In Niedersachsen darf sie alles machen außer eigenverantwortlichen Unterricht.
Und das ist vielleicht der Grund, warum Moebius davon ausgeht, dass dies auch in NRW erlaubt wäre.
Aber (im Gegensatz zu den Aufgaben der Lehrer, wo der Vertretungsunterricht explizit erwähnt wird), gehört das Vertreten von Unterricht in NRW nicht zu den Aufgaben einer Sozialpädagogischen Fachkraft in der Schuleingangsphase.
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P.S.: auch wenn GEW und VBE natürlich keine Rechtsquelle sind, bieten sie qualifizierte Zusammenfassungen auf der rechtlichen Basis und daher kann man darauf schon verweisen und sich darauf berufen.