Manchmal muss man es einfach nach System lernen/ üben.Ich bin nicht ( mehr) der Meinung, dass man alles aktiv entdecken muss...
Das schriftliche Dividieren ist ein Algorithmus - den muss man lernen und üben. Zu entdecken ist da nicht viel,
Manchmal muss man es einfach nach System lernen/ üben.Ich bin nicht ( mehr) der Meinung, dass man alles aktiv entdecken muss...
Das schriftliche Dividieren ist ein Algorithmus - den muss man lernen und üben. Zu entdecken ist da nicht viel,
Da auf Leuten rumzukloppen, die statt mit dem Auto das E-Bike nutzen, ist einfach nur
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Korrektur: die statt dem Fahrrad das E-Bike nutzen.
Ich glaube nicht, dass das rechtlich unter Sonderurlaub fällt.
In NRW ist es definitiv Sonderurlaub.
Wie? Nicht? Mir müssen die Kinder immer in einem Becher einen Beweis mitbringen, damit ich sicher sein kann, dass sie wirklich mussten.
kl. gr. frosch
Ich stimme Bolzbold zu.
Sowohl der Verbleib an der Schule als auch der Wechsel ist eine "Loose-Situation".
Hatte 5 Jahre lang eine 160 km-Fernbeziehung. Schön ist was anderes.
NRW: Kinderkrank-Tage ==> Sonderurlaub
Ich hatte es auch nicht auf dem Schirm gehabt, bis kürzlich mein Schulrat mal so nebenbei dazu was gesagt hat.
In NRW muss man für Kinderkranktage Sonderurlaub einreichen.
ZitatPersönliche Anlässe (§ 33 Abs. 1 und 2 FrUrlV)
Nach § 33 kann aus wichtigen persönlichen Gründen Urlaub unter Beschränkung auf das notwendige Maß gewährt werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Für die Dauer der notwendigen Abwesenheit vom Dienst bei einer amts-, vertrauens- oder versorgungsärztlich angeordneten Untersuchung oder kurzfristigen Behandlung einschließlich der Anpassung, Wiederherstellung oder Erneuerung von Körperersatzstücken ist Urlaub zu gewähren, wenn zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Gem. § 33 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 6 ist Beamt*innen bei Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren oder eines behinderten oder auf Hilfe angewiesenen Kindes Sonderurlaub von bis zu 4 Arbeitstagen im Kalenderjahr, maximal 12 Arbeitstagen im Kalenderjahr zu gewähren. Nach § 33 Abs. 1 Satz 5 können „auch halbe Urlaubstage" gewährt werden, deren Länge sich nach der Hälfte der für den jeweiligen Arbeitstag festgesetzten regelmäßigen Arbeitszeit richtet.
Bei Lehrkräften ist dabei von der für den jeweiligen Arbeitstag bestehenden Präsenzzeit auszugehen. Diese beinhaltet neben den Unterrichtszeiten auch die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen, Sprechstunden o. ä.
Finde ich okay, auch die 80% zu viel (falls du u.a. den oberen Bereich meinst).
So machst du einmal deutlich, dass es derzeit viele ToDos gibt und ein Mail-Bombing einer Mutter nicht wirklich hilfreich ist.
kl. gr. frosch
Zu b) ich meinte "keinen offiziellen Grund". Im Thread wurde ja schon geschrieben, aus welchen Gründen der Dienstweg umgangen werden kann. Das Angebot, freiwillig abgeordnet zu werden, zählt da IMHO nicht zu.
Das schreiben halt auch meist Leute, die wie ich früher schlichtweg keine Ahnung vom Pedelecfahren haben
Da Miss Othmar auf mich reagiert hat: so wie sie und du das E-Bike nutzen ist es eine Alternative zum Auto. Aus meiner Sicht machen Sie da auf jeden Fall Sinn. *daumenhoch*
Eine ordinäre Formulierung, die bedeutet, dass jemand auf die Toilette gehen möchte (seichen = pinkeln
Sprachlich gefällt mir "seichen" aber besser als "pinkeln". ![]()
Doch, dass solltest du ihr sagen.
a) Sollte es zu einer Abordnung kommen, würde eh mit Sicherheit irgendwo als Nebensatz fallen " Pausenbrot hat sich dazu bereiterklärt".
b) sehe ich keinen Grund, warum diese Information NICHT über den Dienstweg weitergegeben werden sollte.
c) ist es f0r deine Schulleitung evtl. Auch entspannter; wenn sie weiß, dass es jemanden gibt, der sich abordnen lassen würde. Aufgrund unserer massiven Unterbesetzung kann es nicht passieren, ansonsten würde mir die Möglichkeit schlaflose Nächte bereiten.
Ich find es besser sowas zu kaufen, als ein SUV. Dass sich dann einige beides kaufen ist natürlich wieder eine andere Sache
*zustimm*
platty, klar gibt es diese Alternativen.
Aber die von dir genannten Alternativen heißen "Verzicht auf die Nutzung", da es keine Nicht-Elektronische Variante (bzw. Nur Alternativen mit Gas oder so) gibt.
Beim E-Bike gibt es die nicht-Elektronische Variante. Man hat also eine entsprechende Alternative. Nichts anderes will O. Meier sagen. Danke ich.
Ich halte persönlich das E-Bike auch nur als Alternative zum Auto für sinnvoll. Jede Autofahrt, die durch ein E-Bike eingespart werden kann, ist gut.
E-Bike als "leichte Alternative zum Radfahren" ... naja. Wer's braucht. Dann will ich nur am Berg mit vollem Gepäck keine blöden Sprüche hören - die bekommen die E-Bike-Fahrer dann nämlich zurück, wenn ich sie anschließend auf flacher Strecke wieder überhole. ![]()
Es geht da nicht um "die Erzeugung elektrischen Stroms".
Was O. Meier sagen will:
das Fahrrad läuft üblicherweise ohne Strom. Die E-Variante ist Luxus.
Der PC braucht immer Strom. In Stromlos gibt es den nicht -> keine Alternative.
Das Handy braucht immer Strom. In Stromlos gibt es das nicht -> keine Alternative.
Haushaltsgeräte:
- Herd/Mikrowelle/Backofen: eher keine Alternative.
- Thermomix: da gibt es Alternativen. Der Thermomix ist auch eher Luxus.
- Warmwasser-Kocher: Keine Alternative.
- Spülmaschine: von Hand spülen. Da gibt es eine Alternative.
Und damit hat er prinzipiell schon recht.
Das E-Bike ist keine Alternative zum Fahrrad, sondern eine Alternative zum Auto.
Fragst Du jetzt mich, weil Du mich zitiert hast?
Nein, sie spricht doch explizit Gymshark an. Mehrmals. ![]()
Wie heißt der Ort?
Also in NRW muss Du dies von der Dienststelle anfordern. Automatisch passiert da meist gar nichts
Sicher? Die Urkunde und die Info kommen normalerweise immer automatisch und auch schon Wochen im Vorraus.
Zumindest kenne ich das so.
<Mod-Modus>
Der Thread ist vorerst geschlossen - ich warte auf eine PN-Reaktion der Threaderstellerin betreffs ihrer Schreibberechtigung.
kl. gr. frosch, Moderator
Neulich hieß es noch, man müsste auf jeden erscheinen, wo es gewünscht ist von euch
In NRW? In der Grundschule?
DAS wird niemand wünschen. Warum auch. Und eine Gesetzesgrundlage kenne ich dazu wirklich nicht.
Zum Relilehrer ... will niemand. Warum auch.
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