Geldgeschäfte an Schulen

  • Das Land Brandenburg hat damit eh nichts zu tun, das ist ja nicht Schulträger, der Vertragspartner der Unterkunft ist aber der Schulleiter (im Auftrag der Stadt) und die Stadt sagt aktuell, somit müssen sie nicht zahlen (der Schulleiter meint, er hätte damit ja eh nichts zu tun)

    Spätestens nach dieser Erfahrung sollte klar sein, dass von Privatpersonen verwaltete Konten für Klassenfahrten nicht infrage kommen.

  • Spätestens nach dieser Erfahrung sollte klar sein, dass von Privatpersonen verwaltete Konten für Klassenfahrten nicht infrage kommen.

    Naja, das passiert genauso selten, wie das, was wir bei nicht privat verwalteten Konten erlebt haben, dass die Busfirma mit dem Geld abgehauen ist. Etwas Restrisiko hat man immer und nein, deshalb wird man nicht keine Klassenfahrten mehr machen und andere Konten wird es nicht geben.

    Also nein, die Konsequenz zieht niemand daraus!
    Die Konsequenz die wir daraus gezogen haben, ist dass immer zwei Zugriff nun haben.

  • In Brandenburg ist es übrigens in der Regel so, dass Eltern die kostenlosen Klassenkonten (auf fremde Rechnung, wie vermerkt) führen und das klappt in 99% der Fällen sehr gut, über den 1% ärgern wir uns gerade und das hat den Förderverein vermutlich ca. 3000 Euro gekostet, aber das ist eben die Ausnahme.
    Trotzdem denke ich, dass trotz Strafanzeigen das Geld weg sein wird.

    Das ist ja auch eine großartige Lösung, offenbar.

    Zumal bei der geringen Menge an Klassen und damit an Klassenkonten 99% wirklich nicht ins Gewicht fallen dürften.

    *irony off*

  • In meinen ersten beiden Klassen Anfang der 90er Jahre haben Mütter die Klassenkasse geführt. Das war an einer Vorortschule, fast dörflich, die Mutter meiner "Einsteigerklasse" hatte schon in der KiTa den Pflegschaftsvorsitz und war allerseits bekannt, beliebt und vertrauenswürdig. Als Neuling habe ich mir somit über das Procedere keinen Kopp gemacht, es lief einfach und problemlos.

    Beim nächsten Durchgang übernahm wieder eine Mutter, die aber bei der örtlichen Sparkasse angestellt war und somit wohl genau wusste, was sie tat. Sie hat mir durchaus da schon (1993!) klar gemacht, was es für Probleme geben könnte,

    Danach habe ich nie wieder einem Elternteil die Verantwortung für die Klassenkasse gegeben und es selbst gemacht. Heute würde ich es nicht mehr tun und auch keinem empfehlen, siehe oben.

  • Das sind dann ca. 112 verschiedene Fahrten ja Jahr, die noch dazu kommen, durchschnittlich 26 Schüler, also ca. 3000 zusätzliche Einzahlungen (wenn in einer Summe gezahlt wird, sonst noch deutlich mehr), wer soll das denn verwalten und auseinander klamüsern und überwachen?!?


    Ja, wie machen das wohl Firmen wie Zalando & Co, die Millionen Zahlungen pro Jahr bekommen?

  • Ja, wie machen das wohl Firmen wie Zalando & Co, die Millionen Zahlungen pro Jahr bekommen?

    Mit vielen privaten Girokonten der Beschäftigten, sonst verliert man ja den Überblick.

  • Ja, wie machen das wohl Firmen wie Zalando & Co, die Millionen Zahlungen pro Jahr bekommen?

    Die bezahlen Angestellte und Softwareentwickler, um das zu verwalten und ziehen diese Kosten vom Umsatz ab und machten Sie steuerlich geltend.


    Das kann und macht der Schulträger nicht. Manche Schulen haben ja noch nicht mal eine Vollzeit Sekretärin.


  • da der Schulträger gar kein Konto einrichten muss. Also kann er sich dann achselzuckend hinstellen und sagen: erklärt ihr den Eltern bitte, dass ihr nicht fahren wollt. Es liegt nicht an mir.

    So sieht dann die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die sachliche Kommunikation aus. Eine (Vertreterin der) Schulträgerin mit verschränkten Armen?


