Außer der Presse ("Unterricht findet statt") und der gestrigen Aussage ("Unterrichtsausfall am 17.2.") gibt es noch nichts.
Also würde aktuell gelten: es ist Unterricht, die Eltern entscheiden, ob der Schulweg sicher ist.
*schulterzuck*
Außer der Presse ("Unterricht findet statt") und der gestrigen Aussage ("Unterrichtsausfall am 17.2.") gibt es noch nichts.
Also würde aktuell gelten: es ist Unterricht, die Eltern entscheiden, ob der Schulweg sicher ist.
*schulterzuck*
Danke. Habe mir katwarn gerade auch mal installiert. Bei mir sagt er nur "Unwetter". Kommt vielleicht noch.
Was ich mich im Moment aktuell frage:
Heißt
Zitat2021 wird ein landesweiter Unterrichtsausfall für den 17.02.2022 angeordnet.
jetzt
a) dass der nur für den Donnerstag gilt und morgen automatisch (wenn es keine anderen Informationen gibt) wieder Unterricht ist?
b) dass zwar erst einmal nur für den Donnerstag gilt aber das Ministerium davon ausgeht, dass morgen alle wegbleiben, wenn es keine anderslautenden offiziellen Anweisungen gibt? (Offizielle Anweisungen, keine Pressenachricht.)
*kopfkratz*
Naja, spitzfindig ist die Diskussion nicht. Unterrichtsausfall ist Unterrichtsausfall.
Frau Gebauer scheint davon (von der Email) aber nichts zu wissen.
In zahlreichen Schulen wurde laut Ministerium am Donnerstag Distanzunterricht angeboten. «Schülerinnen und Schüler sind nicht nur verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, sie haben auch die Pflicht, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgaben der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden können», betonte das Schulministerium.
Es liege «auch im eigenen Interesse der Schülerinnen und Schüler, eventuell von der Schule übermittelte Aufgaben zu bearbeiten und an darüber hinausgehenden Angeboten der Schulen teilzunehmen», hieß es weiter auf dpa-Anfrage. «Sofern die Schule ein Angebot für das Lernen zu Hause macht, ist das verbindlich. Allerdings können unter diesen Bedingungen keine Tests oder sonstige Leistungsüberprüfungen stattfinden.»
btw: in der Presse heißt es, dass sie gesagt hat, dass morgen wieder normal Unterricht ist.
Am Freitag soll der Unterricht an allen Schulen in NRW nach eintägiger sturmbedingter Pause wieder stattfinden. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) sagte am Donnerstag, man stehe weiter im engen Kontakt zum Deutschen Wetterdienst. Derzeit sehe es nicht danach aus, dass der Unterricht auch am Freitag entfallen werde.
In NRW soll das nicht so sein. (Also: mit den Testkassetten)
Die Schulkonferenz kann aber auch noch beschließen, dass die Tests in der Schule stattfinden.
Die Änderung des Testverfahrens hin zur verschärft-geplanten Durchseuchung ist übrigens eine Reaktion auf die Belastungssituation der Schulen / Schulleiter. *seufz*
Dein erstes Zitat bezog sich auch auf weiterführende Schulen, das zweite auf Grundschulen.
Hm, es ist zumindest allgemein formuliert und nicht auf die weiterführenden Schulen bezogen.
Müssen oder dürfen sich die immunisierten nicht mehr testen. In der Email ist es etwas widersprüchlich formuliert.
Auf der anderen Seite: wissen wir für die Bestellung der Tests, welche Kinder geimpft sind? *unschuldig pfeif*
ZitatWer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (hier gelten die Regeln, die bis zu den Weihnachtsferien gültig waren). Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen.
versus
ZitatAb Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen
Da finde ich heute zu unterrichten deutlich sinnvoller
Mag ja sein, dass du das so findest - aber das heißt nicht, dass andere der Dienstpflicht nicht problemlos auf andere Art und Weise nachkommen können.
Als Lehrer besteht heute noch immer deine Dienstpflicht. Wie gedenkst du dieser stattdessen nachzukommen?
ich kopiere mal die Ado. Stichwort "Aufgaben und Forbildungen".
ZitatAlles anzeigen(1) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die üblichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sie überwachen z.B. die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen, Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B. außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten, Schulfeste).
(2) Die Lehrerinnen und Lehrer führen im Rahmen der Aufsichtspflicht der Schule Aufsicht.
(3) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehört es auch, Vertretungsaufgaben zu übernehmen, an Konferenzen und Dienstbesprechungen teilzunehmen sowie an der Vorbereitung des neuen Schuljahres mitzuwirken.
(4) Lehrerinnen und Lehrer stimmen sich in der pädagogischen Arbeit miteinander ab und arbeiten zusammen (§ 57 Absatz 2 Satz 2 SchulG). Sie wirken an der Qualitätsentwicklung und -sicherung schulischer Arbeit sowie an der Gestaltung des Schullebens mit (§§ 3 Absatz 4, 57 Absatz 2 Satz 1 SchulG).
