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen und/oder das Beschwerdemanagement kontaktieren, dies aber in vorheriger Absprache mit meinem Anwalt in einigen Tagen.

    In der E-Mail gestern wurde auf das amtsärztliche Gutachten mit dem Originaldatum verwiesen. Dieses liegt mir vor, da ich es 6 Wochen nach dem Termin beim Gesundheitsamt angefordert habe. Ich bin mir nicht sicher, ob man im Nachhinein ein Gutachten abändern, das Ausstellungsdatum aber belassen darf.

    Übermorgen habe ich einen Termin bei meinem "Vitamin B", durch den/die/das ich den Termin überhaupt schon bekommen habe und frage dort nach, ob das Gutachten im Nachhinein verändert wurde.

    Eine Versetzung innerhalb meiner Schulform Gesamtschule wurde mir seit Oktober nicht angeboten. Es heißt immer starr, dass ich an meine Schule zurückkehren soll.

    Es kann gut sein, dass die umliegenden Gymnasien voll besetzt sind. Sie hatten jedoch mehrere Stellen regulär für August ausgeschrieben.

    In einer Gewerkschaft bin ich nicht. Mein Personalrat hat bisher leider nichts gebracht und mich geghostet, sodass ich nicht glaube, dort viel Unterstützung bekommen zu können.

    Ich bin bzw wäre seit Oktober sofort dienstfähig, wenn ich versetzt würde. Das weiß die Bezirksregierung. Ob die mich nach all dem einfach gegen meinen Willen und unterstützende Atteste von mehreren Ärztinnen in den Ruhestand schicken können, bezweifle ich.

    Es kann gut sein, dass man keinen Präzedenzfall schaffen möchte. Mir wurde beim BEM-Gespräch ja auch gesagt, dass eingereichte Atteste grundsätzlich nicht gelesen werden. Das selbst angeforderte amtsärztliche Gutachten sollte man aber mal lesen.


    Ich habe auch schon überlegt, mich aus dem Dienst entlassen zu lassen und mir selbst eine neue Schule zu suchen. Da ich durch den Dienstunfall aber eine psychische Krankheit in meiner Krankenakte stehen habe, würde ich bestimmt nicht mehr neu verbeamtet. Daher ist dieser einfachere Weg für mich nicht möglich. Vorher wäre es problemlos möglich gewesen, da ich topfit war und in meiner Krankenakte (die mir in Papierform vorliegt) nur Erkältungen/Infekte standen.

    Ich fürchte auch, dass ich meinen Anwalt wieder aktivieren muss.

    Während ich auf den Termin beim Amtsarzt wartete, konnte er nichts tun. Und nachdem das amtsärztliche Gutachten so eindeutig positiv bzw in meinem Sinne ausgefallen ist, haben wir pausiert, da wir spätestens da mit einer Versetzung gerechnet haben.

    Und jedes Handeln des Anwalts ist für mich natürlich sehr teuer...

    Flipper79 Es wurde sich auf das von der Bezirksregierung in Auftrag gegebene amtsärztliche Gutachten berufen, jedoch wird sein Inhalt ingnoriert. [Meine Reaktion bezieht sich auf deinen letzten Satz.]

    k_19 Die Idee einer Dienstaufsichtsbeschwerde finde ich gut. Nur gegen wen soll ich sie stellen? Gegen die Personaldezernentin? Gegen meine Sachbearbeiterin? Oder gegen die Person, die mir nach Monaten heute auf meine E-Mails und Briefe geantwortet hat und eigentlich gar nicht zuständig ist? [Letzteres habe ich auf der Homepage überprüft, da mir der Name nichts sagte. Die Dame ist eigentlich für andere Gesamtschulen zuständig.]

    chilipaprika Ja. Auf dem BEM-Protokoll vom Dezember ist weiter vereinbart worden, dass eine amtsärztliche Untersuchung eingeleitet werden soll und dessen Ergebnis für meinen zukünftigen Einsatz abgewartet werden soll. Nur leider wird der Inhalt des amtsärztlichen Gutachtens vom April ignoriert (oder nicht verstanden, Stichwort Leseverständnis). Wenn ich nun eine Abordnung mit dem Ziel einer Versetzung vorschlage, überfordere ich die "Damen" ja komplett. [Die Idee ist aber gut...]

    Heute erhielt ich eine E-Mail von der Bezirksregierung, die eine Wiedereingliederung an meiner bisherigen Schule ab Oktober 2025 vorsieht. Angeblich sei es nicht möglich, eine Wiedereingliederung an einer anderen Schule zu machen.

    Das amtsärztliche Gutachten schließt die Rückkehr aber explizit aufgrund des Retraumatisierungspotenzials aus und empfiehlt dringend eine Versetzung an ein wohnortnahes Gymnasium.

    Die "Damen" der Bezirksregierung kennen den Unterschied zwischen 'normalen' Versetzungen und Versetzungen aus dienstlichen Gründen nicht.

    Also wird es so oder so nichts mit dem Wiederbeginn der Arbeit zum August, der laut eingereichten Gutachten [ja, Plural] seit Oktober 2024 (an einer anderen Schule) möglich ist/gewesen wäre. Naja.

    Wer als Beamter einen Dienstunfall hat, wird vom Arbeitgeber wirklich komplett im Regen stehengelassen.


    Ansonsten geht es mir aber sehr gut. Ich habe mein Privatleben seit mehreren Monaten wieder "belebt", treibe mehr Sport und entdecke neue Hobbies für mich.

