Geldgeschäfte an Schulen

  • SH hat für Schulen strenge Regeln. Es sind laut Erlass mindestens 6 Lehrkräfte nötig um ein Schulkonto zu führen. Die Gründe dafür finden sich u.a. hier: Siehe hier

    Wenn ich richtig gelesen habe, sind es nur vier (Vier Augen plus zwei Kontrollkollegen). Sollte aber auch reichen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Nein, ich sage nur, dass er sich genauso berechtigt wie ein Lehrer auf den Standpunkt stellen kann: ich muss kein Konto anlegen.

    Nein, eben nicht genau so. Es ist eben genau diese Symmetrie, die du behauptest oder annimmst, die es nicht gibt. Die Schulträgerin, also eine Kommune, also eine Organisationsebene des Staates, ist für die sachliche Ausstattung des Schulen zuständig. Einzelne Bürgerinnen sind das niemals.


    Schule ist eine staatliche Aufgabe. Daraus leiten sich die Aufgaben der staatlichen Ebenen ab. Die Verpflichtungen der Bürgerinnen gegenüber dem Staat sind das andere.


    Konten der Schulträgerin haben eine Rechtsgrundlage. Dafür, dass staatliche Einrichtungen dich Konten von Bürgerinnen bedienen, habe ich allerdings keine gefunden.


    Nein, das ist nicht das gleiche, wenn Lehrerinnen oder Schulträgerinnen keine Konten für dienstliche Zwecke unterhalten. Das eine ist sehr viel berechtigter als das andere.


    Danke, dass du das noch mal so formuliert hast. Dadurch wird doch sehr deutlich, wie sehr die Maßstäbe verschoben sind.


    Ich glaube, du hast schon mehrfach angemerkt, dass du ja kein Jurist bist und das nicht einschätzen kannst

    Wir sind alle keine Juristinnen und können das somit nicht abschließend beurteilen. Ich meine so etwas angemerkt zu haben. Genauigkeit bei der Wiedergabe scheint bei dir auch nicht immer den gleichen Stellenwert zu haben. Insofern, müssen wir da nicht nachschauen. Falls ich bisher nicht hinreichend genau formuliert haben sollte, so bitte ich um Entschuldigung,


    Ich präzisiere: Wir sind alle keine Juristinnen und können das nicht abschließend beurteilen. Eine abschließende Beurteilung können wir vor Gericht kriegen. Erstrebenswert finde ich das nicht, also mache ich einen Bogen um Dinge, die so deutlich „Gefahr, Gefahr“ schreien.


    Natürlich sind wir aber in der Rechtsanwendung nicht völlig unerfahren, so gehört sie doch zu unseren Aufgaben. Um die Asymmetrie zwischen dienstlichen und privaten Konten zu sehen, reicht’s jedenfalls.

  • Nein, eben nicht genau so. Es ist eben genau diese Symmetrie, die du behauptest oder annimmst, die es nicht gibt. Die Schulträgerin, also eine Kommune, also eine Organisationsebene des Staates, ist für die sachliche Ausstattung des Schulen zuständig. Einzelne Bürgerinnen sind das niemals.

    Ich wiederhole mal zur Sicherheit, falls du es überlesen hast. Sie müssen aber genauso wenig ein Konto anlegen, wie ich ein privates nutzen muss. Sie können. Steht so im Schulgesetzt. Also: belass es dabei. Oder diskutier es mit deinem Schulträger ... aber nicht mit mir. Ich bin nicht der Schulträger.

    Wir sind alle keine Juristinnen und können das somit nicht abschließend beurteilen.

    Gut. Hast du sonst noch was zur Sache zur sagen? Oder wollen wir es dabei belassen? ;)

  • 1. Der Schulträger droht nicht. Er sagt nur: ich muss kein Konto anlegen.

    Sagt sie das? Nach deinen bisherigen Ausführungen macht sie geltend, dass sie kein Konto anlegen könne.

    Im Gegensatz zu: ich kann nicht auf Klassenfahrt gehen, wenn ich kein Konto vom Schulträger bekomme. Da ist schon ein gradueller Unterschied.)

    Eben, da gibt es einen erheblichen Unterschied. Die Schulträgerin wäre zuständig. Die Lehrerin nicht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Eben, da gibt es einen erheblichen Unterschied. Die Schulträgerin wäre zuständig. Die Lehrerin nicht.

    Nein. Er "Kann" ein Konto anlegen. Er muss es nicht. Damit ist er auch nicht so wirklich zuständig. Wenn er nicht will.

  • Wenn er nicht will.

    Das klingt schon wieder so nach unsubstantiierter Trotzreaktion. So etwas erwarte ich von einer staatlichen Behörde eher nicht. Gut, wir kennen deine individuelle Situation nicht. "Dein Schulträger" kann eine professionell geführte städtische Verwaltungseinheit sein - dann wäre das Verhalten eher ungewöhnlich.

