Beiträge von kleiner gruener frosch

    Es gibt allgemein bildende Gymnasien, die in der Sek II eine neu einsetzende Fremdsprache für Wechsler oder Schüler, die vorher keine zweite Fremdsprache hatten, anbieten.

    Laut dem Kultusministerium BW geht das nicht an allgemeinbildenden Gymnasien.

    • Für Schülerinnen und Schüler, die in ein allgemein bildendes Gymnasium wechseln wollen, ist Französisch ab Klasse 6 Pflicht. Schülerinnen und Schüler, die an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Gymnasien in die Oberstufe wechseln, können dies auch mit nur einer Fremdsprache. Sie müssen dann dort ab Klassenstufe 11 eine neu beginnende zweite Fremdsprache belegen, die zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife notwendig ist.

    Man muss die 2. Fremdsprache also auch schon vorher belegt haben.

    (In NRW wäre es meines Wissens z.B. möglich, in der Oberstufe noch eine 2. Fremdsprache zu belegen. oder?)

    Nein. Realschüler können nicht auf allgemeinbildenden Gymnasien wechseln. Das Abitur kann nur auf beruflichen Gymnasien erlangt werden.

    Hm, das sieht die Bildungsnavi baden-Würtembergaber anders. Demnach kann man mit dem Realschulabschluss am Gymnasium das Abitur machen.

    Zitat

    Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten

    Mit dem Bestehen der Realschulabschlussprüfung am Ende der Klasse 10 erwerbt ihr den Realschulabschluss (mittlere Reife) . Damit habt ihr verschiedene Möglichkeiten:

    • eine Berufsausbildung in Handwerk, Industrie, Handel oder Verwaltung im Rahmen einer dualen Ausbildung,

    • Besuch eines Berufskollegs; dort könnt ihr die Fachhochschulreife erwerben und eine berufliche Qualifikation oder einen Berufsabschluss (z.B. Staatlich geprüfte/r chemisch-technischer Assistent/in).

    • Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an einem beruflichen Gymnasium oder, sofern ihr zwei Fremdsprachen nachweisen könnt, an einem allgemein bildenden Gymnasium;

    • Eintritt in die Beamtenlaufbahn (mittlerer Dienst).

    Mal abgesehen davon, dass die Kosten natürlich übernommen werden müssen. Eine Teilkasko übernimmt in der Regel den Ersatz von Schutzscheiben.

    Daher könnte auch der "300 € Wert" kommen.

    Die Versicherung übernimmt es mit Ausnahme des Selbstbetrags. Und den hat das Land einfach mal pauschal auf 300 € festgelegt. (Egal wie hoch er in der Realität ist.)

    a) Könnte Herr Mustermann sich nicht einfach mal selber hier anmelden?

    b) Warum sollte man sich wegen eines "fiktiven Falles" Gedanken machen? ;)

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    In NRW würde laut einem Dienstunfall-Anzeige-Formular der bezReg Münster folgendes gelten.

    Das deckt sich also mit deinen fiktiven Aussagen aus dem Bundesland ohne Würtemberg.

    kl. gr. frosch

    P.S.: welcher fiktiver Dienstherr mach eigentlich fiktive Aussagen in einem fiktiven Fall. ;)

    Aber ja, dann wären wir wieder bei dem Elternhaus die ihre Kinder einfach mit Trainingshosen in die Schule schicken :aufgepasst: .

    Und da wären wir bei einem Punkt wo "Keine Trainingshose" Sinn machen würde.

    Wenn man als Lehrer Kinder sagt, dass sie bei kaltem Wetter (wegen der Kälte) eine warme Jacke tragen sollen, kann man sie (bei kaltem Wetter) genauso fragen, ob die Trainingshose oder so nicht etwas zu kühl sind.

    Dieses sinnvolle "Keine Trainingshose (bei kaltem Wetter)" betrifft aber

    a) alle nicht warmen Klamotten (==> im Winter sollte man auch keine Sandalen tragen. Verbietest du sie mit dem gleichen Argument im Sommer?)

    b) nicht die warmen Jahreszeiten. Da zieht das Argument nicht. Da greift höchstens dein "Das galt damals als assig" - Vorurteil, und das ist kein Argument.

    (Vielleicht sollte man also nicht den Winter-Spezialfall als generelles Argument heranziehen.)

    Oder fallt ihr um wenn Eltern auf Smartphones für ihre Kinder bestehen....

    Die Frage verstehe ich nicht.

    Meinst du im Unterricht? Da sind die natürlich nicht erlaubt, weil sie den Unterricht stören und ablenken.

    Wenn aber Eltern meinen, dass ihr Kind aufgrund der Busfahrt oder des Schulwegs besser ein Smartphone (in der Regel eh erst ab Klasse 4) oder eine dieser Kinder-Smartwatches dabei haben ... dann ist das so. Verbieten kann ich es nicht, werde ich auch nicht. Nur die Benutzung im Unterricht bzw. auf dem Schulgelände ohne Genehmigung eines Lehrers ist nicht erlaubt. Aber bevor wir das hier diskutieren ... Smartwatches und Handys sind ein anderes Thema.


    Weil die Kollegen des Regierungspräsidiums so gekleidet sind. Oder bei Besuchen der Geschäftsleitung oder des Vorstands mancher Ausbildungsunternehmen.

    Und das verstehe ich auch nicht. Mein Schulrat trägt IMHO auch Anzug. Wenn ich im Schulamt bin, trage ich trotzdem keinen. Wieso? Ich bin doch kein Spiegel.

    An offiziellen Terminen hat deine Schulleitung definitiv Anzug und Krawatte.

    Warum? Okay, ich bin "nur" Grundschul-Schulleiter. Aber warum sollte ich da eine Krawatte tragen?

    Nachtrag:

    Zu Beginn meiner Dienstzeit hatten Schulleitungsmitglieder alle noch Krawatte.

    Ich hatte noch nie eine an.

    Wie man dem Beitrag entnehmen kann: German ist Schulleitungsmitglied. Ich denke mal, er weiß, wovon er da spricht.

    Statt einer Seite mit den bekannten Noten in Ziffernform über ein Dutzend Seiten mit was aussieht wie die Partitur für ein kurzes Musikstück. Wem soll das helfen?

    Sowas nennt man "Rasterzeugnis" umd im Gegensatz zu einem reinen Notenzeugnis für die einzelnen Fächer zeigt es auf, wie gut / nicht gut die einzelnen Kompetenzen beherrscht werden. Es ist also viel genauer und weniger oberflächlich als ein reines Notenzeugnis. (Und unter diesem Gesichtspunkt wesentlich besser. )

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