Beiträge von kleiner gruener frosch
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@kleinerverwirrterfrosch,
Verwirrt, weil du dich immer noch verwirrenderweise an dem Kartoffelsalat als "Wert" oder so festklammerst und dich irgendwie gerade verrennst. Und ich weiß nicht genau, wohin.
(Und wenn ich jetzt ein anderer User hier wäre, würde ich dich plonken, weil du meinen Namen verhohnepiepelt hast.
)So - ich esse mir jetzt noch ein Kartoffelsalat-Eis und gehe ins Bett.
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Ich suche für Heiligabend und die darauffolgenden Tage noch ein Rezept für Kartoffelsalateis. Mal ehrlich: Mit Mayo oder Brühe? Speck oder Würstchen? Apfel? Zwiebel? Pellkartoffeln? Und welche Eisgrundlage? Sahne?
Ey, das wollte ich gerade schreiben. Conni klaut mir mein Kartoffelsalat-Eis.
Aber jetzt mal Butter bei dem Kartoffelsalat: esst ihr lieber bayrisches Kartoffelsalat-Eis oder falsches norddeutsches-Kartoffelsalat-Eis?
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Man muss schon dem Zitatepfad folgen. Der begann damit, dass jemand meinte, SuS dürften während einer Arbeit gar nicht zur Toilette.
Hm, wenn ich dem Zitate-Pfad folge komme ich zum Startbeitrag von Rosalaune und zu ihrer Frage.
Diese wurde im gesamten Thread besprochen ... nicht nur in dem Zitat-pfad. Daher meine Aussage. " 'Notdurft versagen' " geht nicht, Aber daraus folgert nicht automatisch, dass 7 Schüler gleichzeitig zum Klo gehen."
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<Mod-Modus>
Darf ich einmal den Augenmerk von den gesamten Infos von Millie (die man diskutieren kann, aber hier nicht muss) auf ihre Frage richten?
(Danke an alle, die das reine Beantworten bereits getan haben.)
Meine Frage ist nun: Wie kann ich forcieren, dass ich endlich die Schule wechseln kann? Soweit ich weiß, muss der Schulleiter ja den Versetzungsantrag genehmigen und das wird er niemals machen. Müsste ich erst hohe Fehlzeiten ansammeln, damit das Eingliederungsmanagement aktiv wird oder was wäre noch ein Weg? Bezirkspersonalrat?
Und: Millie - das Bundesland wäre da wirklich sinnvoll.
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Don't ask, don't tell.
Nein
Aus dem von Sissymaus verlinkten Text:
ZitatBestehen Zweifel, ob eine Zuwendung als stillschweigend genehmigt gilt, ist bei der zuständigen Stelle vor der Annahme eine Zustimmung einzuholen.
Zustimmungsvorbehalt der dienstvorgesetzten Stelle
Gilt die Genehmigung nicht bereits als (stillschweigend) erteilt oder bestehen darüber Zweifel, dürfen Belohnungen und Geschenke ausnahmsweise dann angenommen werden, wenn zuvor die dienstvorgesetzte Stelle der Annahme zugestimmt hat. Für den Schulbereich ist dies die örtlich zuständige Bezirksregierung. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn eine Beeinflussung nicht zu befürchten ist. Eine Zustimmung kann auch mit einer Auflage verbunden werden, die Zuwendung an eine soziale Einrichtung, den Dienstherrn oder eine sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts weiterzugeben (Nr. 7.2 der o.g. Verwaltungsrichtlinien).
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