In der Praxis macht dieser Punkt eh keinen großen Unterschied, auch in Niedersachsen werden die üblichen Fahrten durchgeführt und auch erstattet und auch in anderen Bundesländern zwingt man möglichst keine KuK, die auf keinen Fall wollen, zu Fahrtbegleitungen.
Moebius, da irrst Du gewaltig! Das ist ein großer Unterschied! Wenn man in NDS keine Fahrten unternimmt, dann weigert man sich nicht, sondern man tut etwas nicht, wozu man auch nicht verpflichtet ist. In den anderen BL kommt man in Rechtfertigungsdruck, denn man würde sich weigern, denn man täte etwas nicht, wozu man eigentlich verpflichtet ist. Auf das Wohlwollen der SL diesbezüglich angewiesen zu sein, die einen aus lauter Nächstenliebe nicht zwingt zu fahren, ist aus meiner Sicht eine ganz andere Dimension .
Zudem mag ich die Praxis nicht dass man sich so eine Fahrt erstmal genehmigen lassen muss und danach als Bittsteller auftreten Muss um sein Geld wieder zu bekommen. Ich finde daher man sollte nur selten auf Klassenfahrt/ Kursfahrt fahren. Meine Linie ist so alle 4 Jahre einmal