Aber man kann davon ausgehen wie ihr, dass man Nichtschwimmer dabei hat. Interessant. Euch ist wirklich nicht zu helfen.
Man kann nicht nur davon ausgehen. Aus rechtlicher Sicht (Aufsicht) MUSS man in dem Fall sogar davon ausgehen, dass Nichtschwimmer dabei sind und entsprechend vorgehen.
Alles andere wäre grob fahrlässig.