(5) Lehrerinnen und Lehrer können verpflichtet werden, als Ausbildungslehrerinnen und -lehrer an der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) und bei den Praxiselementen des Lehramtsstudiums (§ 12 LABG - BASS 1-8) sowie als Prüfer an staatlichen Prüfungen und in Prüfungsausschüssen nach § 40 Absatz 2 BBiG und § 34 Absatz 2 HwO mitzuwirken.
§ 11
Fortbildung
(1) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an schulinternen und schulexternen dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen (§ 57 Absatz 3 SchulG, § 17 LVO). Dabei ist das Schulprogramm zu berücksichtigen.
Ich denke, da findet state-of-trance genug Aufgaben. Im Zweifelsfall bereitet er Unterricht vor.
In der Schule wird sich wahrscheinlich nicht viel ändern.
Tagesschau dazu
Über den 19. März hinaus möglich bleiben sollen "niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen" wie die Maskenpflicht etwa in Bussen und Bahnen, aber auch das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben oder Testpflichten in bestimmten Bereichen. Diese Schutzmaßnahmen sind laut Beschluss auch für Schulen und Kitas notwenig. Die Länder fordern dafür eine rechtliche Grundlage. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren im Bund werde vorbereitet.
Also - alles im grünen Bereich. (Wenn auch nicht aus Sicht von allen.)
Hm, in NRW wären die BKs (korrigiert mich) dem Kreis unterstellt. Also würde hier das gelten, was der Kreis vorgibt. Keine Ahnung, wie das bei euch ist.
aber nicht in der Primarstufe.
Natürlich gerade da. Da purzeln die Kinder doch ständig übereinander. Ohne Masken kann man den Kindern auch gleich Omikron auf nem Butterbrot servieren. (*kopfkratz* Wäre das eigentlich dann infektiös? )
Ja, natürlich, aber was ist schlimmer, ein paar Tage "Erkältung" oder die gesamte Schulzeit mit Masken verbringen zu müssen
a) Bei uns in NRW geht Corona erst 2 Jahre. Das ist mitnichten die ganze Schulzeit.
b) Corona ist nicht "ein paar Tage Erkältung".
Wie wäre es mal mit weniger Über- und Untertreibung. *kopfschüttel*
sollte das Schulministerium eine klare Ansage machen.
Ich kann mich nur wiederholen - die Ansage ist klar und deutlich. Okay, sie hätten noch explizit schreiben können "Unterrichtsausfall, es findet KEIN Distanzunterricht statt." Aber der Begriff "Unterrichtsaufall" ist eigentlich nicht interpretierbar. *kopfkratz*
Und denkst du auch an die Kinder
Laleona? Ja, tut sie. Kinder können sich nämlich auch anstecken. Trotz Impfung.
ZitatDeswegen schrieb ich ja, dass ich das in NRW alles sehr chaotisch finde
chaotisch ist wirklich nichts. Also: abgesehen mal von den Schulleitern in NRW, die nicht lesen können. Die Anweisung ist klar: Unterrichtsausfall.
Lustiges Tohuwabohu.
Dabei fand ich die Mail eigentlich echt klar und deutlich.
- kein Unterricht, da Unterrichtsausfall angeordnet. Also auch kein Distanzunterricht,
- Lehrer machen Dienst, soweit möglich. Da "Dienst" für Lehrer mehr ist als Unterricht etc. vor Ort, kann das alles bedeuten. Auch "Dienst zu Hause". Als "Verpflichtung zur Anreise" würde ich es nicht sehen.
- Notbetreuung nur für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung nicht mehr rechtzeitig erreicht. Je nach Kommunikationstool heißt das also: keine Kinder in der Notbetreuung. (Eltern, die fleckis Mail lesen, dürfen also die Kinder nicht schicken. Sie wissen ja Bescheid.
)
Info der Grundschule meines Sohnes: es gibt keine Notbetreuung.
Bei uns am BK gibt es eine Notbetreuung. Aber es wurde vorher abgemacht wer die macht, der Rest bleibt zu Hause.
Notbetreuung gibt es nur für Kinder, deren Eltern die Information über den Unterrichtsausfall nicht bekommen haben.
ZitatFür Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen zu gewährleisten. Bitte informieren Sie auch, soweit vorhanden, die Einrichtungen der OGS in Ihrer Schule.
Für andere Kinder muss nichts eingerichtet werden. Sprich: wer fragt "Ist morgen Notbetreuung" weiß Bescheid.
Danke, Bolzbold.
Interessant finde ich übrigens den Passus:
Zitat
Es wird ein landesweiter Unterrichtsausfall für den 17.02.2022 angeordnet.Frau Gebauer sprach bisher immer von "Distanzlernen". Hier heißt es explizit "Unterrichtsausfall". Distanzlernen findet also auch nicht statt.
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