Richtig. Sie ist auch nicht dazu verpflichtet. Aber sie darf es machen. (Ich habe auch nie was anderes behauptet.)
Also gibt es folgende drei Möglichkeiten:
a) Der Schulträger (freiwillig)
b) Die Lehrkraft/ der Schulleiter (freiwillig)
c) Niemand
Alle drei Möglichkeiten gibt es. Alle wären rechtlich erlaubt. Und alle drei Möglichkeiten sind in Ordnung.
(Auch das habe ich hier im Thread nicht das erste Mal geschrieben. )
Also sollte man vielleicht so langsam mal aufhören auf mir und den anderen Lehrern herumzuhacken, die die Möglichkeit b wählen. (Und ja, wegen diesem "Andere dürfen nicht zu mehr bereit sein als ich selber möchte" drehen wir uns hier im Kreis. Dabei ist die Lösung ganz einfach.)