Sorry Frosch, den
hast du dir verdient
Hatte ich mit gerechnet 😉
Sorry Frosch, den
hast du dir verdient
Hatte ich mit gerechnet 😉
Warum? Einige meiner KuK sehen das wie du, aber ich finde es schwer nachzuvollziehen
Weil mir der Beruf Spaß macht. Daher würde ich auch weitermachen, wenn ich es finanziell nicht müsste.
Bzgl. "Deutlich weniger" ... als ich vor 20 Jahren anfing habe ich (mit A12, als Schulleiter habe ich jetzt A14) netto deutlich weniger bekommen, wenn mich nicht alles täuscht. Ich bin trotzdem Lehrer geworden. Weil es ein schöner Beruf ist.
"pflegt grundsätzlich einen freundlichen Umgang"?
Das war die einzige Stelle, die doppeldeutig / eine Einschränkung hat
Da du das Zeugnis aber entfernt hattest, wollte ich die Stelle nicht nennen.
Grüße,
Frosch
Hm, ich habe auf den ersten Blick nichts Doppeldeutiges gelesen. Einzig über ein Wort könnte man diskutieren, da sich dahinter eine Einschränkung verbirgt.
Der politische Widerstand wird ungemütlicher in Deutschland.
Kindergarten ... mehr fällt mir zu so einem Verhalten nicht ein.
ZitatWenn eine Regierung offensichtlich nichts taugt, wird sie abgewählt. So funktioniert Politik eben. Und in der Ampel paaren sich Idiotie und Ideologie auf gefährliche Weise. Auch das ist Teil des Problems. Die alleinige Dämonisierung der AFD greift viel zu kurz und entlässt die Regierung aus ihrer Verantwortung für das derzeitige Stimmungs-Debakel.
Das Problem ist ... die Ampel taugt eine ganze Menge. Das merken nur die Menschen nicht, weil viele nicht daran interessiert sind, was jenseits ihres Tellerrands passiert.
WIrd Zeit für eine eigene Lego-Ausstellung
Guck dir mein Büro in der Schule an. ![]()
Was ist denn hier passiert? Da kommt man wieder in den Thread und auf einmal ist das hier eine Arbeitsplatzsicherheitsdiskussion geworden.
kleiner gruener frosch oder andere Moderatoren: Könnte man das Thema vielleicht auslagern? Denke, das hilft der TE nicht besonders weiter.
ich habe den Thread mal eben überflogen.
Ich müsste da nicht nur die Arbeitsplatzsicherheits-Diskussion auslagern, sondern noch ein halbes Dutzend anderer Themen.
Aber da sich der Threadersteller am 24. Dezember mit den Worten
ZitatDir auch ein schönes Weihnachtsfest! Vielleicht mal über meine Worte nachdenken. Ich hoffe, du behandelst dein näheres Umfeld nicht genauso wie du hier im Forum auftrittst.
Ich bin erstmal raus. Man liest sich vielleicht zwischen den Tagen oder im neuen Jahr!
hier im Thread verabschiedet hat und seit dem 25.12. nicht mehr online war, kann ich mir das Auslagern von ca 200 Beiträgen sparen.
Sorry. Aber danke für den Hinweis.
Back to Topic: Ich frage mich ja, wenn in den meisten Bundesländern der Tarifabschluss 1:1 an die verbeamteten Beschäftigten übertragen werden soll, ob wir es nicht dann Ende Januar mit der ersten 120 Euro Zahlung losgeht?!
Ich zitiere mal Moebius von weiter oben. Die Antwort sollte hier auch gelten.
Für die Übertragung auf Beamte ist ein Gesetz notwendig, mit dem gesamten Verfahren, das an Gesetzgebung nun mal dran hängt. Bisher gibt es noch nicht mal eine Vorlage für das entsprechende Gesetz, das ist der erste Schritt, dann kommen Einsichtsfristen, Beratung im Haushaltausschuss und dann muss das vom Landtag beschlossen werden.
Die nächste Sitzungswoche im Niedersächsischen Landtag ist in der ersten Februarhälfte, soweit ich weiß, vorher ist für Beamte also gar keine genauere Aussage möglich, der erste theoretisch mögliche Auszahlungstermin wäre dann mit den März-Bezügen, aber nur wenn es sehr schnell läuft und alles glatt geht.
