So einen ähnlichen hatten wir schon einmal. Das ist die Spitze vom Eifelturm, aufgenommen mit einer Drohne im Vorbeiflug. Deshalb sieht man das untere Ende nicht.
kl. gr. frosch, der befürchtet, dass er bald nicht mehr mitspielen darf.....
So einen ähnlichen hatten wir schon einmal. Das ist die Spitze vom Eifelturm, aufgenommen mit einer Drohne im Vorbeiflug. Deshalb sieht man das untere Ende nicht.
kl. gr. frosch, der befürchtet, dass er bald nicht mehr mitspielen darf.....
Schulmail kam heute am frühen Nachmittag
Odeixe - wie das dann abläuft, kann ich dir nicht sagen. ich habe bisher immer aufgepasst. ![]()
Bzgl. "prickelnd". Das ist der Nachteil. Du bist dann unbefristet an der Schule, an der der Schulleiter den Fehler begangen hat. Ob der im Endeffekt so glücklich darüber ist, ist fraglich. Wie er sich dann im Dienst benimmt .... keine Ahnung. Kann sein, dass das dann nicht "so prickelnd" ist.
Oder anders ausgedrückt:
Nehmen wir an, du hast am Montag noch keinen Vertrag unterschrieben.
Wenn dich der Schulleiter trotzdem für Montag Morgen zum Unterrichten einbestellt, ohne dass du einen schriftlichen Vertrag hast .... hat er einen mündlichen Vertrag mit dir geschlossen. Die Personalräter hier mögen mich korrigieren - aber ein mündlicher Vertrag ist immer unbefristet. Damit bist du fest und unbefristet als Angestellter an der Schule mit der vorgesehenen Stundenzahl eingestellt.
Eigentlich sollte sowas nicht passieren - das weiß jeder Schulleiter, dass man das nicht macht.
kl. gr. frosch
P.S.: Gilt so in NRW - aber das ist Personalrecht. Das müsste bundesweit gelten.
Witzig, hier nicht.
Interessant. Das wurde dann aber vom Schulleiter so ausgewürfelt. Die Anweisung dazu ist aus meiner Sicht deutlich.
Zitat von Schulmail vom 27. 05., Wiederbeginn der VollpräsenzAuswirkungen auf die Poolbildung
Bei Klassengrößen bis zu 25 Schülerinnen und Schüler ist vorzusehen, alle „Lolli“-Tupfer in ein Gefäß zu geben. Bei Klassengrößen von mehr als 25 Schülerinnen und Schülern ist eine gleichmäßige Aufteilung der Tupfer auf zwei Gefäße erforderlich. Unverändert bleibt, dass die Kinder einer Klasse trotz Aufteilung ihrer Tupfer auf zwei Gefäße immer einem Pool zugeordnet werden. Dies hat zur Folge, dass in jedem Fall für alle Kinder einer Klasse eine Einzelnachtestung zu erfolgen hat, auch wenn nur bei einem von zwei Gefäßen ein positiver Befund vorliegt.
Wenn mehr als 25 Personen im Pool sind, braucht man einen 2. Pool.
Aber wenn einer der beiden Pools der Klasse positiv ist, zählt die ganze Klasse als positiv.
kl. gr. frosch
"Blau" heißt "schwanger".
Moment .... du bist doch an einer Grundschule.
Das hat Herr Richter doch in der Pressekonferenz gesagt: das letzte Wort hat das Gesundheitsamt.
Bei uns sollte übrigens niemand in Quarantäne.
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Anmerkung: Bei der Einschulung in der Aula helfen übrigens auch die Sitzpläne nicht. Da höchstwahrscheinlich nicht nachvollziehbar war, wer in der Aula neben wem saß, heißt es "Alle gehen". Ist eine nachvollziehbare Entscheidung.
Die Situation ist gerade (wen wunderts) etwas unübersichtlich.
in der Schulmail stand explizit, dass für Geimpfte keine Testpflicht herrsche ==> man kann sich impfen lassen.
