Beiträge von kleiner gruener frosch

    Schrieb ich bereits: Man organisiert sich rechtzeitig weil man ja weiss, man das Sekretariat besetzt ist und wann nicht. Ist jetzt nicht so schwierig, oder?

    Dazu schrieb ich auch, dass es schwierig sein kann.

    Und wenn sie nicht da ist (ich wiederhole mich gerne) macht es irgendjemand, der sich dazu bereiterklärt. Da ist es egal, wer.

    kl. gr. frosch

    Ach ja, könntest du die "Konstruiert-Unterstellung" bitte lassen. Danke.

    Ich kann mich heute noch daran erinnern wie ich vor meinen Lehrproben zitternd vor Aufregung im Besprechungszimmer Geschirr und Backwaren hergerichtet habe und mir kommt echt die Galle hoch, wenn ich sowas hier lese. Ich hoffe du und alle anderen, die solche Traditionen als nette Gastfreundschaft hochhalten, werden bald pensioniert und diese Unsitte hat endlich ein Ende.

    Du sprichst von deiner Lehrprobe, du hast also vor deiner eigenen Lehrprobe Geschirr und Backwaren hergerichtet. Das ist ein absolutes No-Go.

    Wolfgang (der übrigens schon pensioniert ist ;) ) schrieb aber, dass die nicht betroffenen (weil nachfolgenden Referendare) das machen. Das ist nicht die Situation, wie du sie beschreibst und erlebt hast.

    Vielleicht solltest du dich daher mit deinen Wünschen auch ein wenig zurückhalten.

    Genau auf das Catering und die Dekoration der Räume ;)

    Bei Wolfgang ist das der Vorkurs der sich um die orga kümmert ... die haben dann scheinbar Luft dafür.

    Bei mir ist es die Sekretärin oder ich oder der Hausmeister.

    "Referendare aus dem Vorkurs" haben wir gar nicht und worum sich der aktuelle Referendar (von dem ich sprach) kümmert, sollte klar sein. Oder?

    Der Kaffee stammt aus der Kaffeemaschine im Lehrerzimmer und wird von der Schulleitung gestiftet, ebenso die Butterbrezel und die Kekse

    So halte ich es auch für okay. Das ich als Hausherr der Schule den Gästen bei der Prüfung was hinstelle, ist sinnvoll.

    Im Idealfall kann man dafür als Schule auch auf einen Minimal-Bewirtungs-Etat zurückgreifen.


    Und wenn nicht: die 15 € würde ich auch von meinem fürstlichen Sold bezahlen. Kein Problem. (Für mich.)

    Aber die Refs sollen sich auf das konzentrieren, was wichtig ist.

    In NRW ist das nicht rechtswidrig.

    Einziger Punkt: du darfst als Lehrer nicht nach Freiplätzen fragen. Wenn sie so angeboten werden, ist von Seiten des Ministeriums / der BezReg alles okay. Die BezReg schreibt es diese Option sogar in die Reisekosten-Abrechnung mit rein. Als Hinweis für die Abrechnung.

    Also: keine eigene Interpretation der Rechtslage auf eigenes Risiko. In NRW.

    Ich dachte, der Thread wäre aktueller. Aber egal. ;)

    Junge Lehrkräfte müssen sich kuriosem Ritual unterziehen – Arbeitsrechtler: „Da greif ich mir an den Kopf“

    Zitat


    Umso wichtiger wäre, dass die jeweilige Schulleitung den merkwürdigen Brauch von vornherein unterbindet. Auch im eigenen Interesse, denn: „Wenn eine Schulleitung so etwas nur duldet, macht sie sich nicht zwingend strafbar. Aber es ist eine Verletzung der Dienstpflicht und kann unter Umständen disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen”, sagt Fachanwalt Michael Fuhlrott.

    Naja, aber wenn die explizit dort ja abgefragt worden sind, dann fragt man doch nach, ob sie bekannt sind.

    Siehe Beitrag 66und 68 von mir.

    Es ging vieles schief und der Vater wird sich wahrscheinlich Zeit seines Lebens in den Hintern beißen, dass er da nichts gesagt hat - (wie ich vermute: im Glauben, dass es bekannt sei. Ein anderer Grund fällt mir bei aller Kreativität nicht ein.)

