Beiträge von kleiner gruener frosch

    Außer der Presse ("Unterricht findet statt") und der gestrigen Aussage ("Unterrichtsausfall am 17.2.") gibt es noch nichts.

    Also würde aktuell gelten: es ist Unterricht, die Eltern entscheiden, ob der Schulweg sicher ist.

    *schulterzuck*

    Was ich mich im Moment aktuell frage:

    Heißt

    Zitat

    2021 wird ein landesweiter Unterrichtsausfall für den 17.02.2022 angeordnet.

    jetzt

    a) dass der nur für den Donnerstag gilt und morgen automatisch (wenn es keine anderen Informationen gibt) wieder Unterricht ist?

    b) dass zwar erst einmal nur für den Donnerstag gilt aber das Ministerium davon ausgeht, dass morgen alle wegbleiben, wenn es keine anderslautenden offiziellen Anweisungen gibt? (Offizielle Anweisungen, keine Pressenachricht.)

    *kopfkratz*

    Naja, spitzfindig ist die Diskussion nicht. Unterrichtsausfall ist Unterrichtsausfall.


    Frau Gebauer scheint davon (von der Email) aber nichts zu wissen.

    In zahlreichen Schulen wurde laut Ministerium am Donnerstag Distanzunterricht angeboten. «Schülerinnen und Schüler sind nicht nur verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, sie haben auch die Pflicht, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgaben der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden können», betonte das Schulministerium.

    Es liege «auch im eigenen Interesse der Schülerinnen und Schüler, eventuell von der Schule übermittelte Aufgaben zu bearbeiten und an darüber hinausgehenden Angeboten der Schulen teilzunehmen», hieß es weiter auf dpa-Anfrage. «Sofern die Schule ein Angebot für das Lernen zu Hause macht, ist das verbindlich. Allerdings können unter diesen Bedingungen keine Tests oder sonstige Leistungsüberprüfungen stattfinden.»

    btw: in der Presse heißt es, dass sie gesagt hat, dass morgen wieder normal Unterricht ist.

    Am Freitag soll der Unterricht an allen Schulen in NRW nach eintägiger sturmbedingter Pause wieder stattfinden. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) sagte am Donnerstag, man stehe weiter im engen Kontakt zum Deutschen Wetterdienst. Derzeit sehe es nicht danach aus, dass der Unterricht auch am Freitag entfallen werde.

    Müssen oder dürfen sich die immunisierten nicht mehr testen. In der Email ist es etwas widersprüchlich formuliert.

    Auf der anderen Seite: wissen wir für die Bestellung der Tests, welche Kinder geimpft sind? *unschuldig pfeif*

    Zitat
    Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (hier gelten die Regeln, die bis zu den Weihnachtsferien gültig waren). Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen.

    versus

    Zitat
    Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen

    Als Lehrer besteht heute noch immer deine Dienstpflicht. Wie gedenkst du dieser stattdessen nachzukommen?

    ich kopiere mal die Ado. Stichwort "Aufgaben und Forbildungen".

    Ich denke, da findet state-of-trance genug Aufgaben. Im Zweifelsfall bereitet er Unterricht vor.

    In der Schule wird sich wahrscheinlich nicht viel ändern. :_o_(

    Tagesschau dazu

    Über den 19. März hinaus möglich bleiben sollen "niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen" wie die Maskenpflicht etwa in Bussen und Bahnen, aber auch das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben oder Testpflichten in bestimmten Bereichen. Diese Schutzmaßnahmen sind laut Beschluss auch für Schulen und Kitas notwenig. Die Länder fordern dafür eine rechtliche Grundlage. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren im Bund werde vorbereitet.

    Also - alles im grünen Bereich. (Wenn auch nicht aus Sicht von allen.)

    sollte das Schulministerium eine klare Ansage machen.

    Ich kann mich nur wiederholen - die Ansage ist klar und deutlich. Okay, sie hätten noch explizit schreiben können "Unterrichtsausfall, es findet KEIN Distanzunterricht statt." Aber der Begriff "Unterrichtsaufall" ist eigentlich nicht interpretierbar. *kopfkratz*

    Zitat

    Deswegen schrieb ich ja, dass ich das in NRW alles sehr chaotisch finde

    chaotisch ist wirklich nichts. Also: abgesehen mal von den Schulleitern in NRW, die nicht lesen können. Die Anweisung ist klar: Unterrichtsausfall.

    Lustiges Tohuwabohu.

    Dabei fand ich die Mail eigentlich echt klar und deutlich.

    - kein Unterricht, da Unterrichtsausfall angeordnet. Also auch kein Distanzunterricht,

    - Lehrer machen Dienst, soweit möglich. Da "Dienst" für Lehrer mehr ist als Unterricht etc. vor Ort, kann das alles bedeuten. Auch "Dienst zu Hause". Als "Verpflichtung zur Anreise" würde ich es nicht sehen.

    - Notbetreuung nur für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung nicht mehr rechtzeitig erreicht. Je nach Kommunikationstool heißt das also: keine Kinder in der Notbetreuung. (Eltern, die fleckis Mail lesen, dürfen also die Kinder nicht schicken. Sie wissen ja Bescheid. ;) )

    Info der Grundschule meines Sohnes: es gibt keine Notbetreuung.

    Bei uns am BK gibt es eine Notbetreuung. Aber es wurde vorher abgemacht wer die macht, der Rest bleibt zu Hause.

    Notbetreuung gibt es nur für Kinder, deren Eltern die Information über den Unterrichtsausfall nicht bekommen haben.

    Zitat

    Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen zu gewährleisten. Bitte informieren Sie auch, soweit vorhanden, die Einrichtungen der OGS in Ihrer Schule.

    Für andere Kinder muss nichts eingerichtet werden. Sprich: wer fragt "Ist morgen Notbetreuung" weiß Bescheid.

    Interessant finde ich übrigens den Passus:

    Zitat

    Es wird ein landesweiter Unterrichtsausfall für den 17.02.2022 angeordnet.Frau Gebauer sprach bisher immer von "Distanzlernen". Hier heißt es explizit "Unterrichtsausfall". Distanzlernen findet also auch nicht statt.

Werbung