    Ich bin ganz sicher, dass es am Ende für mich positiv ausgehen wird und wenn es eben weitere 10 Monate (oder länger) dauert bis ich endlich versetzt werde, ist das eben so.

    Ich habe mittlerweile den Eindruck, von vielen S von vorne bis hinten verar… zu werden. Hemmungslos.

    Oh ja. Ich habe vor knapp zwei Jahren gleich zwei Schüler im Unterricht erwischt, die einen "Smart Cheating Pen" benutzt haben. Auf diesem ist ein winziges Display, das man nur in einem bestimmten Winkel sieht. Das Display kann der Schüler auch ausschalten und das Einschalten so programieren, dass Andere dies nicht tun können. Also selbst wenn die Lehrkraft diesen Pen in die Hand nimmt und "rumdrückt", geht das Display nicht an. Diese Pens kosten 150€ und können mit dem Smartphone oder der Smartwatch verbunden werden.

    Nun die Frage. Ich bin ja im Krankenstand. Bin ich verpflichtet die Leistungskontrollen überhaupt durchzuschauen?

    [...]

    Was antworte ich der mobbenden Kollegin? Antworte ich überhaupt etwas?

    Erstmal drücke ich dir die Daumen, dass es sich als Fehldiagnose herausstellt.

    Nein, du musst weder korrigieren noch E-Mails schreiben im Krankenstand. Ich rate dir ganz dringend, den "netten" KuK/der "netten" SL auch gar nicht mehr zu antworten. Lies deine Dienstmails erst garnicht. Bis du Bescheid weißt was gesundheitlich bei dir Sache ist. Du bist keine schlechte Lehrerin, weil du im Krankenstand (!) nicht arbeitest. Es ist nicht dein Problem, wer die Klassenarbeit korrigiert oder Noten macht! Es wird eh sehr sehr im Sinne der SuS entschieden in diesen Fällen und alle werden notentechnisch durchgewunken werden... Aber das sollte dir egal sein.

    Ich danke allen für die Antworten!

    @Opellaner Ich hatte mit meiner behandeln den Therapeutin im Vorhinein besprochen, wie eine Wiedereingliederung ablaufen könnte bzw was für mich wichtig wäre. Die Amtsärztin hat sich dies notiert und meine Vorschläge als angemessen empfunden. Die Wiedereingleiderung wird in meinem Fall aufgrund der längeren Krankheit mehrere Monate lang dauern. Ich fange mit weniger Stunden an (etwa einer halben Stelle entsprechend) und werde dann stufenweise erhöhen, bis ich wieder bei einem vollem Stundendeputat angekommen bin. Dies soll so zumindest im amtsärztlichen Gutachten stehen. Vermutlich hält sich die Bezirksregierung daran, aber man weiß ja nie.

    lerncoachlanger Danke für deine Antwort. Es kann (leider) gut sein, dass eine Wiedereingliederung bei jedem anders läuft. Dein Tipp, direkt schriftlich die SL zu fragen wie ich im Krankheitsfall verfahren soll, werde ich zu gegebener Zeit befolgen.

    Susannea Ich bin verbeamtet (und arbeite in NRW). Daher werde ich nicht mehr krankgeschrieben sein.

    Ich bin auch aktuell (seit Monaten) nur noch krankgeschrieben, da ich auf die Versetzung warten muss.

    Hallo zusammen,

    ich habe das Forum zum Thema durchsucht, aber leider nur sehr alte oder nicht ganz passende Beiträge gefunden.

    Ich bin seit gut einem Jahr nach einem Dienstunfall erkrankt und war vor gut zwei Wochen (endlich) bei der Amtsärztin. In meinem Fall ist es so, dass laut behandelnder Ärztinnen sowie der Amtsärztin eine Versetzung an eine andere Schule erfolgen und dort die Wiedereingliederung starten soll.

    Hat jemand von euch Erfahrung mit einer Wiedereingliederung an einer neuen Schule?

    Wie lange dauert es, bis man versetzt wird?

    Von der Bezirksregierung erhalte ich leider dazu (und allgemein) keinerlei Auskunft. Sonst wäre natürlich der erste Weg, dort nachzufragen.

    Und was passiert, wenn man während der Wiedereingliederung krank ist? Also mit Zahnschmerzen, Grippe oder ähnlichem. Nicht aufgrund der Krankheit, die zum langen Ausfall geführt hat.

    Muss man dann ab dem ersten Tag zum Arzt gehen und die Diagnose dem Arbeitgeber mitteilen?

    Ich würde mich über Erfahrungen (vielleicht auch über das, was ihr bei KollegInnen mitbekommen habt) freuen.

    Du könntest schreiben: "Wichtige Info für die Vertretung: In der 10. haben wir schon Sachtextanalysen geschrieben, auch als KA. Sie müssen für die Prüfung aber noch den Vergleich von Sachtexten üben." ggf. noch ein paar Buchseiten dazu.

    Das ist eine gute Idee. Mehr sollte aber nicht geschrieben werden, denn das artet wieder in Arbeit aus.

    Ich verstehe das wirklich gut! Ich hatte letztes Jahr, als ich im April ausgefallen bin, zwei Englisch 10er Kurse.

    Aber: Du hast KollegInnen, die auch unterrichten können! Und eine Abteilungsleitung/Schulleitung. Es ist kein Hexenwerk, alte ZPs an die SuS auszuteilen und diese nach der Bearbeitung mit ihnen zu besprechen. Vertraue auf die Kompetenzen deiner KollegInnen.

    Kümmere dich um dich selbst! Es dankt dir keiner, wenn du dich (weiterhin) überarbeitest und dann vielleicht noch länger ausfällst.

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