    Ich denke auch, dass seine Anzeige gegen die Lehrerinnen nur ein "Schuldigen suchen" aus Selbstfrust ist. Im Sinne: Irgendwer muss schuld sein - ich (also der Vater) bin es aber nicht. Klar hätte ich was sagen können, aber warum wussten die Lehrerinnen es nicht? Die sollen ihre Arbeit mal richtig machen ..... Anzeige ist raus."

    Aber unabhängig davon hat das Gericht auf Faktenlage geurteilt ... nach einem Quasi-Geständnis:

    Zitat von 4teachers


    Der Vorsitzende Richter gab den Lehrerinnen den Hinweis, so die „Rheinische Post“, dass sie mit ihren Einlassungen ein Geständnis abgelegt hätten – womöglich ohne es zu ahnen. Beide hatten eingeräumt, keine schriftlichen Abfragen getätigt und somit nicht sorgfaltspflichtgemäß gehandelt zu haben.

    StilleMitleserin:

    Die Betroffene Lehrerin hat selbst ausgesagt, das sie nicht von der Klassenlehrerin informiert worden wäre.

    Daher gehe ich davon aus, dass es Usus ist, dass die Klassenlehrer der Schule über chronische Krankheiten informiert sind.

    Aber ja, dass der Vater sich bei und nach dem Elternabend nicht geäußert hat, ist verwunderlich. Vielleicht vor dem Hintergrund "Krankheit ist ja bekannt. "

    Bzgl. Deiner Aussage mit der Akte: und das genau ist der springende Punkt, der der Lehrerin vorgeworfen wird. Sie hätte sich informieren müssen; hat aber scheinbar nicht in der Akte nachgeschaut. (Auch wenn es - siehe weiter oben - nur ein kleines Rädchen in der ganzen Geschichte gewesen ist.)

    bzgl. Verantwortung der Eltern:

    - Klar wäre es schön gewesen, wenn sie es nochmal gesagt hätten.

    "Nochmal", weil die Infos zur Krankheit in der Schule generell scheinbar schon bekannt waren ... wenn ich es richtig verstanden habe.

    Die Eltern hatten die Schule also bereits informiert und gingen daher wohl (berechtigterweise) davon aus, dass die Begleiter der Fahrt ebenfalls informiert wären.

    [Ich bin gerade unterwegs, schaue aber nachher mal nach, wo ich das gelesen hatte.]

    Ok, dann ganz direkt: Haben die Eltern im Gerichtsverfahren nachweisen können, dass sie die beteiligten Lehrkräfte auf die Krankheit ihrer Tochter aufmerksam gemacht haben?


    Wenn nein, trifft sie wohl eine Mitschuld.

    - Ich kann deine Aussage nachvollziehen.

    - Ich habe weiter oben ja auch schon geschrieben, dass das Ergebnis die Konsequenz aus vielen kleinen Fehlern war, die in der Regel für sich nicht kritisch waren ... u.a. auch dass die Eltern nichts von sich aus gesagt haben.

    Fakt ist jedoch, dass die Organisatoren der Fahrt die rechtliche Pflicht hatten, sich entsprechend zu informieren (siehe den Beitrag von Germanist). Die Eltern haben nicht die rechtliche Pflicht, die Lehrer zu informieren. Höchstens die moralische.

    Sprich: moralisch gesehen haben die Eltern definitiv eine Mitschuld.

    Rechtlich gesehen haben sie keine Mitschuld.

    Ich bin z.B. verwundert darüber, dass ihr Vorerkrankungen überhaupt abfragt. Ok, ich unterrichte ausschließlich in der Sek. 2, aber bei uns wurden Vorerkrankungen noch nie abgefragt. Warum auch? Steht ja nirgendwo in einer Verordnung, dass man dies tun muss

    Bei Diabetis geht es nicht um eine "Vorerkrankung", sondern um eine aktuelle Erkrankung zur Zeit der Klassenfahrt.

    Nein. Du kannst sie nicht verbieten.

    Verbieten kannst du nur die Nutzung (bzw. die Ablenkung) im Unterricht und natürlich das datenschutz-technisch kritische Abhören.

    Aber das Tragen und Mitbringen einer Smartwatch kannst du nicht verbieten.

    Oder ... kannst du schon. Aber sobald ein Elternteil sagt "Verbieten sie, was sie wollen - mein Kind nimmt eine Smartwatch mit" musst du als Lehrerin / musst du als Schulleiter zurückrudern.

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