Ohne die gesetzliche Übertragung keine Auszahlung. Sobald das Gesetz steht, gibt es sie. Ob das Ende Januar schon der Fall sein kann .... *schulterzuck*
Jetzt kann ich mit den Planungen zur Einrichtung weitermachen.
ich wüsste, was ich damit täte ..... ![]()
Mediator ... passt das? Ich erkenne mich wieder. (Interessanter Test.)
Nett finde ich, dass ich in die gleiche Kategorie wie Arwen, Frodo und Fox Mulder eingestuft werde. Bzw. .... in die gleiche Schublade.
Meine Beschreibung war auch gespenstig nah dran.
Ich weiß, welche Frage wir beide gleich angekreuzt haben. ![]()
Hero Tower von Panlos
(Warum? Guckt euch mal die Grundplatte an.)
Ach so.
Ne. Ferien sind auch total langweilig. Gut dass sie bald vorbei sind. *Shitstorm abwart* 😉
Schule ist schön, aber Ferien sind schöner
Nein
ZitatGrundschulen sind Höllenlöcher, in denen die Freude stirbt.
Ich weiß von einer privaten Grundschule, wo in regelmäßigen Abständen der Schulleiter wechselt. Aber meines Wissens liegt das eher daran, dass die Schulleiter es nicht mehr aushalten. Verantwortlich für die Besetzung (und damit personalverantwortlich auch im Sinne einer Aufsicht) ist aber der Trägerverein.
nd für die Forenteilnehmer, welche alles was hier geschrieben wird direkt auf sich selbst beziehen:
Wenn du deine Beiträge nicht generell meinst, solltest du das auch so schreiben und nicht pauschal schreiben "If you pay peanuts, you get monkeys. "
So solltest du dich nicht wundern, wenn man eine pauschale Aussage auch auf sich selbst bezieht. *kopfschüttel*
(Aber im letzten Beitrag ist dir das Einschränken gelungen.
)
Ok, Grundschulen sind Höllenlöcher, in denen die Freude stirbt. Besser?
Ja. Ich passe gleich mal meine Signatur an. ![]()
Zur Sache. ![]()
(1) Schulleiterinnen, Schulleiter und Lehrkräfte an Ersatzschulen bedürfen einer Unterrichtsgenehmigung des für Bildung zuständigen Ministeriums.
(2) Die Lehrkräfte sollen eine wissenschaftliche Ausbildung nachweisen, die hinter der Ausbildung der Lehrkräfte an entsprechenden öffentlichen Schulen nicht zurücksteht. In Ausnahmefällen kann auf diese Voraussetzung verzichtet werden, wenn die für die vorgesehene Beschäftigung erforderlichen Fähigkeiten durch sonstige Leistungen nachgewiesen werden.
(3) Die Genehmigung kann versagt, zurückgenommen oder widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht erfüllt sind oder wenn Tatsachen vorliegen, die bei öffentlichen Schulen einer Einstellung entgegenstehen oder eine Beendigung des Dienstverhältnisses rechtfertigen würden.
(4) Lehrkräfte, die mindestens ein Jahr der vorgeschriebenen Probezeit im öffentlichen Schuldienst abgeleistet haben, können bis zu zehn Jahren unter Fortfall der Dienstbezüge für eine Tätigkeit an Ersatzschulen in Schleswig-Holstein aus ihrem Beamtenverhältnis beurlaubt werden. Für andere Fälle der Beurlaubung bleibt § 68 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes unberührt.
(5) Für die Tätigkeit an Förderzentren in freier Trägerschaft können Lehrkräfte unter Fortzahlung der Dienstbezüge beurlaubt werden, wenn zur Deckung des Unterrichtsbedarfs anstelle der Schule in freier Trägerschaft eine entsprechende öffentliche Schule errichtet oder wesentlich erweitert werden müsste.
Ich würde es dir ja wünschen. Aber da steht, dass die Unterrichtsgenehmigung nach diesem Paragraphen für die Ersatzschulen gilt. Ich wäre da weiterhin skeptisch, dass du mit dieser Ersatzprüfung unbefristet in den Landesdienst wechseln kannst.
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