    "Dein Schulträger" kann natürlich auch ein etwas einfach gestrickter Dorfbürgermeister sein, der mehr oder weniger alles selbst macht, dem man am besten beim Bier beikommt, wenn man etwas von ihm will und der halt gewisse Prinzipien hat ("Schulkonto? Nicht solange ich Bürgermeister bin!").


    Im letzteren Fall wäre dein Verhalten in der Sache verständlich.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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    • Offizieller Beitrag

    Das klingt schon wieder so nach unsubstantiierter Trotzreaktion.

    Nein, kein Trotz bei meinem Schulträger. Keine Sorge. Wir agieren auf Augenhöhe.

    Das "nicht will" schreibe ich nur, damit O.Meier endlich einsieht, dass der Schulträger genauso wenig ein Konto zur Verfügung stellen muss, wie der Lehrer. Ich könnte auch einfach nur schreiben: "er muss nicht". Bräuchte ich dann auch nicht weiter mit O. Meier diskutieren.

  • Sie müssen aber genauso wenig ein Konto anlegen, wie ich ein privates nutzen muss.

    So stimmt das erstmal nicht. Schule ist eine staatliche Aufgabe. Nur staatliche Stellen sind für den Betrieb der Schule zuständig.

    Sie können. Steht so im Schulgesetzt.

    Über die Lehrerkonten steht im Schulgesetz schon mal gar nichts. Von wegen „genau so“.


    Im Schulgesetz steht aber eben auch etwas über die Aufgaben der Schulträgerin. Da sind dann einzelne Punkte — wie das Schulgebäude — hervorgehoben. Anderes ist nicht im Detail aufgezählt.


    Wenn für den Schulbetrieb ein Konto erforderlich ist, ist demzufolge die Schulträgerin in der Pflicht.

    Oder diskutier es mit deinem Schulträger

    Wozu? Wenn mir etwas auffällt, melde ich es der Schulleiterin. Die klärt das. Zu Konten musste ich bisher nichts sagen.

    Nein. Er "Kann" ein Konto anlegen. Er muss es nicht. Damit ist er auch nicht so wirklich zuständig. Wenn er nicht will.

    Die Darstellung einer Ermessensabwägung wirkt auch etwas infantil auf mich.

    Das "nicht will" schreibe ich nur

    Schreibe doch bitte, wie es ist. Deine Darstellung deiner Schulträgerin ist etwas unklar. Attestiere ihr doch bitte keine infantile Herangehensweise, wenn diese nicht zutrifft.

    dass der Schulträger genauso wenig ein Konto zur Verfügung stellen muss, wie der Lehrer.

    Diese Symmetrie trifft immer noch nicht zu. Der Staat kommt staatlichen Aufgaben nach, nicht die einzelnen Bürgerrinnen. Die Stellen, an denen der Staat den Bürgerinnen Aufgaben zukommen lassen darf sind geregelt (Wahlhelferinnen, Schöffinnen, so etwas). Für den Zahlungsverkehr öffentlicher Einrichtungen können sie nicht zuständig sein.


    Hier scheinen mir nach wie vor die Maßstäbe verschoben.

    Bräuchte ich dann auch nicht weiter mit O. Meier diskutieren.

    Das musst du ohnehin nicht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von chilipaprika () aus folgendem Grund: Edit: Verneinungswort entsprechend User-Gedanke eingefügt.

  • Das klingt schon wieder so nach unsubstantiierter Trotzreaktion. So etwas erwarte ich von einer staatlichen Behörde eher nicht. Gut, wir kennen deine individuelle Situation nicht. "Dein Schulträger" kann eine professionell geführte städtische Verwaltungseinheit sein - dann wäre das Verhalten eher ungewöhnlich.

    Grundsätzlich ist das keine Trotzreaktion. Leider ist aber oft so, dass Land und Kommune als Schulträger sich die Aufgaben hin und her schieben. Das Land könnte eine Grundlage dafür schaffen, dass Klassenfahrtgelder über die Schulkonten abgerechnet werden (wie bei uns ins Nds.). Der Schulträger kann ein Schulkonto eröffnen. Beide werden sich sicherlich nicht darum reißen und eher mit dem Finger auf den anderen zeigen. Zu mindestens habe ich es oft in anderen Dingen so erlebt.

  • Attestiere ihr doch bitte keine infantile Herangehensweise, wenn diese nicht zutrifft

    Wenn du ein "wenn sie nicht will" als ansiehst attestiert, sagt das mehr über dich aus als über den Schulträger.


    So stimmt das erstmal nicht

    Der Lehrer muss natürlich kein Schulkonto bereitstellen. Klar. Der Schulträger kann eins bereitstellen. Er muss es aber nicht.


