Beiträge von kleiner gruener frosch

    Antimon, hier aber noch einmal für dich, was man unter "Amtsangemessene Alimentation" versteht:

    Die amtsangemessene Alimentation gehört zum Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 GG.

    Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.

    Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten.

    Also:

    Als Beamter übernimmst du Aufgaben für den Staat und der Staat sichert dir im Gegenzug ein angemessenes Leben / einen angemessenen Lebensstandard zu. Es geht da also nicht um explizite "Messbare Leistung", die sich 1:1 finanziell umsetzen lässt. Sondern um ein "Du arbeitest für mich und ich sorge dafür, dass du vernünftig leben kannst."

    Da ist es irgendwie naheliegend, dass der Staat natürlich nicht sagen kann, dass ein Beamter mit Kindern einen anderen Lebensstandard finanziert bekommt wie ein Beamter ohne Kinder. Eine Familie braucht also mehr Geld. Daher diese Regelung.

    Dass man generell über den Beamtenstatus diskutieren kann, dass angestellte Lehrer das doof finden oder dass Lehrer mit Kindern aus BW traurig auf NRW blicken ... kann ich verstehen.

    Aber innerhalb des Konstruktes der "amtsangemessenen Alimentation" ist das absolut nachvollziehbar, wie es ist.

    Ich find's auch mehr als bizzar. Auf die Idee, man müsste vom Arbeitgeber für mehr Kinder und den Wohnort "entschädigt" werden, können wahrscheinlich wirklich nur Lehrer kommen. Das Geld gibt's primär für erbrachte Leistung und nicht fürs einfach nur Dasein

    Das magst du so sehen. Bei Beamten in Deutschland gilt aber das Prinzip der "angemessenen Alimentation", welches Seph oben schon beschrieb.

    Wobei es dabei auch nicht ums "einfach nur Dasein" geht, wie du schreibst.

    Entsprechend müßtest Du es als Schulleiter auch auf A16 bringen können irgendwie, weil A16 das höchste Beförderungsamt im höheren Dienst ist.

    Wer weiß, was da noch alles passiert. Wäre nicht nötig (vor allem nicht an meiner kleinen Schule, aber ich rechne zumindest mit einem Anstieg auf A15. Schau'n wir mal.

    Nachtrag: ah, hier steht es. Die GS-Lehrkräfte werden nicht nur finanziell angeglichen, sondern "Kraft Gesetz in die Besoldungsgruppe A13 überführt."

    Das tut mir sehr leid für dich und euch, dass ihr sie gehen lassen musstet. :troest: Gut, dass du zumindest dabei sein konntest, so war sie nicht alleine in ihren letzten Momenten.

    Danke! Das "dabeisein" tat gut. Wahrscheinlich war es für mich im Endeffekt besser als für die Katze. Ob er davon viel mitbekommen hat - keine Ahnung. Aber es tat gut, sie in den letzten Momenten nicht alleine zu lassen.

    Sorry fürs Offtopic.

    Haustier: Grund zur Freude oder Schwerstpflegefall, der einen ans Haus fesselt?

    a) Wir sind hier bei "was mögt ihr lieber", da finde ich die Frage komisch. Du fragst ja, ob man lieber einen Grund zu Freude oder einen "Schwerstpflegefall" möchte

    b) eine unserer Katzen hat sich die letzten anderthalb Wochen auf den Weg über die Regenbogenbrücke vorbereitet und braucht nach zwei Thrombosen im letzten Jahr mehr Pflege - was u.a. dazu führte, dass wir in den Herbstferien den Urlaub gecancelt haben.

    Speziell auch in den letzten anderthalb Wochen waren wir noch stärker für sie da.

    Heute morgen ist sie in meinem Beisein gestorben.

    Natürlich war es viel Pflege in den letzten Wochen und Monaten. Und natürlich hat die Pflege, das Kümmern uns ans Haus gefesselt.

    Aber: "Freude" ist mir Sicherheit der falsche Begriff, aber es war eine Selbstverständlichkeit, dass wir das gemacht haben. Garantiert war unser Kater als Haustier (auch in den letzten Wochen) kein "Klotz am Bein".

    Und ... sorry ... ich finde deine Ausdrucksweise (und Denkweise?) hier absolut unmöglich. Oder um es mit dem kleinen Prinzen zu sagen:

    Zitat

    Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast."

    Also ich sehe das bei mir durchaus auch bei älteren Kollegen, daß da in der Freizeitkategorie gedacht wird und dann kommen so Dinge, wie: „Ich will einmal in meinem Leben am Boston-Marathon teilnehmen, aber da wir ja auf die Schulferien festgenagelt sind, geht das frühestens erst wenn ich in 30 Jahren Pensionär bin. Ob ich das dann konditionell noch schaffe? Ich denke nicht. ;(

    In NRW kann man als Lehrer auch Sonderurlaub nehmen.

    Zitat

    Staatsbürgerliche, kirchliche und sportliche Zwecke (§ 26 FrUrlV)

    Nach § 26 Abs. 1 kann für die Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen, wissenschaftlichen oder anderen beruflichen, politischen, kirchlichen, gewerkschaftlichen, karitativen, sportlichen oder ähnlichen Zwecken dienen, Urlaub unter Beschränkung auf das notwendige Maß bewilligt werden, soweit die Ausübung der Tätigkeit außerhalb der Dienstzeit nicht möglich ist und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz gilt hinsichtlich des Nachweises, ob Veranstaltungen beruflichen oder politischen Zwecken dienen, entsprechend.

    Der Urlaub darf, auch wenn er für verschiedene Zwecke bewilligt wird, insgesamt fünf Arbeitstage einschließlich Reisetage im Urlaubsjahr nicht übersteigen. In besonderen Ausnahmefällen kann Urlaub bis zu zehn Arbeitstagen einschließlich Reisetage im Urlaubsjahr bewilligt werden. Für die aktive Teilnahme an den Olympischen Spielen, sportlichen Welt- und Europameisterschaften, internationalen sportlichen Länderwettkämpfen und den dazugehörigen Vorbereitungskämpfen auf Bundesebene sowie an Europapokalwettbewerben kann darüber hinaus Urlaub bewilligt werden.

    Da steht nichts von einem Einzelwettkampf wie dem "Boston-Marathon", aber ich würde es schon generell als möglich erachten, dass man dafür vom Dienst freigestellt wird. Einfach fragen. (bzw: zählt der "Boston Marathon" als "internationaler sportlicher Länderwettkampf", auch wenn man als "Einzelperson" und nicht explizit "für sein Land" antritt.

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