    Aber Hauptsache, du drohst nicht.

    Können" ... Ich denke, damit ist sollte das Thema "Muss der Schulträger ein Konto für die Schule einrichten" abgehakt sein. Oder?

    Nö. Eigentlich nicht. Sicher, „können“ bedeutet keine Verpflichtung. Trotzdem kann eine Verpflichtung bestehen, auch ohne dass diese vermöge des Modalverbs „müssen“ expliziert wird.



    Die Schulträgerin ist nunmal die Sachaufwandsträgerin. Und wenn nunmal ohne Konto der Schulbetrieb nicht uneingeschränkt läuft, wenn (wie du schreibst) ohne Konto Teile des Schulbetriebes lahm liegen, dann sehe ich schon die Schulträgerin in der Pflicht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Und. Schon zu Beginn des Threads hat Quittengelee das Problem angesprochen, dass Eltern mit ihren Privatkonten operieren sollen. Rund 50 Seiten später wird das dann als besonders schlaue Idee präsentiert.


    Wenn auf einem Elternkonto die Kohle flöten geht, möchte ich nicht die Lehrerin gewesen sein, die die anderen Eltern schriftlich dazu aufgefordert hat, Geld auf eben jenes Konto zu überweisen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • So sieht dann die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die sachliche Kommunikation aus. Eine (Vertreterin der) Schulträgerin mit verschränkten Armen?

    Wenn du mich zitierst, solltest du auch richtig lesen.

    a) In meinem Zitat steht "kann" nicht "macht".

    b) in meinem Zitat steht "Achselzuckend". nicht "mit verschränkten Armen".


    Also vorsicht mit deinen falschen Interpretationen. Danke. ;)

  • a) In meinem Zitat steht "kann" nicht "macht".

    Stimmt.

    b) in meinem Zitat steht "Achselzuckend". nicht "mit verschränkten Armen".

    Stimmt auch. Aber ich lass’ das mal so. So oder so beschreibst du hier unter dem Label „Schulträgerin“ infantilen Trotz. Das passt nicht so ganz zu dem recht zurückhaltenden Kommunikationsstil, den du von dir selbst in der Umgekehrten Richtung einforderst.


    Du benennst gegenüber der Schulträgerin die Tatsache für Klassenfahrten ein Konto zu brauchen nicht, weil sie dir als Drohung vorkommt. Wenn die Schulträgerin umgekehrte Andeutungen macht, fändest du das OK?


    Mir scheinen wirklich die Maßstäbe verschoben.


    Schulträgerinnenkonten sind rechtlich einwandfrei und den Zuständigkeiten angemessen. Privatkonten sind beides nicht. Daraus ergibt sich der Maßstab anzulegen wäre.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Stimmt auch. Aber ich lass’ das mal so. So oder so beschreibst du hier unter dem Label „Schulzrägerin“ infantilen Trotz. Das passt nicht so ganz zu dem recht zurückhaltenden Kommunikationsstil, den du von dir selbst in der Umgekehrten Richtung einforderst.

    Nein, kein trotz. Ich sage nur, dass er sich genauso berechtigt wie ein Lehrer auf den Standpunkt stellen kann: ich muss kein Konto anlegen. Daher kommt man mit Druck nicht weiter.



    Du benennst gegenüber der Schulträgerin die Tatsache für Klassenfahrten ein Konto zu brauchen nicht, weil sie dir als Drohung vorkommt. Wenn die Schulträgerin umgekehrte Andeutungen macht, fändest du das OK?

    1. Der Schulträger droht nicht. Er sagt nur: ich muss kein Konto anlegen. (Im Gegensatz zu: ich kann nicht auf Klassenfahrt gehen, wenn ich kein Konto vom Schulträger bekomme. Da ist schon ein gradueller Unterschied.)

    2. Ich kann immer nur für mich sprechen und mein Verhalten steuern. Für das Verhalten des Gegenübers bin ich nicht verantwortlich. Wenn er drohen würde (was er nicht tut), würde ich das nicht bewerten. Seine Sache.


    Schulträgerinnenkonten sind rechtlich einwandfrei und den Zuständigkeiten angemessen. Privatkonten sind beides nicht.

    Ich glaube, du hast schon mehrfach angemerkt, dass du ja kein Jurist bist und das nicht einschätzen kannst. Oder? (Habe leider weder Zeit noch Lust hier 53 Seiten zu durchforsten. Ich muss eine Schule leiten und habe auch noch ein Leben neben dem Forum.)