In der Coronabetreuungsverordnung steht ...
ZitatFür alle nicht immunisierten, in Präsenz tätigen Personen (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, sonstiges an der Schule tätiges Personal) werden wöchentlich zwei Coronaselbsttests im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 3 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung oder ersatzweise PCR-Pooltests durchgeführt.
... was wiederum die immunisierten Personen von der Testung explizit ausschließt. Unübersichtlich. Wie immer. Aber wenn sich der Schulleiter auf die Betreuungsverordnung bezieht hat er wohl recht.
<Mod-Modus>
Neuer Beitrag mit ergänzter Umfrage ist hier angehängt worden.
kl. gr. frosch, Moderator
Ich würde vorschlagen, dass ihr mal dieses despektierliche "Bohei" und "Geschrei" weglasst. Danke.
Und ja - ich kenne jemanden an meiner Schule, der es ernst nimmt. Sogar einige. Lehrer, Eltern. Auch die Kinder. Nur ein paar Querdenker-Eltern an meiner Schule (die Aussage bezieht sich auf meine Schule - nicht aufs Forum) nehmen es nicht ernst. Die stecken der Schule aber auch freikirchliche "Anti-Impf-Ratgeber" in den Briefkasten.
14. Februar 2018 ![]()
Carrbrige in Schottland
nonmundo In welchem Bundesland arbeitest du denn?
Naja - man geht ja nicht wegen der Versicherung in die Gewerkschaft. Die Versicherung ist eher sowas wie ein "Bonbon".
Platty - ich zitiere mich eben selbst:
Zitat(1) Am Unterricht und sonstigen Bildungsangeboten sowie allen anderen Zusammenkünften in Schulgebäuden dürfen nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Anderen Personen ist das Betreten der Gebäude nur in Notfällen gestattet oder soweit die Gebäude außerhalb der Unterrichtszeiten zum Vollzug hoheitlicher Aufgaben (z.B. Durchführung von Wahlen) genutzt werden und keine Zugangsbeschränkungen nach der Coronaschutzverordnung bestehen. Nicht immunisierte beziehungsweise nicht getestete Personen und positiv getestete Personen sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung oder durch die jeweils verantwortlichen Personen von außerschulischen Nutzungen auszuschließen.
Wer 3G nicht erfüllt, kommt nicht zum Elternabend. So einfach ist das.
Wenn der Schulleiter nicht vor Ort ist (bei einem Elternabend) erledigt das der Lehrer in Vertretung.
Die Schule ist dafür verantwortlich - wir werden es kontrollieren.
Ginger - schöne Grüße! ![]()
Nachtrag: Alpha hat eindeutig zu viel Ferien.
(!!! Ironie !!!)
3G ist (in NRW) Voraussetzung:
Zitat von Coronabetreuungsverordnung (§3, Abschnitt 1)(1) Am Unterricht und sonstigen Bildungsangeboten sowie allen anderen Zusammenkünften in Schulgebäuden dürfen nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Anderen Personen ist das Betreten der Gebäude nur in Notfällen gestattet oder soweit die Gebäude außerhalb der Unterrichtszeiten zum Vollzug hoheitlicher Aufgaben (z.B. Durchführung von Wahlen) genutzt werden und keine Zugangsbeschränkungen nach der Coronaschutzverordnung bestehen.Nicht immunisierte beziehungsweise nicht getestete Personen und positiv getestete Personen sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung oder durch die jeweils verantwortlichen Personen von außerschulischen Nutzungen auszuschließen.
--> Impfstatus, Test oder Genesung müssen nachgewiesen werden. Dein Schulleiter irrt sich.
Gingergirl war schon!!! Darf ich!?!?!?!?!?
Okay .... bin ja schon ruhig. ![]()
Ginger - du darfst. (Schickst du mir vorher die Lösung?)
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