<Mod-Modus>
Da gab es ja nun schon viele Threads, die man alle dafür nutzen kann, weil sie längst gekapert wurden.
Gebt kurz Bescheid, falls es hier wieder entsprechend abdriftet.
kl. gr. Gott, Moderator
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Da gab es ja nun schon viele Threads, die man alle dafür nutzen kann, weil sie längst gekapert wurden.
Gebt kurz Bescheid, falls es hier wieder entsprechend abdriftet.
kl. gr. Gott, Moderator
hätte aber als SL keine Lust auf solche Anrufe.
Dito - geht mir auch so. Lieber per EMail.
Und wenn da nicht alles drin steht, frage ich zu gegebener Zeit nach. Aber erst einmal kann ich den Plan machen.
Disclaimer:
Mit dem Rad bin ich in der Regel gegen 7 Uhr da.
Mit dem Auto spätestens gegen 6 Uhr. ![]()
Trotzdem ist Email definitiv besser.
bzgl der drei Stellen würde ich als Verantwortlicher einfach eine Mailadresse einrichten und diese entsprechend an die drei weiterleiten.
"Anrufen müssen" ist ehrlich gesagt ziemlich unpraktisch.
Krankmeldungen brauchen keine synchron Kommunikation. Das geht auch asynchron - ist sogar effizienter.
Krankmeldung per Mail wäre deutlich einfacher.
Ja, ist es. Aber im Ausgangsbeitrag soll sie sich doch auch per Email krankmelden.
Der von dir geschilderte Fall ist übrigens genau der, den ich meinte. Man merkt meistens schon nachts, ob man krank wird. Dann schickt man eben eine Mail raus und bleibt liegen.
Es ist ja klar, dass man sich immer so früh wie irgend möglich krankmeldet, damit ordentlich geplant werden kann.
Ich denke mal, dass das an der Schule nicht klar war und es deshalb diese Regelung gibt. Ist aber nur eine Vermutung.
Ich vergesse auch immer , den Tannenbaum abzubauen. Macht aber nichts - ich vergesse auch immer, ihn aufzubauen. Das passiert meistens erst am Heiligabend, wenn ich von meinen Eltern zurück komme. ![]()
Ich denke, dass man auch da oft frühzeitig Bescheid weiß (wie du schreibst).
Daher wohl die Bitte, sich bis 7 Uhr zu melden. Alles andere sind die (von dir auch zitierten) Ausnahmen. Die Regel sollte sein, dass man versucht, sich vorher abzumelden und vorab auch schon zu überlegen, ob das Kind am nächsten Morgen noch krank sein könnte. (Wie du schreibst.)
Heute Morgen streikt der Winterdienst, kam gerade auf WDR 2, so dass sogar die Rettungswagen dank Glatteis nicht mehr vorwärts kommen.
Interessant. In meinem WDR2 kam gerade nur die Meldung, dass aufgrund eines Warnstreiks evtl. der Winterdienst nicht vollständig stattfinden würde. Das klingt dann doch (inzwischen) weit weniger dramatisch als deine Meldung.
Ich sage es mal so: wenn du krank bist, weißt du es nicht erst um 9 Uhr, sondern meistens auch schon früher.
Auf der anderen Seite müsste das "es ist nicht schön, wenn sich der Plan im, Laufe des Vormittags noch einmal ändert" ganz in deinem Sinne sein. Denn wenn ein bestehender Plan noch einmal angepasst werden muss, ist es für alle Beteiligten (nicht nur für den Vertretungsplaner) Stress.
Daher macht es schon Sinn, dass die Regel ist "bis 7 Uhr melden" ... Ausnahmen, die den Plan durcheinander bringen und Stress machen, gibt es noch genug.
Wie wäre es mit der Nachmittagsaufsicht in den Gangztangs- (Grund-) Schulen?
Ach ja, noch ein Nachtrag:
Sicherlich sind die Stunden der Lehrer im Ganztag notwendig und sinnvoll. Aber wenn es zu einem Streik ohne Vorwarnzeit käme und angestellte Lehrkräfte kurzfristig und praktisch ohne Vorwarnzeit plötzlich in der OGS zwischen der 6. Stunde und 16 Uhr ausfielen und es so spontan keine Beamten als Ersatz zur Aufsicht gäbe ... würde es auf dem Rücken der OGS-Mitarbeiter ausgetragen. Die Orga der Vertretung läge im Endeffekt in der Verantwortung der OGS-Leitung, die ja meistens ein privater Träger ist (und nicht in der Hand des Schulträgers oder des Landes.