  • SH hat für Schulen strenge Regeln. Es sind laut Erlass mindestens 6 Lehrkräfte nötig um ein Schulkonto zu führen. Die Gründe dafür finden sich u.a. hier: Siehe hier

    Wenn ich richtig gelesen habe, sind es nur vier (Vier Augen plus zwei Kontrollkollegen). Sollte aber auch reichen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Nein, ich sage nur, dass er sich genauso berechtigt wie ein Lehrer auf den Standpunkt stellen kann: ich muss kein Konto anlegen.

    Nein, eben nicht genau so. Es ist eben genau diese Symmetrie, die du behauptest oder annimmst, die es nicht gibt. Die Schulträgerin, also eine Kommune, also eine Organisationsebene des Staates, ist für die sachliche Ausstattung des Schulen zuständig. Einzelne Bürgerinnen sind das niemals.


    Schule ist eine staatliche Aufgabe. Daraus leiten sich die Aufgaben der staatlichen Ebenen ab. Die Verpflichtungen der Bürgerinnen gegenüber dem Staat sind das andere.


    Konten der Schulträgerin haben eine Rechtsgrundlage. Dafür, dass staatliche Einrichtungen dich Konten von Bürgerinnen bedienen, habe ich allerdings keine gefunden.


    Nein, das ist nicht das gleiche, wenn Lehrerinnen oder Schulträgerinnen keine Konten für dienstliche Zwecke unterhalten. Das eine ist sehr viel berechtigter als das andere.


    Danke, dass du das noch mal so formuliert hast. Dadurch wird doch sehr deutlich, wie sehr die Maßstäbe verschoben sind.


    Ich glaube, du hast schon mehrfach angemerkt, dass du ja kein Jurist bist und das nicht einschätzen kannst

    Wir sind alle keine Juristinnen und können das somit nicht abschließend beurteilen. Ich meine so etwas angemerkt zu haben. Genauigkeit bei der Wiedergabe scheint bei dir auch nicht immer den gleichen Stellenwert zu haben. Insofern, müssen wir da nicht nachschauen. Falls ich bisher nicht hinreichend genau formuliert haben sollte, so bitte ich um Entschuldigung,


    Ich präzisiere: Wir sind alle keine Juristinnen und können das nicht abschließend beurteilen. Eine abschließende Beurteilung können wir vor Gericht kriegen. Erstrebenswert finde ich das nicht, also mache ich einen Bogen um Dinge, die so deutlich „Gefahr, Gefahr“ schreien.


    Natürlich sind wir aber in der Rechtsanwendung nicht völlig unerfahren, so gehört sie doch zu unseren Aufgaben. Um die Asymmetrie zwischen dienstlichen und privaten Konten zu sehen, reicht’s jedenfalls.

  • Nein, eben nicht genau so. Es ist eben genau diese Symmetrie, die du behauptest oder annimmst, die es nicht gibt. Die Schulträgerin, also eine Kommune, also eine Organisationsebene des Staates, ist für die sachliche Ausstattung des Schulen zuständig. Einzelne Bürgerinnen sind das niemals.

    Ich wiederhole mal zur Sicherheit, falls du es überlesen hast. Sie müssen aber genauso wenig ein Konto anlegen, wie ich ein privates nutzen muss. Sie können. Steht so im Schulgesetzt. Also: belass es dabei. Oder diskutier es mit deinem Schulträger ... aber nicht mit mir. Ich bin nicht der Schulträger.

    Wir sind alle keine Juristinnen und können das somit nicht abschließend beurteilen.

    Gut. Hast du sonst noch was zur Sache zur sagen? Oder wollen wir es dabei belassen? ;)

  • 1. Der Schulträger droht nicht. Er sagt nur: ich muss kein Konto anlegen.

    Sagt sie das? Nach deinen bisherigen Ausführungen macht sie geltend, dass sie kein Konto anlegen könne.

    Im Gegensatz zu: ich kann nicht auf Klassenfahrt gehen, wenn ich kein Konto vom Schulträger bekomme. Da ist schon ein gradueller Unterschied.)

    Eben, da gibt es einen erheblichen Unterschied. Die Schulträgerin wäre zuständig. Die Lehrerin nicht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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