NRWSchule ich hatte oben vor der Eisdebatte schon einmal gefragt: welches Fehlverhalten. Auf was für ein falsches dienstlichen Verhalten bezieht sich die Dienstaufsichtsbeschwerde konkret?
(Btw: meistens verlaufen solche Beschwerden im Nichts)
NRWSchule ich hatte oben vor der Eisdebatte schon einmal gefragt: welches Fehlverhalten. Auf was für ein falsches dienstlichen Verhalten bezieht sich die Dienstaufsichtsbeschwerde konkret?
(Btw: meistens verlaufen solche Beschwerden im Nichts)
Soll ich die Eis-Postings in den passenden Thread verschieben?
Naja, könnt ihr gerne anders sehen.
Ich denke (wie Pepe), dass niemanden ein Zacken aus der Krone fällt, wenn er mal einen Gottesdienst einer anderen Religionsgemeinschaft miterlebt.)
Aber ich will das im Meckerforum ehrlich gesagt auch nicht diskutieren.
Hm, z.B. weil an der Tür kein Schild steht: "Nur für Katholiken". Die Messe darf jeder besuchen.
Religiöse Toleranz und Aussöhnung impliziert, dass man Gottesdienste anderer Religionen besuchen muss? Warum
Naja, ich finde es schon befremdlich, wenn man den Karlspreis für ...
Zitatfür sein langjähriges Eintreten für interkulturellen und interreligiösen Dialog
bekommt, aber interreligiösen Aktivitäten dann nicht mitmacht.
Was ich andersherum befremdlich finde: warum ist der Karlspreis mit einem Gottesdienst verbunden?
Darufhin kam kein sachliches Argument in der Hinsicht, sondern nur die Feststellung, ich habe mich nicht genügend mit dem Beamtenrecht beschäftigt.
10 Stunden vor dem gemeldeten und gelöschten Beitrag gab es schon eine sachliche Erklärung von CDL.
Ja genau, heute Nacht nochmal.
Hatte es gestern Abend verpasst, erst die Bilder im Whatsapp-Status von Freunden haben mich darauf gebracht. Heute Abend werde ich mal schauen.
Gott im Himmel, was ist ein Fadenstrahlrohr?
Ich hätte eine Idee. Aber das würde eher zu Biologie passen ..... Bin schon weg. 😀
In Grundschulen in NRW (lange Zeit auch A12, inzwischen steigend, Minimal Entlastungsstunden) sogar 28 Stunden.
deine Stadt zuckt mit den Achseln
Nicht meine Stadt. Ich denke aber mal, dass das aus dem von dir gestern zitierten Beitrag eindeutig hervorgeht.
Nee, muss nicht, kann aber. Wenn man der Stadt den Hinweis gar nicht gibt, erfährt man nicht, was er bewirkt
Wo liest du hier im Thread, dass ich sage, dass man nicht mit der Stadt über das Thema sprechen solle?
Wenn deren Einschätzung ist, dass es kein Konto bräuchte, weil die davon abhängigen Aktivitäten nicht wichtig genug sind, nähme ich das zur Kenntnis und wäre fertig.
Dann mach das doch und dreh uns hier nicht ständig im Kreis.
(Btw:
Die Schulträgerin ist kein Lebewesen. Sie hat weder Achseln noch Arme. Du hebst hier mal wieder auf ein völlig irrelevantes Detail ab
sowas nennt man "Personifizierung". )
Attestiere ihr doch bitte keine infantile Herangehensweise, wenn diese nicht zutrifft
Wenn du ein "wenn sie nicht will" als ansiehst attestiert, sagt das mehr über dich aus als über den Schulträger.
So stimmt das erstmal nicht
Der Lehrer muss natürlich kein Schulkonto bereitstellen. Klar. Der Schulträger kann eins bereitstellen. Er muss es aber nicht.
Und daher kann er sich achselzuckend hinstellen. (Um meinen Beitrag wieder aufzunehmen, den du gestern zitiert und falsch interpretiert hast.)
Und das kannst du drehen und wenden wie du willst.
(Anmerkung für alle, die bei O. Meiers Postings auch den Überblick verlieren. In dem von ihm gestern zitierten Beitrag ging es darum, dass der Hinweis des Lehrers "ohne Konto der Stadt keine Klassenfahrt" bei der Stadt nichts bewirken muss.
Da rede ich lieber auf Augenhöhe mit dem Schulträger. )
Das klingt schon wieder so nach unsubstantiierter Trotzreaktion.
Nein, kein Trotz bei meinem Schulträger. Keine Sorge. Wir agieren auf Augenhöhe.
Das "nicht will" schreibe ich nur, damit O.Meier endlich einsieht, dass der Schulträger genauso wenig ein Konto zur Verfügung stellen muss, wie der Lehrer. Ich könnte auch einfach nur schreiben: "er muss nicht". Bräuchte ich dann auch nicht weiter mit O. Meier diskutieren.
Ich hätte jetzt eher mich Columbo gerechnet.
Wobei ... nein. Vielleicht doch nicht.
Eben, da gibt es einen erheblichen Unterschied. Die Schulträgerin wäre zuständig. Die Lehrerin nicht.
Nein. Er "Kann" ein Konto anlegen. Er muss es nicht. Damit ist er auch nicht so wirklich zuständig. Wenn er nicht will.
Nein, eben nicht genau so. Es ist eben genau diese Symmetrie, die du behauptest oder annimmst, die es nicht gibt. Die Schulträgerin, also eine Kommune, also eine Organisationsebene des Staates, ist für die sachliche Ausstattung des Schulen zuständig. Einzelne Bürgerinnen sind das niemals.
Ich wiederhole mal zur Sicherheit, falls du es überlesen hast. Sie müssen aber genauso wenig ein Konto anlegen, wie ich ein privates nutzen muss. Sie können. Steht so im Schulgesetzt. Also: belass es dabei. Oder diskutier es mit deinem Schulträger ... aber nicht mit mir. Ich bin nicht der Schulträger.
Wir sind alle keine Juristinnen und können das somit nicht abschließend beurteilen.
Gut. Hast du sonst noch was zur Sache zur sagen? Oder wollen wir es dabei belassen? ![]()
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