Sie müssen aber genauso wenig ein Konto anlegen, wie ich ein privates nutzen muss.
So stimmt das erstmal nicht. Schule ist eine staatliche Aufgabe. Nur staatliche Stellen sind für den Betrieb der Schule zuständig.
Sie können. Steht so im Schulgesetzt.
Über die Lehrerkonten steht im Schulgesetz schon mal gar nichts. Von wegen „genau so“.
Im Schulgesetz steht aber eben auch etwas über die Aufgaben der Schulträgerin. Da sind dann einzelne Punkte — wie das Schulgebäude — hervorgehoben. Anderes ist nicht im Detail aufgezählt.
Wenn für den Schulbetrieb ein Konto erforderlich ist, ist demzufolge die Schulträgerin in der Pflicht.
Oder diskutier es mit deinem Schulträger
Wozu? Wenn mir etwas auffällt, melde ich es der Schulleiterin. Die klärt das. Zu Konten musste ich bisher nichts sagen.
Nein. Er "Kann" ein Konto anlegen. Er muss es nicht. Damit ist er auch nicht so wirklich zuständig. Wenn er nicht will.
Die Darstellung einer Ermessensabwägung wirkt auch etwas infantil auf mich.
Das "nicht will" schreibe ich nur
Schreibe doch bitte, wie es ist. Deine Darstellung deiner Schulträgerin ist etwas unklar. Attestiere ihr doch bitte keine infantile Herangehensweise, wenn diese nicht zutrifft.
dass der Schulträger genauso wenig ein Konto zur Verfügung stellen muss, wie der Lehrer.
Diese Symmetrie trifft immer noch nicht zu. Der Staat kommt staatlichen Aufgaben nach, nicht die einzelnen Bürgerrinnen. Die Stellen, an denen der Staat den Bürgerinnen Aufgaben zukommen lassen darf sind geregelt (Wahlhelferinnen, Schöffinnen, so etwas). Für den Zahlungsverkehr öffentlicher Einrichtungen können sie nicht zuständig sein.
Hier scheinen mir nach wie vor die Maßstäbe verschoben.
Bräuchte ich dann auch nicht weiter mit O. Meier diskutieren.
Das musst du ohnehin nicht.