    Und daher kann er sich achselzuckend hinstellen. (Um meinen Beitrag wieder aufzunehmen, den du gestern zitiert und falsch interpretiert hast.)


    Und das kannst du drehen und wenden wie du willst.


    (Anmerkung für alle, die bei O. Meiers Postings auch den Überblick verlieren. In dem von ihm gestern zitierten Beitrag ging es darum, dass der Hinweis des Lehrers "ohne Konto der Stadt keine Klassenfahrt" bei der Stadt nichts bewirken muss.

    Da rede ich lieber auf Augenhöhe mit dem Schulträger. )

  • Und daher kann er sich achselzuckend hinstellen. (Um meinen Beitrag wieder aufzunehmen, den du gestern zitiert und falsch interpretiert hast.)

    Die Schulträgerin ist kein Lebewesen. Sie hat weder Achseln noch Arme. Du hebst hier mal wieder auf ein völlig irrelevantes Detail ab.


    dass der Hinweis des Lehrers "ohne Konto der Stadt keine Klassenfahrt" bei der Stadt nichts bewirken muss.

    Nee, muss nicht, kann aber. Wenn man der Stadt den Hinweis gar nicht gibt, erfährt man nicht, was er bewirkt.


    Und das kannst du drehen und wenden wie du willst.


    Muss ich gar nicht. Ich halte nach wie vor die Schulträgerin für die sachliche Ausstattung der Schulen für zuständig. Wenn deren Einschätzung ist, dass es kein Konto bräuchte, weil die davon abhängigen Aktivitäten nicht wichtig genug sind, nähme ich das zur Kenntnis und wäre fertig.


    Letztendlich ist es mir wurscht, ob du deinen Kopf hinhalten möchtest. Mein Ratschlag, insbesondere an alle anderen, ist, das nicht zu tun. Kümmert euch um wichtige Dinge ohne Risiken. Lebt euer Leben und macht eure Arbeit ordentlich. Halst euch keine Probleme auf, die ihr dann meint lösen zu müssen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Nee, muss nicht, kann aber. Wenn man der Stadt den Hinweis gar nicht gibt, erfährt man nicht, was er bewirkt

    Wo liest du hier im Thread, dass ich sage, dass man nicht mit der Stadt über das Thema sprechen solle?

    Wenn deren Einschätzung ist, dass es kein Konto bräuchte, weil die davon abhängigen Aktivitäten nicht wichtig genug sind, nähme ich das zur Kenntnis und wäre fertig.

    Dann mach das doch und dreh uns hier nicht ständig im Kreis.


    (Btw:

    Die Schulträgerin ist kein Lebewesen. Sie hat weder Achseln noch Arme. Du hebst hier mal wieder auf ein völlig irrelevantes Detail ab

    sowas nennt man "Personifizierung". )

  • Wo liest du hier im Thread, dass ich sage, dass man nicht mit der Stadt über das Thema sprechen solle?

    Du schriebst mehrfach, dass du die

    Erwähnung der Notwendigkeit eines Kontos für die Klassenfahrt als Drohung empfändest und daher gegenüber Stadt vermiedest.


    Dass du mit der Stadt im Gespräch bist, habe ich durchaus verstanden.

    Dann mach das doch

    Machte ich auch, wenn es relevant wäre. Ich hatte an unserer Schule aber noch nicht den Fall, dass ich etwas nicht machen konnte, weil die Zahlungsabwicklung nicht möglich gewesen wäre. Falls das mal passieren sollte, Anfrage an die Schulleiterin. Usw.


    Viele Foristinnen sind zufrieden, wenn sie berichtet haben, wie sie dies oder das so machen. Andere suchen einen weitergehenden Austausch, fragen, was man machen könnte oder sollte.


    Und da gebe ich dann den Rat, ohne selbst vor der Frage zu stehen, mir niemals Geld der Eltern aufs eigene Konto zu holen. NIEMALS. Begründet wurde diese klare Haltung in diesem Thread bereits. Ich führe aber gerne noch etwas aus.


    Personifizierung

    Und falls die Gestik dieser Personifizierung wirklich wichtig sein sollte: deine Stadt zuckt mit den Achseln, die fiktive Stadt in meinem Kopf verschränkt die Arme.


    Beides keine Metapher für die gute Erfüllung der Aufgaben als Schulträgerinnen, beides keine Gesten die zum pflichtgemäßen Ermessen passen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Beitrag von kleiner gruener frosch ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Ach, egal. ().
  • Für den Zahlungsverkehr öffentlicher Einrichtungen können sie zuständig sein.

    Autschibautschi, doof, dass man hier die eigenen Texte nicht mehr editieren darf. Da hat sich ein grober Fehler eingeschlichen, indem ein wichtiges Wort fehlt. Ein „nicht“.


    Also: Für den Zahlungsverkehr öffentlicher Einrichtungen können [Bürgerinnen] NICHT zuständig sein.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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