Über einen kurzen Zeitraum ist das ohne Einschränkungen der Aufsichtspflicht sicherlich durchführbar
Konsequenz: für die Eltern und Kinder - keine. Für die OGS-Mitarbeiter - mehr Stress. Aber machbar.
Womit wir wieder beim Punkt "Verhältnismäßigkeit" sind. Oder?
Wie soll der Arbeitgeber eine entsprechende Streikandrohung durch ein evtl. Gegenangebot verhindern können, wenn er gar nicht mehr reagieren kann.
Zumindest habe ich eine Lektion an der Universität gelernt: Ein Streik muß wehtun, sonst taugt er nichts!
Ich habe mal gelernt, dass ein Streik dem Arbeitgeber wehtun muss.
Ok, dann eben einen Erzwingungsstreik mit längerer Vorankündigung. Wie wäre es mit der Nachmittagsaufsicht in den Gangztangs- (Grund-) Schulen?
IMHO ist es in dem Moment in Ordnung, dass Beamte zur Aufsicht herangezogen werden ... sie dürfen nur nicht als Streikbrecher eingesetzt werden und Unterricht machen. Da der Ganztag dort ja per se "Aufsicht" ist, sollte das also unproblematisch sein.
Es dürfte also leerlaufen - es sei denn, die Beamten beteiligen sich am Streik. Wäre nicht erlaubt, aber hätte meines Wissens für die Beamten de facto keine Auswirkungen außer einem Schrieb in der Dienstakte. Wäre also möglich.
Finde ich aber auch nachvollziehbar
Wann macht den der VertRetubgsplaner den Plan?
a) ist es nicht schön, wenn sich der Plan im Laufe des Vormittags noch einmal ändert.
b) ist der Vertretungsplaner sicher auch in Unterricht und kann daher nicht zu jeder Zeit am Vormittag umplanen.
Also: für dich doof, keine Frage. Aber es ist den organisatorischen Umständen geschuldet.
3. Die Krankmeldung des Kindes muss bis 7 Uhr erfolgen
4. Bei Krankheit Abmeldung bis 7 Uhr (akzeptabel, passt schon.
Wann beginnt denn bei euch der Unterricht? Ein wenig Vorlaufzeit braucht der Vertretungsplaner nun einmal.
Und 7 Uhr wäre selbst an meiner kleinen Grundschule ein sinnvoller Zeitpunkt.
Klingt wie eine subtile Drohung. Wie sollte diese Verantwortung deiner Meinung nach aussehen? Arbeitsrechtliche Maßnahmen?
Nein, keine Drohung, sondern rein im Sinne von platty.
Die Gewerkschaft droht mit überzogenen Maßnahmen und der Arbeitgeber lenkt ein, weil der Streit sich nicht auf die Abschlussprüfungen auswirken soll.
(Wobei ich mich frage, ob eine entsprechende Streikandrohung nicht vom entsprechender Gericht nach einem Eilantrag als "überzogen" gecancelt wird.)
. Mit "richtig" meine ich solche Streiks, die dem Arbeitgeber wirklich wehtun, also gezielt Abschlußprüfungen mit kürzester Vorwarnzeit bestreiken, auch wenn dann mal ein ganzer Jahrgang nicht fertig wird vor den Sommerferien
Das tut dem Schüler weh. Nicht dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss sich dann nur überlegen, ob er zum Wohle der Schüler auf dieses Vorgejen reagiert. (Und Verantwortung zeigt.)
Aber wenn man eh schon mit kürzester Vorwarnzeit streikt, Ist eine Reaktion des Arbeitgebers zur Bereinigung der Situation in diesem Fall ja eh nicht mehr möglich.
Deutlich einfacher ist es aber sich einfach selbst krank zu melden. Da würde ich mal vorsichtig bei der Schulleitung nachfragen wie sie das sieht.
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Ob jemand krank ist, oder nicht, entscheiden im Zweifelsfall die Ärzte.
Ich kenne auch die Vorgehensweise, dass Eltern bei der Krankheit eines Kindes mit krank geschrieben werden. Vom Arzt.
Der Hinweis "einfach Krankmelden, wenn ein Kind betreut werden muss" ist aber nicht mehr nur eine rechtliche Grauzone.
Ich würde vorschlagen, auf entsprechende Vorschläge in Zukunft zu verzichten. Danke.
kl. gr. frosch, Moderator
P.S.: eigentlich müsste ich jetzt den halben Thread aufgrund der Diskussion entfernen - aber ich denke, dass dieser Beitrag ausreichen sollte, um das Thema "Krankmelden" zu beenden.
Kann man drüber streiten, ob Online-Unterricht „effektiv“ ist.
Auf jeden Fall besser als gar kein Unterricht.
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