Nein. Dafür bekommst du sicher nicht A14. Auch nicht dafür, dass du außerhalb der rechtlichen Grundlagen handelst. Ein Privatkonto ist nun mal in den Gesetzen nicht vorgesehen.
Du hast eine Fürsorgepflicht für deine Mitarbeiterinnen, durchaus, das bedeutet auch, dass du dich gelegentlich mal mal vor sie stellen musst. Sehr wohl.
So löblich die Intention ist, so krude ist dann auch die Umsetzung.
Rechtlich sicher Verantwortung übernehmen könnte eine Schulleiterin, indem sie keine Fahrten genehmigt, wenn die Zahlungsabwicklung nicht sicher gestellt ist.
Interessant, dass du einen 11 Monate alten und 34 Seiten zurückliegenden Beitrag rauskramst.
Deine Argumentation scheitert aber weiterhin an einer Stelle: ich handele nicht außerhalb der gesetzlichen Grundlagen. Das Vorgehen ist nicht verboten. Und wenn es dem Ministerium wichtig wäre, dass ich als Schulleiter nicht so agiere, dann würden sie es verbieten.
Man sollte aber sorgfältig vorgehen. (Sowas wie mit dem Paypal-Konto vor einigen Tagen hier im Thread sollte z.B. nicht passieren.)
Du kannst es aber gerne so sehen, dass es unsicher ist und du es nicht empfehlen willst. Und es auch nicht machst. Alles gut.